Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Über Obergrenzen kann man immer diskutieren.
Die 10 auf Gelb wurde uns Sportschützen(bin ich halt auch) reingewürgt, ohne dass es jemand geahnt hat, einfach so, weil sie es können.
Fand ich gar nicht lustig oder gut, aber ich habe diese Grenze nich(mehr) gerissen. Andere Kameraden hat es böse erwischt, ü10Waffen, aus. Mal einfach so noch eine Kaufen, weil man ne neue Disziplin austesten will oder sich davon einen Leistungszuwachs(anderes Visier)verspricht, is nich mehr drin. Jaaa, klar, man kann Bedürfnis übern Verband geltend machen, aber diese Arschkriecherei wegen erwiesenermaßen(!) deliktirelevanter Waffen, das war so ursprünglich nicht gewollt.
Und so kann es auch uns Jäger anschmieren, einfach so, ZACK!
Und uns Sammler? Auch da wird man sich was einfallen lassen.
Und was ist mit uns Wiederladern??? Bösen "Sprengstoff" kaufen und damit "rumbasteln", das geht ja wohl auch zu weit!

Da kommt noch viel.
Nicht hätte und wäre und vielleicht, es kommt.
Und mit den Schwachköpfen an der Macht kommt es eben viel schneller.
Zum WÜRGEN!
ja ich glaube auch dass das nur der anfang war aber was ich viel erschreckender find wenn ich dieses thema so durchlese: wie viele hier schreiben "ach 10 waffen is doch mehr als genug bla bla"
was soll der scheiss, wenn du selbst nicht mehr haben möchtest dann kauf halt nicht noch mehr aber bitte nicht mit gesetzlicher vorgabe, das gängelt immer die leut die es halt anders handhaben
 
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Das Bedenkliche am diesem Thema ist, dass die Behörden quasi "von hinten durch die Brust ins Auge" einen Rechts-Tatbestand zu schaffen versuchen, den der Gesetzgeber so nicht wollte. Da versuchen ein paar Beamtenhirne mit zu regieren - das steht ihnen aber nicht zu. Und das ist der Fakt! Ob 10, 25, 50 oder 100 Langwaffen "vernünftig" sind oder nicht, hat diesen Sesselfurzern egal zu sein. Wenn der Gesetzgeber (und damit das Parlament und die von uns gewählten Volksvertreter) eine Limitierung gewollt hätte, dann hätte er diese ins Waffengesetz hineingeschrieben. Hat er aber nicht.
Die Behörde ist ausführendes Organ. Wenn dem Herrn/Frau Beamten(-in) das Gesetz nicht paßt, dann sollte mal der Verfassungsschutz diese Person überprüfen, anstatt gesetzestreue Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.
 
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Der Autor ist selber Richter an einem VG...

Ein Abbo der WM-intern (im Papierformat) ist übrigens bei der VDB Fördermitgliedschaft für 36€/Jahr mit drin... Da stehen regelmäßig ganz interessante Sachen drin.
...Artikel jetzt auch in WuH Ausgabe 4-2022
 
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Das Bedenkliche am diesem Thema ist, dass die Behörden quasi "von hinten durch die Brust ins Auge" einen Rechts-Tatbestand zu schaffen versuchen, den der Gesetzgeber so nicht wollte. Da versuchen ein paar Beamtenhirne mit zu regieren - das steht ihnen aber nicht zu. Und das ist der Fakt! Ob 10, 25, 50 oder 100 Langwaffen "vernünftig" sind oder nicht, hat diesen Sesselfurzern egal zu sein. Wenn der Gesetzgeber (und damit das Parlament und die von uns gewählten Volksvertreter) eine Limitierung gewollt hätte, dann hätte er diese ins Waffengesetz hineingeschrieben. Hat er aber nicht.
Die Behörde ist ausführendes Organ. Wenn dem Herrn/Frau Beamten(-in) das Gesetz nicht paßt, dann sollte mal der Verfassungsschutz diese Person überprüfen, anstatt gesetzestreue Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.
Mit solchen Beiträgen (Formulierung, Beleidigungen) disqualifiziert man sich m.E. als ernst zu nehmender Gesprächspartner.
Was der Gesetzgeber gewollt hat, ist nicht immer hinterlegt und es Bedarf häufig einer juristischen "Begleitung" bzw. Konkretisierung um am Ende Rechtssicherheit zu haben. Dieses System wirkt in beide Richtungen. Wem dies noch nicht klar ist, hat unser System der Gewaltenteilung nicht verstanden.

