Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Das interessante an dem Urteil, die Urteilsbegründung und die Hintergründe wurden nicht erwähnt.
Insofern wieder alles Spekulation.
Wer sich allerdings Repetierer Nr. 63 auf Jagdschein holt wird mit Einschränkungen rechnen müssen, denn das hatte der Gesetzgeber wahrscheinlich nicht vorgesehen.
Wer Waffen sammeln möchte hat trotzdem auch in diesem Land andere Möglichkeiten.

Nebenbei bemerkt muss ein Urteil auch keinen Bestand haben, wie man ja beim Halbautomaten gesehen hat.

Also erstmal die Fakten abwarten.

Wer sich mit Sportschützen solidarisieren will, kann das gerne über die GRA machen.
Beleidigungen,Verschwörungstheorien und Fakenews über Facebook haben auf Entscheidungsträger eine hohe Anziehungskraft......
Hast Du mal andere Beispiele als Extreme? Deine Rhetorik passt in die Zeit heute, was nicht passt wird versucht gleich argumentativ in einer extreme linke oder Rechte Ecke zu schieben. TOP Versuch! Dein Vorhaben leider zu einfach durchzuschauen.
Ich solidarisiere mich mit jedem in diesem Land der sich gewissenhaft an die Gesetze und Regeln hält. Da gerade Jäger und Sportschützen die am besten durchleuchten Menschen in D sind sehe ich kein Grund mich nicht mit Sportschützen zu solidarisieren.
Schwarze Schafe gibt es überall, auch bei den Staatsorganen, DJV, ÖJV … und trotzdem schafft man die Organe deshalb nicht ab..
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Du kannst sicher EIN Posting verlinken, in dem die GRA beleidigt, eine Verschwörungstheorie oder Fake News verbreitet.

Dann lies den Facebook-Account der Vorsitzenden.
Alleine ein Foto von sich zu posten auf dem "Die Grünen. Nein Danke" steht ist an Dämlichkeit nicht zu überbieten.
Und wenn ich einen Account betreibe auf dem ein Herr Prof.Dr. Lauterbach als Geisteskranker und sein Medizinstudium als Fake bezeichnet werden darf, zeige ich deutlich wessen geistes Kind ich bin.
 
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Ich solidarisiere mich mit jedem in diesem Land der sich gewissenhaft an die Gesetze und Regeln hält.
Ich auch, aber wenn der Gesetzgeber es einmal bewusst freundlich und offen hält (keine präzise Zahl im Gesetz), muss man das dann wirklich ausreizen?

33 anstrengende Jahre als Anwaltssohn ersetzen sicher kein Jurastudium aber eines habe ich verstanden: Hinter jedem Gesetz steht eine „Absicht des Gesetzgebers“ (siehe @Knalltrauma weiter oben) und wenn man die mit Füßen tritt, dann kann es eben sein dass nachgeschärft wird.

In unserem Fall war die Absicht des Gesetzgebers (in einer politisch besseren Zeit für LWB) vermutlich dass wir so viele Langwaffen kaufen dürfen wir wir für die Jagd brauchen ohne die Verwaltung mit Bedürfnisprüfungen zu belasten - für den einen sind das 5, für den anderen 20, je nach Revierverhältnissen und Jagdmöglichkeiten.

Wenn jemand Waffen sammeln will, gibt es dafür doch andere WBK-Farben? Aus administrativer Faulheit auf den Jagdschein Waffen zu sammeln ist höchst unsolidarisch mit den anderen Jägern weil es eines Tages (in einer politisch schwierigeren Zeit für LWB) dazu führen könnte dass jemand die Grenze zwischen Jagdbedarf und Sammeln mit einer Zahl definiert, die einigen nicht gefallen wird.

edit: Nein, ich weiß nicht wo diese Grenze liegen könnte... irgendwo bei 30+ würde ich gegenüber einem Sachbearbeiter in Erklärungsnot kommen aber vielleicht fehlt es mir an Phantasie? Noch ein Kaliber für die Kegelrobbenjagd am Schluchsee geht ja immer... 🤣
 
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Ich auch, aber wenn der Gesetzgeber es einmal bewusst freundlich und offen hält (keine präzise Zahl im Gesetz), muss man das dann wirklich ausreizen?

33 anstrengende Jahre als Anwaltssohn ersetzen sicher kein Jurastudium aber eines habe ich verstanden: Hinter jedem Gesetz steht eine „Absicht des Gesetzgebers“ (siehe @Knalltrauma weiter oben) und wenn man die mit Füßen tritt, dann kann es eben sein dass nachgeschärft wird.

In unserem Fall war die Absicht des Gesetzgebers (in einer politisch besseren Zeit für LWB) vermutlich dass wir so viele Langwaffen kaufen dürfen wir wir für die Jagd brauchen ohne die Verwaltung mit Bedürfnisprüfungen zu belasten - für den einen sind das 5, für den anderen 20, je nach Revierverhältnissen und Jagdmöglichkeiten.

