Beauftragung Trichinen Proben

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Moin,

eins vorab - ich bin sowohl kundige Person als auch zur Trichinenprobeentnahme ermächtigt :cool:.

Von daher verstehe ich nicht, dass ein Jagdscheininhaber, der es gelernt hat ordentlich aufzubrechen und zu zerwirken nicht in der Lage sein soll, aus dem Vorderlauf einer Sau eine Probe zu ziehen (50 - 60 gr. Wildbret).
Zur Info - hier im Kreis Schaumburg wird die Trichinenprobe aus dem Vorderlauf genommen - anderswo gern auch aus dem Zwerchfelleckspfeiler oder dem Lecker :unsure:. Aber seit Generationen sind Jäger in der Lage Wild ordnungsgemäß zu versorgen etc., und dann so ein Gewese mit der Entnahme von einem Stück Muskel? Da scheint mir wieder der Amtsschimmel zu wiehern.....

Also die Entnahme der Trichinenprobe ist mMn absolut kein Hexenwerk und sollte von daher auch deutlich weniger reglementiert sein - jm2cts.

munter leiben!!

hobo

Dies liegt m. E. auch daran, dass bei zunehmenderAnzahl von Jagdscheininhabern die "Kundigen" in Sachen Jagdliches Handwerk - Verstehen und Beherrschen - sich immer mehr in Richtung "austerbende Rasse" bewegen. 👿
 
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Jo, bei mir auch. Mit meinem Schein aus dem Jahr 2000 machst keinen Stich beim Landratsamt Starnberg. Hab dann die Schulung Trichinenprobe noch nachmachen müssen.
 
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Hallo zusammen.

Wie bereits erwähnt ist es in NRW meist unter Vorlage der Bescheinigung problemlos.
Was viele nicht wissen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Stücke beproben dürfen, welche sie selbst erlegt haben.
Dies führte mal zu einer Diskussion mit dem Vet-Amt, die hier zwar recht pragmatisch sind, aber deutlich auf den Umstand hinwiesen.
Eigentlich müssten im Wildursprungsschein bis zu drei Personen eingetragen werden (Erleger - Lebendbeschau / aufbrechende Person - Oragnbeschau / Probennehmer). Dies geben die Zettel i.d.R. aber nicht her und es wurde, wie gesagt eine pragmatische Lösung gefunden.

wipi
 
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Hallo zusammen.

Wie bereits erwähnt ist es in NRW meist unter Vorlage der Bescheinigung problemlos.
Was viele nicht wissen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Stücke beproben dürfen, welche sie selbst erlegt haben.
Dies führte mal zu einer Diskussion mit dem Vet-Amt, die hier zwar recht pragmatisch sind, aber deutlich auf den Umstand hinwiesen.
Eigentlich müssten im Wildursprungsschein bis zu drei Personen eingetragen werden (Erleger - Lebendbeschau / aufbrechende Person - Oragnbeschau / Probennehmer). Dies geben die Zettel i.d.R. aber nicht her und es wurde, wie gesagt eine pragmatische Lösung gefunden.

wipi
Also wir in Bayern dürfen als geprüfte und für das Revier beauftragte Person wenigstens Proben von allen verlegten Stücken aus dem Revier nehmen.
 
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Hallo zusammen.

Wie bereits erwähnt ist es in NRW meist unter Vorlage der Bescheinigung problemlos.
Was viele nicht wissen in diesem Zusammenhang, dass sie lediglich Stücke beproben dürfen, welche sie selbst erlegt haben.
Dies führte mal zu einer Diskussion mit dem Vet-Amt, die hier zwar recht pragmatisch sind, aber deutlich auf den Umstand hinwiesen.
Eigentlich müssten im Wildursprungsschein bis zu drei Personen eingetragen werden (Erleger - Lebendbeschau / aufbrechende Person - Oragnbeschau / Probennehmer). Dies geben die Zettel i.d.R. aber nicht her und es wurde, wie gesagt eine pragmatische Lösung gefunden.