ja ich glaube auch dass das nur der anfang war aber was ich viel erschreckender find wenn ich dieses thema so durchlese: wie viele hier schreiben "ach 10 waffen is doch mehr als genug bla bla"
was soll der scheiss, wenn du selbst nicht mehr haben möchtest dann kauf halt nicht noch mehr aber bitte nicht mit gesetzlicher vorgabe, das gängelt immer die leut die es halt anders handhaben
Ja, ja immer sind es die anderen Schuld. Es gibt mittlerweile reichlich profunde juristische Würdigungen, welche unisono erklären, dass es eben nicht Sinn war eine ungezählte Menge an Waffen mittels Jagdschein zu erwerben um die Jagd ausüben zu können. Sagt mir eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.
Wer denn meint eine Sammlung anschaffen zu wollen soll dies gerne tun. Aber bitte nicht eine vermeintliche Lücke ausnutzen, welche dann am Ende zu Ungunsten der Jägerschaft enger gefasst werden dürfte als nötig.
Auch mir fällt es schwer zu glauben, dass für die Jagdausübung mehr als 20-30 Waffen erforderlich sein sollen. Jetzt schwebt die Zahl 10 über dem Verfahren, was sicher auf das Konto mancher Unbelehrbarer geht.

wipi
 
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Es ist doch eben so, dass Gesetzte nicht um ihrer selbst Willen Geschaffen werden und existieren. Es steht immer ein gewisser Zweck dahinter, der meistens auch intuitiv zu erraten ist.
Manchmal erfüllen sie ihren Zweck halt nicht zu hundert Prozent und erlauben weiterhin dem Zweck entgegen gesetztes Handeln.
In diesem Beispiel das Anlegen einer Waffensammlung mit einem Jagdschein und damit die Umgehung der scharfen Kontrollen für Sammler.
Sowas nennt man eine Gesetzeslücke.
Oft reagieren die Behörden auf Gesetze die ihren politisch gewollten Zweck nicht erfüllen, indem sie sie ignorieren oder halt besonders scharf auslegen.
Wenn das nicht funktioniert und die Gesetzeslücke besonders offensichtlich oft ausgenutzt wird, wird selbst unser träger Gesetzgeber irgendwann aktiv und wird die Gesetzeslücke schliessen.
Eigentlich ist es also in unserem Sinne, wenn die Behörden proaktiv die gröbsten Auswüchse unterbinden, bei denen die meisten Waffen eines Jägers nie ein Revier von innen sehen werden.
Wenn das nicht funktioniert wird zwangsläufig die gesetzliche Mengenbegrenzung der Langwaffen für Jäger kommen um den Missbrauch durch Sammler, die sich die Rote WBK sparen wollen zu unterbinden.

Und nur um das klarzustellen, ich habe auch schon ne Ansage durch die Behörde bekommen ob der Zahl meiner Langwaffen, sehe das also absolut nicht mit Begeisterung. Meine werden aber alle zum größten Teil noch regelmäßig ausgeführt.
Aber so funktioniert Politik nun einmal.
 

Wheelgunner_45ACP

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Das wird passieren, einfach um eine Angleichung an die Gelbe Sportschützen- WBK zu haben, wie war ja auch erst mal unbegrenzt . . . Dazu kam noch diese 2/6er Regel, was den kauf auch bremsen sollte.

