Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Paragraph 12
3) Die entgeltliche Erteilung einer Jagderlaubnis bedarf der Schriftform. Sie unterliegt den Bestimmungen der §§ 12 und 13 des Bundesjagdgesetzes. Derjenige, dem eine entgeltliche Jagderlaubnis erteilt wird, steht im Sinne des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes einem Jagdpächter gleich. Die Sätze 2 und 3 finden auf entgeltliche Erlaubnisse, die nur zum Einzelabschuss berechtigen, keine Anwendung.

Paragraph 11
Mehrzahl von Jagdpächtern
(Zu §§ 11 bis 14 BJG)

(1) Die Zahl der Jagdpächter wird bei Jagdbezirken bis zu 300 ha auf zwei beschränkt. In größeren Jagdbezirken ist für jede weiteren vollen 150 ha je ein weiterer Pächter zulässig.

(2) Jagdpacht im Sinne der §§ 11 bis 14 des Bundesjagdgesetzes ist auch Weiterverpachtung und Unterverpachtung. In diesen Fällen findet Absatz 1 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Zahl der jagdausübungsberechtigten Pächter die zulässige Zahl der Jagdpächter nicht übersteigen darf.
 
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Das würd ich ja niemals machen. Ein entgeltlicher BGSler hat Rechte. Den wirst du nicht einfach los, wenn er doof tut...
Eine unentgeltliche Jagderlaubnis vergibt man. Unentgeltlich heißt übrigens nicht "kostenlos"...
 
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Ich musste vor 2 Monaten keinen Begehungsschein bei der Verlängerung vorlegen.
Auch NRW.
 
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Das würd ich ja niemals machen. Ein entgeltlicher BGSler hat Rechte. Den wirst du nicht einfach los, wenn er doof tut...
Eine unentgeltliche Jagderlaubnis vergibt man. Unentgeltlich heißt übrigens nicht "kostenlos"...
Falsch. Zumindest theoretisch.
Auch dazu gibt es Gerichtsurteile, ein unentgeltlicher BGS darf keine egenleistung fordern, auch nicht rein mündlich. Allenfalls Revierarbeiten. Aber kein Geld, kein Futter, usw.
Tut er es doch, handelt es sich um einen entgeltlichen, der der Eintragung in den Jagdschein bedarf.

Aber grau ist alle Theorie...
 
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... ist damit in der Regel ein entgeltlicher BGS oder ungültiger (weil rechtswidriger) Vertrag. Gab Urteile in beide Richtungen. Nur eins ist das dann nicht - ein unentgeltlicher BGS.
Joa. Kann halt keiner beweisen. Ich als Nichtpächter komme ja nicht in die Verlegenheit, aber je nach Gestaltung ist das schon eine Grauzone, was man so hört...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich musste vor 2 Monaten keinen Begehungsschein bei der Verlängerung vorlegen.
Auch NRW.
In NRW musst Du keinen Begehungsschein für die Verlängerung vorlegen, aber wenn man einen entgeltlichen Begehungsschein hat muss man den mit der Verlängerung vorlegen, zumindest wird danach im Antrag gefragt.
 

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