Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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In Ausgabe 1/22 des Hessenjäger wird eine Entscheidung des VG Gießen von 28.10.21 besprochen. Geklagt hatte wohl ein Jagdscheininhaber, der weitere Langwaffen von der Waffenbehörde verweigert bekommen hatte.

Das könnte zum Grundsatz werden :(

Falls die Textausschnitte nicht erwünscht sind, bitte entsprechend editieren.

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Interessant wäre, welche zehn Langwaffen bislang im Schrank stehen und welche zwei zusätzlichen Waffen beantragt wurden.
 
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Hoffen kann man ja. Wir in SE haben eine Grenze von 6 Langwaffen. Bei besonderem Bedürfnis
zB Afrikajagd oder Sportschütze, bekommt man mehr. Ich habe mehr, weil ich geerbt habe. Das ist auch ein Grund für Mehrere, sofern man nicht nur zB 4 vorher hat.
Aber 160 braucht ja Niemand, sofern er nicht ein Museum aufbauen will. Solche Leute könnten sogar die Schuld für neue Begrenzungen tragen.
 
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Hoffen kann man ja. Wir in SE haben eine Grenze von 6 Langwaffen. Bei besonderem Bedürfnis
zB Afrikajagd oder Sportschütze, bekommt man mehr. Ich habe mehr, weil ich geerbt habe. Das ist auch ein Grund für Mehrere, sofern man nicht nur zB 4 vorher hat.
Aber 160 braucht ja Niemand, sofern er nicht ein Museum aufbauen will. Solche Leute könnten sogar die Schuld für neue Begrenzungen tragen.
Das erzähle mal bitte einen Freund von mir, der hat als Pyrotechniker-Meister eine kleine private "Waffenausstellung" mit einigen seltenen Stücken die in Vitrinen stehen. Er sammelt seit Jahren und kommt bequem auf seine 130 Lang und 200 Kurzwaffen...

Die meisten sind Historisch bedeutsame Stücke, und seine Sammlung ist "halb-öffentlich" weswegen ihm da bisher wohl noch niemand auf den Keks gestiegen ist.

Als Jäger hast Du halt bisher in Deutschland keine Begrenzung bei den Langwaffen, bei den Kurzwaffen hingegen schon.

Ich stimme dem Beitrag von Chriss damit durchaus zu, Rechtsbeugung vom Feinsten.
 
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Wie viele hatte er denn vor der Beantragung schon?


„Mehr als 10“ wäre schlimm, wenn es schon bei 11 eine Überprüfung mit sich bringt, bei 500 nachvollziehbar.
 
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Auch Schalldämpfer scheinen der Zahl der Langwaffen zugerechnet zu werden und erhöhen somit auch deren Zahl. Vor kurzen noch so gehört als ein weiterer Schalldämfer angemeldet wurde und der Nachweis eines ausreichend großen Tresorschrankes bzw. eines weiteren von der Waffenbehörde gefordert wurde.
 
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Naja, sehr fragwürdig.
10 Langwaffen sind schnell zusammen.
Hier wird mal wieder durch die Hintertür...


Was ich mich aber Frage, was passiert mit den nicht genehmigten Waffen. Der Käufer kann diese ja nicht einfach dem Verkäufer zurückgeben. Beide haben ja im Guten Glauben gehandelt.
Verkaufen kann der Käufer auch nicht, da die Waffen ja nicht eingetragen sind?!
 
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Auch Schalldämpfer scheinen der Zahl der Langwaffen zugerechnet zu werden und erhöhen somit auch deren Zahl.
Was heißt "scheinen"?

Vor kurzen noch so gehört als ein weiterer Schalldämfer angemeldet wurde und der Nachweis eines ausreichend großen Tresorschrankes bzw. eines weiteren von der Waffenbehörde gefordert wurde.


Welcher behördlicher Schwachsinn.
Eine Waffe ist für sich "gefährlich", ein SD aber nicht.
Es könnte sogar sein, dass sich einer für seine einzige Waffe verschiedene SD zulegt, oder zulegen will.
Braucht er dann einen anderen Waffenschrank, oder einen extra ??

Wird vielleicht auf das "Innenmysterium"bzew. die Parteien ankommen, Gelb könnte da anders entscheiden als Grün
 
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Interessant wäre, welche zehn Langwaffen bislang im Schrank stehen und welche zwei zusätzlichen Waffen beantragt wurden.
Tut aber nichts zur Sache. Entweder es gibt eine Bedürfnisprüfung bei Jagdscheininhabern oder nicht. Das Gericht hat eine Begründung für eine Bedürfnisprüfung analog wie bei Sportschützen herbeifabuliert.
 

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