Und die Sportschützen "verdanken" das Ganze 2 Fällen in DE. Wobei es dann jeweils um über 500 Waffen ging, die jeweils über gelbe Sportschützen- WBK erworben wurden. Da kam sicher viel zusammen, sicher auch Nachlässigkeit auf der Amtsstube. Aber auch immer dann umzuziehen, wenn eine Nachschau angedroht wurde, half am Ende nicht. Wenn auch dadurch erfolgreich über über mehrere Jahre hinweg verzögert. Am Schluss wurde dann das BKA tätig, da die Umzüge auch über Bundesländer hinweg erfolgten. Und dann kam halt auch auf, dass die Waffen aus verschiedene Gründen nicht mehr komplett auffindbar waren, teilweise über Leihschein einschließlich Munition an Nichtberechtigte abgegeben, verkauf nicht gemeldet usw. Die beiden Fälle wurde auch damals in der Anhörung angesprochen und selbst die anwesenden MA vom BKA stuften diese beiden als Einzelfälle ein. Und dennoch kam die Mengenbegrenzung.
 
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Sicher muss man es über all mit Augenmaß betreiben. Auf der anderen Seite ist der Gesetzgeber willkürlich und unlogisch. Oberstes Ziel ist so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben. Auf der anderen Seite beginnen die Behörden alte Inhaber mit roten Sammlererlaubnissen zu drangsalieren, weil sie nicht regelmäßig genug neue Sammlerwaffen erwerben. Klar, man sucht jede Möglichkeit, die EWB widerrufen zu können, hier, weil eben nix mehr erworben wird. Aber unterm Strich fehlt die Logik völlig. Ein gesetzestreuer Bürger mit 50 Schußwaffen auf Jagdschein ist nicht "gefährlicher" als ein gleichwertiger Bürger mit roter WBK und ebenfalls 50 Schußwaffen. So sind all diese Vorstöße unbegründet.
Die in hoplophoben Phanstasien entsprungenen Ängste, 1,54 Mio. Waffenbesitzer könnten sich ungebremst bewaffnen, sind somit fehl am Platz.
Da wäre ich vorsichtig.

Die Anzahl der Waffen bei Legalwaffenbesitzern hat sehr wohl etwas mit der Anzahl von mit Schußwaffen begangenen Verbrechen, Unfällen und Selbstmorden zu tun.

Es sind häufig nicht die einzigen Gründe, auch Begleitumstände können den Ausschlag geben, es ist nicht überall gleich, aber die Anzahl der Waffen ist ebenfalls eine wichtige Kenngröße.

Gruß,

Mbogo
 
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Die Anzahl der Waffen bei Legalwaffenbesitzern hat sehr wohl etwas mit der Anzahl von mit Schußwaffen begangenen Verbrechen, Unfällen und Selbstmorden zu tun.
Natürlich. Wer keine Waffe hat, erschießt sich oder andere nicht. Wer das nicht hat, springt vor den Zug, erhängt sich oder nutzt andere Tötungsmittel.
Mir ging es nur um den Umstand, dass jemand nicht gefährlicher ist, nur weil er 20 statt 10 Waffen hat. Auch, dass ein Jäger mit 20 Waffen nicht gefährlich ist, als ein Sammler mit 20....
Auch werden die Straftaten nicht schlimmer, sowie gibt es keinen Fall von jemanden der Waffen "hortet" und bewaffnet damit eine Privatarmee....

Das wenn es keine legalen Schußwaffen gibt, dass dann auch keiner mit einer legalen Schußwaffe getötet werden kann, ist klar. Ob sowas die Mordrate bei Nationen mit halbwegs normalen Bürgern senken wird, bezweifle ich. Der Mensch findet Mittel und Wege. Dazu sind die Fallzahlen mit eben auch legalen Schußwaffen zu gering....
 
