Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Aber das ist eben in Deutschland das Thema...

Ich bin Sportschütze, Jäger und Waffensammler.
Tatsächlich möchte die Behörde von mir einen gesonderten Nachweis das ich immer noch in einem Schützenverein Mitglied bin, ich habe ja noch einen Großkaliber Revolver als Sportschütze. Dieses Jahr habe ich beschlossen mich gar nicht mehr darüber nachzudenken, sondern mir einfach nochmal eine Kurzwaffe vom Verein/Verband Bescheinigen lassen, dann lohnt sich der "Stress" wenigstens um 50% mehr ;) :LOL:
Und was soll die Behörde deiner Meinung nach sonst tun, außer den Nachweis zu verlangen? Ist ja gesetzlich für Sportschützen so vorgeschrieben, dass sie ihr Bedürfnis durch Mitgliedschaft in einem Verein und regelmäßiges Training nachweisen müssen. Soll die Behörde das ignorieren, weil du ja auch Jäger bist? Oder Sammler? Einfach mal die Rechtsnorm außen vor lassen, weil du ein Guter bist?
Die haben schlicht KEINE andere Wahl und müssen den Nachweis einfordern. Dein Bedürfnis für den Revolver gilt nur solange, wie du den erforderlichen Nachweis erbringst. Das ist Rechtslage, ohne wenn und aber, da hat die Behörde null Spielraum. Also mecker gerne über den Gesetzgeber, weil der dich derart schikaniert, aber nicht über die Behörde, die lediglich ihre Aufgabe erfüllt.
 
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Das die Behörde die festgelegte Prüfung durchführen muss steht außer Frage.
Die Frage ist in wie weit eine solche Vorschrift sinnvoll ist, das war damit gemeint!
Das ist Verwaltungskostenaufwand den allgemein der Steuerzahler und mittlerweile auch ganz direkt der Waffenbesitzer zu bezahlen hat.

Ich muss keine Training belegen sondern nur noch die reine Mitgliedschaft.
Könnte mich also das ganze Jahr nicht sehen lassen, völlig egal, Hauptsache Mitglied.
 
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Immer daran denken: Das Handeln der Justiz und der Behörden folgt der Vorgabe: So wenig Waffen wie möglich im Volk.

leider ja. peux a peux und Schrittchen für Schrittchen wird das über die Jahrzehnte hinweg durchgezogen.
Brauch man noch nichtmal auf Gesetze warten, der lange Arm der Verwaltung hat auch schlagkraft.
siehe solche Mosaiksteinchen als Beispiel.

 

FTB

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Ja, einfacher wird es nicht.
In den 80er und 90er Jahren habe ich mit meinen Freunden im Garten mit dem Luftgewehr geschossen. Sobald man die Dinger knicken konnte, war man alt genug.

Heutzutage ist es nicht mehr so einfach.
Wenn man seinen minderjährigen Kindern ein Luftgewehr in die Hand drückt, und die falschen Leute das mitbekommen, geht's an die Zuverlässigkeit.

Nach meinen Recherchen ist die einzige Möglichkeit, das Interesse seiner Kinder am Schießsport zu Hause fördern zu wollen, ihnen eine <0,5 Joule Softair-Waffe zu besorgen.

Nur so als Denkanstoß, falls jemand anderes auch Mal vor der Problematik steht.
Unter 0,5 Joule gelten diese wohl nicht als Waffen.
 
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Wenn die Waffe nicht auf eine höhere Energie umrüstbar ist, afaik.
Anno `76 ... ein 9-Jähriger kam zu seinem 12-jährigen Bruder und brachte eines
seiner Kommunion-Geschenke mit - ein Bausatz für eine Vorderlader-Pistole.
Zu seiner Freude hat ihm sein Pate dieses Teil-Konvolut zukommen lassen.
Damals ein freiverkäuflicher Bausatz, aktuell vermag ich das nicht zu beurteilen.

Nach nicht mal einer Stunde war der Bausatz montiert.
Die 'Trocken'-Übungen brachten ein Leuchten in die Augen des Steppke.
Nach weiteren knapp 30 Minuten war die Challenge mit der Zündung auch
belastbar und reproduzierbar gelöst.
Irgendwann in den nächsten 4 Wochen war auch das Pulver organisiert ... .