Wenn jemand Waffen sammeln will, gibt es dafür doch andere WBK-Farben? Aus administrativer Faulheit auf den Jagdschein Waffen zu sammeln ist höchst unsolidarisch mit den anderen Jägern weil es eines Tages (in einer politisch schwierigeren Zeit für LWB) dazu führen könnte dass jemand die Grenze zwischen Jagdbedarf und Sammeln mit einer Zahl definiert, die einigen nicht gefallen wird.

edit: Nein, ich weiß nicht wo diese Grenze liegen könnte... irgendwo bei 30+ würde ich gegenüber einem Sachbearbeiter in Erklärungsnot kommen aber vielleicht fehlt es mir an Phantasie? Noch ein Kaliber für die Kegelrobbenjagd am Schluchsee geht ja immer... 🤣
Servus,
natürlich muss und soll man nichts ausreizen und es auf die Spitze treiben. So etwas schreit regelrecht dazu neu „diskutiert“ zu werden. Genauso wenig sollte man sich hier hinstellen und behaupten x oder y brauche ICH die anderen brauchen auch nicht mehr wozu auch. Wozu braucht man ein Auto mit mehr als 100ps, wozu 2, wozu ein ganzes Haus… So eine Haltung ist nicht ganz schlau würde ich sagen.
 
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Das gibt es. Wenn man in NRW ein Altenteilerhaus baut, darf man 90 m2 bauen, bei einem Betriebsleiterhaus 120 m2.
Ausnahmen sind zulässig,... wenn die Partnerin ein anerkannt streitsüchtiges, altes Weib is.... Bedürfnisprüfung auf Antrag, dann gibt's den "Drachenbonus", 20 m² mehr, ggf. auch mit separatem Eingang.

:cool:

Gruß

HWL
 
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In dem Gesetz stehen aber auch allgemeine Grundsätze. Und jetzt sagt eben die Behörde und das Gericht, dass nach den Grundsätzen bei diesem Jäger kein Bedürfnis nachgewiesen wurde.

Dann mach mal glaubhaft das Du 15 Flinten und 20 Büchsen brauchst. Da wird Dir schnell im Fall der Fälle vor Gericht erklärt was Du brauchst….. Ich höre immer steht im Gesetz….Der Richt macht das Urteil, nicht das Gesetz. Und wenn da schon glaubhaft steht ist das sehr individuell was ein Richter dann glaubt wenn ein SV sagt also im Grunde lagen 3 Flinten und 2 Büchsen.


von mir aus kann jeder kaufen so viel er will, aber das nach den Sportschützen auch die Jäger drankommen war klar. Wer das nicht verstanden hat, tja der denkt auch weil mal einer gesagt hat Jagd ist systemrelevant, da KANN doch gar nicht verboten werden…

Das Gesetz sieht ausdrücklich noch nicht mal eine nötige Genehmigung vor. Der Jagdschein ist Bedürfnis genug für Langwaffen beliebiger Anzahl und 2 Kurzwaffen ohne jegliche Erklärung. Mit Begründung gibts ja auch mehr KW.

Könnt ihr nicht lesen?
Da hat sich wieder ein Richter Unsinn zusammengebastelt. Leider resultierend aus einem schlecht gemachten Gesetz.
s. Schalldämpfer und Halbautomaten. Die nächste Instanz kassiert das schnell wieder ein.
 
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Das Gesetz sieht ausdrücklich noch nicht mal eine nötige Genehmigung vor. Der Jagdschein ist Bedürfnis genug für Langwaffen beliebiger Anzahl und 2 Kurzwaffen ohne jegliche Erklärung. Mit Begründung gibts ja auch mehr KW.

Könnt ihr nicht lesen?
Da hat sich wieder ein Richter Unsinn zusammengebastelt. Leider resultierend aus einem schlecht gemachten Gesetz.
s. Schalldämpfer und Halbautomaten. Die nächste Instanz kassiert das schnell wieder ein.
Wo steht im Gesetz etwas von "beliebiger Anzahl" ohne jegliche Erklärung?
Eine Anzahl ist im Gesetz für Langwaffen nicht festgelegt. Dies bedeutet nicht automatisch, dass es keine Beschränkungen gibt. Sofern man aber auch für die siebenundzwölfte Langwaffe ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, bekommt man sie wohl eingetragen.
Ob das Gesetz schlecht gemacht ist oder es dumm ist eine wohlwollende Erleichterung über Gebühr zu strapazieren, darüber können wir uns gerne unterhalten.

wipi
 
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Das Gesetz fordert nur, dass man glaubhaft machen kann, die Waffe zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe zu benötigen.

Das Wort "benötigen" ist nicht eingegrenzt. Auch ist zwischen Jagdausübung und Training ein "oder", was weitere Freiräume aufzeigt.

Überspitzt gesagt, kann man zu jedem Ansitz eine andere Waffe "benötigen". Hätte der Gesetzgeber was anderes gewollt, hätte er es so geschrieben (siehe Sportwaffen, §14).
 
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........Hätte der Gesetzgeber was anderes gewollt, hätte er es so geschrieben (siehe Sportwaffen, §14).
Ich befürchte er hat was anderes gewollt und wird deshalb bald was anderes schreiben. Haben ihn ja ausreichend Jäger drauf gestoßen :unsure:

wipi
 
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Das erinnert mich an das Kastenstand-Urteil. Einer wollte mit dem Kopf durch die Wand, und plötzlich hatte man eine neue Rechtsnorm, die viele Sauenhaltern Kopfschmerzen, schlaflose Nächte, viel Geld und nicht selten den Betriebszweig gekostet hat.
 
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Ich befürchte er hat was anderes gewollt und wird deshalb bald was anderes schreiben. Haben ihn ja ausreichend Jäger drauf gestoßen :unsure:

wipi
Nein hat er nicht, sonst hätte er das damals schon einführen können, als das für die Sportwaffen kam. Gibt es hier die Auffassung, der Gesetzgeber könnte kaum 2 Sätze weit lesen und Unterschiede merken?
Was eine andere Regierung will, ist eine andere Sache.
 

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