wipi
bei uns gibt es der Wildursprungsschein her, dass zumindest verantwortlicher Jäger und der Erleger eingetragen werden können, auch NRW. Beprobung ist nicht auf selbst erlegte Stücke beschränkt. Da letztendlich nur der zur Entnahme zugelassene Jäger den Schein ausfüllen darf, ist eigentlich vorausgesetzt, dass der dem Erleger die "Lebendbeschau" zutraut und der Erleger nicht einem dritten hinzuzieht der aufbricht. Man kann sich ggf. auch die Innereien vorlegen lassen wenn kein Vertrauen da ist. Muss man alles nicht verkomplizieren.
 
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bei uns gibt es der Wildursprungsschein her, dass zumindest verantwortlicher Jäger und der Erleger eingetragen werden können, auch NRW. Beprobung ist nicht auf selbst erlegte Stücke beschränkt. Da letztendlich nur der zur Entnahme zugelassene Jäger den Schein ausfüllen darf, ist eigentlich vorausgesetzt, dass der dem Erleger die "Lebendbeschau" zutraut und der Erleger nicht einem dritten hinzuzieht der aufbricht. Man kann sich ggf. auch die Innereien vorlegen lassen wenn kein Vertrauen da ist.
Es hat nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun. Wenn ich mich rechts erinnere ergibt sich die Vorgabe, dass nur selbst erlegte Stücke beprobt werden dürfen aus der Gesetzgebung. Diese ist halt nicht immer pragmatisch. Vielleicht ist hier jemand richtig fit auf dem Gebiet und kann es näher erläutern.

Muss man alles nicht verkomplizieren.
Deshalb konnten wir es mit dem Vet-Amt pragmatisch lösen.

wipi
 
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Der Lehrgang als Solcher war ein eigentlich mehr ein Versuch, eine Dreiviertelstunde mit Stoff zu füllen, der etwas mit Wildschweinen und Trichinen zu tun hat. Das Liebesleben der Trichine ist weniger wichtig, wenn man weiß, dass Sauen usw. beprobt werden müssen, und von welchen Körperteilen man die Probe ziehen kann. Bevor das mit dem Lehrgang aufkam, habe ich schon selbst Proben genommen und beim Tierarzt abzugeben. In den mittlereile 36 Jahren, die ich meinen Job mache, hat noch kein Fleischbeschauer die Probe aus dem Zwerchfellpfeiler gezogen, es war immer der Vorderlauf. Die Pfeiler wurden meistens beim traditionellen Aufbrechen mitsamt dem Zwerchfell rausgezogen worden und waren nicht mehr vorhanden.
Die Veterinärbehörde hält nach, wer im Kreis die Qualifikation hat und diese Leute dürfen beproben, unabhängig von Revier und Erleger.
 
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Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Eine Trichinenuntersuchung von Schwarzwild ist grundsätzlich vorgeschrieben, wenn Schwarzwild und Dachse für den eigenen häuslichen Gebrauch verwendet oder an Dritte abgeben werden.

Ausnahme: Bei Wild, das über zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 in Verkehr gebracht wird, braucht der Jäger keine Proben zu entnehmen, weil die Trichinenprobenentnahme und -untersuchung im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb durchgeführt werden muss.

Am grundsätzlichen Verfahren selbst hat sich nichts geändert, nur bei einigen Details der praktischen Umsetzung und der räumlichen Gültigkeit. Wie bisher können erlegte Stücke der zuständigen Veterinärbehörde zur Probennahme vorgelegt werden. Die Behörde kann aber auch entsprechend geschulte Jäger auf Antrag mit der Probennahme beauftragen.

• Die Möglichkeit der Übertragung der Trichinenprobenentnahme gilt grundsätzlich für alle Jäger mit gültigem Jahresjagdschein.

• Die Probennahme ist nicht mehr nur auf selbst erlegtes Wild im eigenen Revier beschränkt.

Die Beauftragung gilt für den gesamten Landkreis und auch für nicht selbst erlegtes Wild.