Ganz objektiv - Stand heute vermag ich nicht seriös zu beurteilen, ob irgendeiner
der Erwachsenen beurteilen konnte, welche Kreativität dieser Bausatz bei der Kids
freisetzen könnte und die Folgen einer solchen Entwicklung :unsure:
Die Kids ... völlig frei von einer kriminellen Energie, einfach aus reiner Neugierde :cool:
 
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Ja, einfacher wird es nicht.
In den 80er und 90er Jahren habe ich mit meinen Freunden im Garten mit dem Luftgewehr geschossen. Sobald man die Dinger knicken konnte, war man alt genug.
Kommt mir bekannt vor mit dem Zusatz, dass wenn etwas dummes damit passiert das Gewehr "zusammengeflext" wird und man den "Frack voll" bekommt.
Das war damals ausreichend und es ist nie etwas dummes damit passiert!
 
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Ich bekam ein halbes Jahr Luftgewehr Entzug. Die Fensterscheibe bei den Nachbarn hatte einen Querschläger abbekommen. War zwar mein älterer Bruder- aber ich war der Besitzer.
Wir sind in den 70ern mit Pfeil und Bogen auf Hasenjagd gegangen. Erwischt haben wir natürlich nichts.
Was wir alles angestellt haben. Heute würde das SEK anrücken
 
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Wie hier zu sehen und nachzulesen, riskiert man inzwischen Kopf und Kragen, wenn man seinen Kindern eine „Spielzeugpistole“ kauft und diese unbeaufsichtigt damit spielen läßt. Da traut man sich schon gar nicht mehr zu erzählen, vor über 40 Jahren, da sind wir mit 5, 6 oder 8 Jungens losgezogen, mit dem Knicker auf die Kreismülldeponie und haben dort nach Feierabend um die Wette Ratten geschossen. Heute undenkbar, dieser schwer bewaffnete Trupp subversiver Diversanten würde einen riesigen Einsatz von MEK, SEK und regionaler Polizeikräfte nach sich ziehen, an die Folgen wage ich gar nicht zu denken.
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Kenntnis der Rechtslage hilft.
Anscheinswaffen werden nach dem WaffG behandelt. Kein Spielzeug.

Und warum? Weil viel zu viele Angehörige der Politkaste soviel "Dreck am Stecken" haben, dass sie sich schon vor Spielzeugwaffen fürchten (müssen). :devilish: :evil:
 
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Und warum? Weil viel zu viele Angehörige der Politkaste soviel "Dreck am Stecken" haben, dass sie sich schon vor Spielzeugwaffen fürchten (müssen). :devilish: :evil:
Das ist dummes Gelaber!
Kann man nicht anders sagen.
Wenn jemand etwas auf mich richtet, dass aussieht wie eine Waffe, dann ist es das für mich erstmal auch.
Da KANN es gar keine andere Interpretation geben!

Edith: der Rest ist dämliches politikbashing unterster Schublade!
Sowas dürfte im Forum nicht aktiv sein
Deshalb Ignoreliste! Du bist übrigens der erste in all den Jahren.
 
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FTB

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Kenntnis der Rechtslage hilft.
Anscheinswaffen werden nach dem WaffG behandelt. Kein Spielzeug.
Ja, warte - natürlich meinte ich damit, dass Kinder mit den Dingern <0,5 Joule im Garten hantieren dürfen.
Das dürfte nicht verboten sein.
In der Öffentlichkeit ist es natürlich nicht erlaubt. "Um die Häuser ziehen" wie früher ist grundsätzlich nicht mehr machbar.
.
 
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In dem obigen Fall waren die Kinder /Jugendlichen an einem Hbf udn dann in der S-Bahn unterwegs.
In der heutigen Zeit fühlen sich da viele Zeitgenossen eben nicht so wohl, wenn sie 13-14 jährige mit Waffen sehen.
Da ich umsichtig bin würde ich auch den nächsten Waggon benutzen.
 

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