Wheelgunner_45ACP
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Nicht als BGSler, nur als Pächter.Die bejagte Fläche muss man doch angeben, damit die UJB prüfen kann, dass man nicht über die 1000 ha kommt.
Nicht als BGSler, nur als Pächter.Die bejagte Fläche muss man doch angeben, damit die UJB prüfen kann, dass man nicht über die 1000 ha kommt.
Das liegt am BundeslandNicht als BGSler, nur als Pächter.
NRWIn welchem Bundesland ist das so?
Befristung und fertigDas würd ich ja niemals machen. Ein entgeltlicher BGSler hat Rechte. Den wirst du nicht einfach los, wenn er doof tut...
Eine unentgeltliche Jagderlaubnis vergibt man. Unentgeltlich heißt übrigens nicht "kostenlos"...
Falsch. Zumindest theoretisch.Das würd ich ja niemals machen. Ein entgeltlicher BGSler hat Rechte. Den wirst du nicht einfach los, wenn er doof tut...
Eine unentgeltliche Jagderlaubnis vergibt man. Unentgeltlich heißt übrigens nicht "kostenlos"...
Hegebeitrag.Falsch. Zumindest theoretisch.
Auch dazu gibt es Gerichtsurteile, ein unentgeltlicher BGS darf keine egenleistung fordern, auch nicht rein mündlich. Allenfalls Revierarbeiten. Aber kein Geld, kein Futter, usw.
... ist damit in der Regel ein entgeltlicher BGS oder ungültiger (weil rechtswidriger) Vertrag. Gab Urteile in beide Richtungen. Nur eins ist das dann nicht - ein unentgeltlicher BGS.Hegebeitrag.
Joa. Kann halt keiner beweisen. Ich als Nichtpächter komme ja nicht in die Verlegenheit, aber je nach Gestaltung ist das schon eine Grauzone, was man so hört...... ist damit in der Regel ein entgeltlicher BGS oder ungültiger (weil rechtswidriger) Vertrag. Gab Urteile in beide Richtungen. Nur eins ist das dann nicht - ein unentgeltlicher BGS.
Darum geht es.Joa. Kann halt keiner beweisen. Ich als Nichtpächter komme ja nicht in die Verlegenheit, aber je nach Gestaltung ist das schon eine Grauzone, was man so hört...
In NRW musst Du keinen Begehungsschein für die Verlängerung vorlegen, aber wenn man einen entgeltlichen Begehungsschein hat muss man den mit der Verlängerung vorlegen, zumindest wird danach im Antrag gefragt.Ich musste vor 2 Monaten keinen Begehungsschein bei der Verlängerung vorlegen.
Auch NRW.