Bechiss bei Ihgan

A

anonym

Guest
Witzigerweise hab ich von dem Händler die gleichen Gläser auf Beobachtung stehen! Schon merkwürdig, allein für die Preise! Vermutlich wären die bei einem hartnäckigen Bieter bis an den vk getrieben worden!

Ohne Scheiß - ich hab jetzt schon zwei gebrauchte Meopta Gläser für nahe am Neupreis verkauft.

Ich hätte mich geschämt, das Geld, dass die mir dafür geboten haben, von Jemandem zu verlangen.

Ok - genommen hab ich es gerne.

Aber ... die spinnen die Römer ..... :no:
 
A

anonym

Guest
Kann ich nicht unterschreiben!



Als Käufer habe ich Waffen kaufen können, deren Preis ich gedanklich deutlich drüber angesiedelt hatte.

Jepp. Vor allem in oder nach der Urlaubszeit, wenn die Herrschaften knapp bei Kasse sind.

Günstig verkaufen geht am Besten so ab Oktober, auf Weihnachten zu.

:roll:
 
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Hallo,

ist bei eGun und eBay auch so. Profis melden sich mit einem Neueintrag an und treiben die Preise in die Höhe. Gibt auch Hinweise, daß einige BüMa das gezielt in Auftrag geben.

Gruß
 
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für was hat man Mitarbeiter, die bieten nur den ganzen tag hoch mit 50 Profilen
 
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Also bei Händlerware lohnt es sich stets auf die normale Seite des Anbieters zu schauen.....Überraschung dort gibt es häufig das gewünschte knapp unterm Einstiegspreis bei Egun ganz ohne Stress.
Schnäppchen gibt es aber immer noch und ständig. Mein Heym Seitenschlossdrilling um 3100 € oder meine 2. Cosmi um 2900€ sind Beispiele dafür.
 
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Leider bei egun.de wieder vermehrt Preistreiber am Werk. Gibt es da eine Stelle bei der Polizei wo man das zur Anzeige bringen kann?
 
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Bei der örtlichen Polizei wo der Laden offiziell gemeldet ist?
Direkt beim Staatsanwalt?
 
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Etwa "Preistreiberei"? :)

Ich sehe tatsächlich auch kein Problem, der Interessent bietet was er zu zahlen bereit ist, der Verkäufer sichert ab, dass ihm kein Verlust entsteht.

Schnäppchenjäger hassen diesen Trick.

Leben und leben lassen.
 

GMV

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Beziehst Du Dich auf (aktuelles) deutsches Strafrecht?

§291 (Wucher) StGB steht zwar unmittelbar vor §292 (Jagdwilderei), aber ich bezweifle, daß das hier einschlägig ist...
§263 StGB "Betrug" ist z.B. einschlägig. Die AGB von Egun wahrscheinlich auch.
BGH, Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 - OLG Stuttgart "Shill Bidding"

Problem ist wie so oft nicht, Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen. (rechtssichere Nachweisbarkeit)

Edit meint noch: Oftmals gültig ist dann das höchste "unmanipulierte" Gebot.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wucher ist es nicht, da der Preis wohl kaum überzogen sein wird und auch keine Notlage ausgenutzt wird!

Betrug schon eher:


Wenn man es den Leuten nachweisen kann und genug zeit hat, warum nicht anzeigen....
 

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