Einschränkend ist aber die Trichinenprobenentnahme durch einen Jäger nur dann zulässig, wenn dieser Verantwortung bzw. Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes trägt, weil er das Wild für den eigenen Verbrauch erlegt hat oder aber kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild abgibt. Eine Tätigkeit als reiner „Probennehmer“ im Sinne einer Dienstleistung ist daher nicht möglich.

• Eine Übertragung darf nur erfolgen, wenn der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzt und er von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist.


Probennehmer können entsprechend geschulte und behördlich beauftragte Jagdpächter, Jagdaufseher oder auch Jagderlaubnisscheininhaber sein. Sie müssen aber jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit bei einer positiven Probe die Behörde sofort Zugriff auf das Stück hat. Nicht möglich ist, dass z. B. bei einer Drückjagd ein auswärtiger Jagdgast, der an seinem Wohnort als Probennehmer beauftragt ist, im Auftrag des Jagdpächters Proben bei erlegtem Schwarzwild nimmt, weil er ja im Ernstfall keinen Zugriff auf die beprobten Stücke hat. Die Probennahme muss in diesem Fall vom beauftragten Jagdpächter bzw. Jagdaufseher vor Ort oder einem Amtsveterinär durchgeführt werden.
 
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Weiß nicht wie es bei euch ist, aber bei mir war die zweite Beauftragung schon ein bisschen ein Krampf!
Zuständig ist erst mal die Behörde, in welcher das Stück hängt. Dann sind die Wildmarken nicht übertragbar. Sind meine Marken aus und ich habe vergessen rechtzeitig neue zu bestellen, kann ich mir nicht mal eben bei nem Bekannten eine Marke von dem leihen. Dann ist unsere Behörde noch etwas umständlich, was den Probenabgabe Ort betrifft.
Ich wohne an der Grenze zum Nachbarlandkreis, wo eine Probenabgabestelle nicht nur deutlich näher wie alles in meinem Landkreis ist, sonder auch noch deutlich bessere Abgabezeiten hat. Jetzt musste ich laut der Mitarbeiterin meiner Behörde, erstmal die Freigabe von der Probenabgabestelle holen.
Dort angerufen : ja natürlich dürfen sie bei uns abgeben, ist leider bekannt, dass ihre Behörde etwas umständlich ist.
 
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Wenn ich so lese wie kompliziert das hier bei manch anderen ist , bin ich wieder etwas glücklicher über meinen Landkreis und das schöne Brandenburg . Kundige Person im Jagdscheinkurs erlangt .

Probe wird direkt beim Aufbrechen genommen , zwerchfellpfeiler und Vorderlauf . Dazu natürlich die Blutprobe so wie der Pürzel . Alles wird separat in Tütchen verpackt und am nächsten Tag bei unserer örtlichen Tierarztpraxis abgegeben . Ohne Kosten …. Fertig . Mittlerweile glaube ich , dass das so die Ausnahme zu sein scheint . Aber ich will mich nicht beschweren , sondern nur mal aufzeigen wie unbürokratisch sowas laufen kann und in Zukunft könnte .
 
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Gerade in Brandenburg nach 30 Jahren ( ! ) vom Landkreis-Vet. böses Schreiben bekommen , wer mir das Probeentnehmen denn genehmigt hätte ;)
Ich habe vor etwa 10 Jahren die Befähigung im Jagdverband Brandenburg erlangt.
Habe auch die Erlaubnis in Baden- Württemberg und Niedersachsen.Jetzt auch in Brandenburg.War letztendlich nur formaljuristischer Humbug weil die wohl meine Bescheinigung über die Schulung nicht in den Unterlagen hatten.
 
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Nuja, da gibt es große Unterschiede zwischen den Landkreisen und Bundesländern. Zwischen Beauftragung durch Allgemeinverfügung und Registrierung für ein Revier und eigener, spezieller Schulung ist alles dabei.
 
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...und das, wenn man bedenkt, das es kaum nachweisbare Trichinose beim Wild gibt.... zumindest war das die Aussage vor ein paar Jahren.
 

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