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Ja, ja immer sind es die anderen Schuld. Es gibt mittlerweile reichlich profunde juristische Würdigungen, welche unisono erklären, dass es eben nicht Sinn war eine ungezählte Menge an Waffen mittels Jagdschein zu erwerben um die Jagd ausüben zu können. Sagt mir eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.
Wer denn meint eine Sammlung anschaffen zu wollen soll dies gerne tun. Aber bitte nicht eine vermeintliche Lücke ausnutzen, welche dann am Ende zu Ungunsten der Jägerschaft enger gefasst werden dürfte als nötig.
Auch mir fällt es schwer zu glauben, dass für die Jagdausübung mehr als 20-30 Waffen erforderlich sein sollen. Jetzt schwebt die Zahl 10 über dem Verfahren, was sicher auf das Konto mancher Unbelehrbarer geht.

wipi
Hier werden immer die Unbelehrbaren zitiert. Wer soll das denn genau sein?
Lange Jahre hieß es immer kauft nicht nur Selbstlader auf Jagdschein das ist zu materialistisch. Gleichzeitig war man durch die 2 Schuss-Magazine genötigt Repetierer zu kaufen. Plötzlich geht es um die Menge, da sind dann die Einzellader das Problem. Da ist doch jeden Tag was anderes. Schlussendlich ist die Überleitung auf Sportschützen mit 10 Waffen auf WBK Gelb einfach falsch, da der Sportschütze in Grundkontigent an 15 Langwaffen hat. Dies hat der Autor schon nicht verstanden. Bedenklich wenn solche Artikel dann abdruckt werden.
 
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Es fing bei etwa 20 mit der kritischen Nachfrage ob so viele Langwaffen wirklich durch jagdliches Bedürfniss nötig seien, an. Als ich dann beim nächsten Erwerb mehrere gut verkäufliche Waffen abgab, die ich lange nicht geführt hatte, um auch etwas Platz in den Schränken zu schaffen, hieß es bei anhaltend so hoher Fluktuation solle ich so langsam über ne Handelslizenz nachdenken.
Da mein GAS sich seitdem und besonders seit Corona stark abgeschwächt hat, ruht der schwelende Konflikt seitdem.
Es wäre dann auch ein neuer Schrank fällig, der ja jetzt ein 0er sein müsste und richtig Platz dafür habe ich auch nicht.
Hätte jetzt keine Hemmung mir wieder eine zu kaufen, wenn ich es wirklich unbedingt wollte, aber nach dem man einmal nen Warnschuss vor den Bug bekommen hat, sieht man die Sache etwas ernster und hinterfragt weitere Anschaffungen eher.
 
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Das Bedenkliche am diesem Thema ist, dass die Behörden quasi "von hinten durch die Brust ins Auge" einen Rechts-Tatbestand zu schaffen versuchen, den der Gesetzgeber so nicht wollte. Da versuchen ein paar Beamtenhirne mit zu regieren - das steht ihnen aber nicht zu. Und das ist der Fakt! Ob 10, 25, 50 oder 100 Langwaffen "vernünftig" sind oder nicht, hat diesen Sesselfurzern egal zu sein. Wenn der Gesetzgeber (und damit das Parlament und die von uns gewählten Volksvertreter) eine Limitierung gewollt hätte, dann hätte er diese ins Waffengesetz hineingeschrieben. Hat er aber nicht.
Die Behörde ist ausführendes Organ. Wenn dem Herrn/Frau Beamten(-in) das Gesetz nicht paßt, dann sollte mal der Verfassungsschutz diese Person überprüfen, anstatt gesetzestreue Legalwaffenbesitzer zu schikanieren.
Bedenklich sind v.a. derlei pöbelnde Ausführungen. Vielleicht solltest Du im Klostergang ein Exercitium durchführen, um zu innerer Einkehr zu gelangen.
Das Bedürfnis zum Waffenbesitz, das sich aus dem Jagdschein ergibt bezieht sich auf den Bedarf an Waffen, um die Jagd auszuüben. Das wird bisher in D’Land großzügig ausgelegt, so dass eine Waffenbehörde nicht bei der vierten Flinte oder dem fünften Repetierer zuckt. Und wenn man dann noch etwas dazuerbt, bleibt die Behörde auch entspannt. Im konkreten Fall hat der Jägersmann entweder eine Sammelleidenschaft, die mit dem Bedürfnis nichts mehr zu tun hat oder er wollte testen, wie weit er gehen kann. Und war dann blöd genug, ein Gericht damit zu befassen. Bei ihm sollte sich bedanken, wer daran denkt, seine vollen Schränke, weiter zu füllen.
 

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