- Registriert
- 16 Mai 2001
- Beiträge
- 9.999
Man muss sich auch vor Augen halten, dass ständige Bedürfnisprüfungen den Arbeitsaufwand bei den Waffenbehörden - die zumindest hier chronisch unterbesetzt sind - noch vergrößert. Ich denke das Einsparen von Verwaltungsaufwand war auch ein Grund, warum es bei Jägern eben keine Bedürfnisprüfung gibt. Es ist ja auch vom Ergebnis her nicht besonders ökonomisch, denn mehr als zwei Waffen kann man gleichzeitig kaum abfeuern.
Wenn man ernsthaft im Bezug auf die Jäger was für die Sicherheit tun will, dann sollte man die Hürden für den Zugang zum Jagdschein erhöhen, damit von Anfang an keiner auf die Idee kommt, den Jagdschein nur zu machen, um an Waffen zu kommen. Zum Beispiel könnte man - was es ja schon teilweise gab oder gibt - vor den Jagdschein ein verpflichtendes Revierpraktikum setzen und einen Pflichtkurs mit einer bestimmten Stundenzahl, der sich über ein halbes Jahr hinziehen muss. Ich musste z. B. eine berufliche Fortbildung mit akribisch erfassten 180 Zeitstunden machen und darüber hinaus noch drei Klausuren zu je 5 Stunden schreiben, und das war nur der theoretische Teil. Ich weiß nicht, warum man ähnliches nicht von JS-Anwärtern verlangen kann. Ferner Prüfung nur bei der für den Wohnort zuständigen UJB. Dadurch vermeidet man, dass man sich den Prüfort aussuchen kann, wo man es am Leichtesten hat. Darüber hinaus sollte ein Prüfungsteil im Revier stattfinden - gabs auch schon mal.
Wem das zuviel Aufwand ist, der hat für die Jagd ohnehin nicht genug Zeit.
Außerdem könnte man mal darüber nachdenken, den Erwerb von besonders gefährlichen Waffen wie Kurzwaffen und Halbautomaten nicht sofort nach dem Lösen des ersten JJ zuzulassen, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Alles für die Sicherheit sinnvoller als die elfte Langwaffe nicht mehr einzutragen, weil man die Sau auch mit der ersten, zehnten und siebten totschießen kann.
Wenn man ernsthaft im Bezug auf die Jäger was für die Sicherheit tun will, dann sollte man die Hürden für den Zugang zum Jagdschein erhöhen, damit von Anfang an keiner auf die Idee kommt, den Jagdschein nur zu machen, um an Waffen zu kommen. Zum Beispiel könnte man - was es ja schon teilweise gab oder gibt - vor den Jagdschein ein verpflichtendes Revierpraktikum setzen und einen Pflichtkurs mit einer bestimmten Stundenzahl, der sich über ein halbes Jahr hinziehen muss. Ich musste z. B. eine berufliche Fortbildung mit akribisch erfassten 180 Zeitstunden machen und darüber hinaus noch drei Klausuren zu je 5 Stunden schreiben, und das war nur der theoretische Teil. Ich weiß nicht, warum man ähnliches nicht von JS-Anwärtern verlangen kann. Ferner Prüfung nur bei der für den Wohnort zuständigen UJB. Dadurch vermeidet man, dass man sich den Prüfort aussuchen kann, wo man es am Leichtesten hat. Darüber hinaus sollte ein Prüfungsteil im Revier stattfinden - gabs auch schon mal.
Wem das zuviel Aufwand ist, der hat für die Jagd ohnehin nicht genug Zeit.
Außerdem könnte man mal darüber nachdenken, den Erwerb von besonders gefährlichen Waffen wie Kurzwaffen und Halbautomaten nicht sofort nach dem Lösen des ersten JJ zuzulassen, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Alles für die Sicherheit sinnvoller als die elfte Langwaffe nicht mehr einzutragen, weil man die Sau auch mit der ersten, zehnten und siebten totschießen kann.