Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Die Schiesserei in Duisburg. Alles Legalwaffen, alles Jäger.
Und ich dachte das wäre Clan vs. Rockergruppe gewesen?
😀

Was macht ein solcher behördlicher Versuch der Beschränkung besser? Nix. Das müssen die doch auch bemerken, oder …?
 
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Der Besitz des gültigen Jahresjgagdscheins IST DAS BEDÜRFNIS! Da hat keine Behörde irgendetwas zu interpretieren oder zu mutmaßen! Ich ich 10, 100 oder 1.000 Langwaffen anschaffen will (es geht hier nicht um die Praxis, sondern die Rechtslage!) hat die Behörde nicht zu interessieren, Punkt aus basta!

Da versuchen nur wieder Personen, die einer gewissen Klientel angehören, geltendes Recht nach ihren Vorstellungen zu brechen und ihre eigenen Vorstellungen von Waffenbesitz auf dem Verwaltungswege durchzudrücken.

Wenn mir der Sachbearbeiter meines Landratsamtes so eine Nachricht zukommen ließe, hätte er morgen Post von meinem Anwalt.
 
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Immer ruhig!
Wir warten mal ab, von wo das was gekommen ist und erst dann setzen wir nen Advokaten an.
Gute Aufklärung ist wichtig für eine Offensive!
:cool:
Der Anruf war halt nur eine nette Geste der netten Amtsperson, dass man bei den Unnetten nicht mal ins Fettnäpfchen tritt.
Von daher war da ja voll OK.
 

Wheelgunner_45ACP

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Momentan gibt es noch keine generelle Handhabe dafür. Aber die kann man ja schaffen, siehe bei den Sportschützen und deren gelbe WBK. Hab's irgendwann in diesen Fred ja schon geschrieben. Da waren genau 2 Individuen schuld. Plus Behördenversagen. Aber das kann man nicht zugeben
 
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Behördenversagen gibt es nicht. Behörden versagen nicht. Machen auch keine Fehler...
Mein Schützenspezl, Jagdausbilder, hat sich für den letzten Kurs eine PP ausgeliehen beim Händler. Nach ein paar Wochen flatterte eine Anzeige ins Haus wegen nicht ordnungsgemäßer Anzeige des Erwerbs innerhalb 2er Wochen. Dass auf der Meldung des Händlers im NWR nur kurzfristig für 2 Wochen stand, hat man über lesen. Also wieder Ärger und Papierkrieg für nix.
Dass die Angst vor hortenden Jägern und Schützen unbegründet ist, hab ich des öfteren aufgezeigt. Alleine rechnerisch ist es so, im Schnitt hat jeder Legalwaffenbesitzer 5-6 Waffen. Nun gibt es seeeeeeeehr viele mit 1-2. Und eben eine Handvoll mit mehr.
Aber das ist wie mit der neuen Sau die durch's Dorf getrieben wird, die massive Zunahme an waffenrechtlichen Erlaubnissen. Ja, die kleinen Waffenschein nehmen zu. Für Waffen, frei ab 18, wo man bis dato keine Zahl kennt, wer was und wie viele besitzt. Weil, FREI!
Im Gegenzug nimmt die Zahl der legalen EWB-pflichtigen Waffen ab, bzw. bleibt gleich.
Aber wir haben ja sonst keine Sorgen.
 
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Selbst wenn man es zu einem Prozess in der Sache bringen würde, könnte ich mir bei der Generation an Richtern die zur Zeit da so rum "richtert", gut vorstellen das der Schuß nach hinten los geht. Dann gibt es noch ein Urteil was uns nicht gefällt.:unsure:
 
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Der Besitz des gültigen Jahresjgagdscheins IST DAS BEDÜRFNIS! Da hat keine Behörde irgendetwas zu interpretieren oder zu mutmaßen! Ich ich 10, 100 oder 1.000 Langwaffen anschaffen will (es geht hier nicht um die Praxis, sondern die Rechtslage!) hat die Behörde nicht zu interessieren, Punkt aus basta!

Da versuchen nur wieder Personen, die einer gewissen Klientel angehören, geltendes Recht nach ihren Vorstellungen zu brechen und ihre eigenen Vorstellungen von Waffenbesitz auf dem Verwaltungswege durchzudrücken.

Wenn mir der Sachbearbeiter meines Landratsamtes so eine Nachricht zukommen ließe, hätte er morgen Post von meinem Anwalt.
Soweit ich es verstanden hab ist die aktive
Jagd Ausübung
der Grund für denn Erwerb von Schuss Waffen.
Und der Jagdschein die Legitimation dazu.

Das Waffen Sammlungen nicht zu mehr Unsicherheit führen ist klar !

Des Weiteren wurde mir gesagt das am Bundes Verwaltungsgericht ein Richter sitzen würde, der legalen Waffen Besitz sehr kritisch gegenüber wäre und das man denn Mann unbedingt meiden sollte.
 

Wheelgunner_45ACP

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Was man da auch wieder sieht ist, dass man ganz klar die Bedürfnisse trennen muss. Schon zum eigenen Schutz. Und sich beispielsweise nicht eine Beretta 1301 Competition auf JS für die Verwendung bei IPSC-Flinte holen. Oder sich wirklich um eine rote WBK für eine Sammlung holen. Wenn's auch aufwändiger ist.
 
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Kleine Info am Rande:
Ich bin:
Sportschütze
Waffen/Mun Sammler
Jäger.
In GENAU der Reihenfolge.
Warum?
Weil ich Waffen mag.
Punkt.
Als ich das Sammlen anging, wurde mir von manchen geraten, die Jagdschien zu machen, weil da kann man ja alles an Langwaffen ohne Limit haben.
Jagdschule im damaligen Schützenverein, wäre in kurzer Weg gewesen.
Hab dann aber nach Rücksprache mit dem Amtmann(ein SEHR kompetenter Herr, selber Schütze, ehemaliger Polizist) den Weg des Sammlers beschritten.
War da auch sehr erfolgreich, viele internationale Kontakte, ein Artikel hier, einer da.
Irgendwann aber doch mal den Jagdschein gemacht, nicht so sehr mit der Absicht, da voll Rohr einzsteigen.
Naja, es kam halt anders und es zog mich dann doch zur Jagd in ein Revier vor der Haustüre.
Jaaaaa, ich hab halt ein paar mehr Waffen als Otto-Normal-Jäger.
Zum einen hab ich halt gern für jede Situation die richtige Waffe, da, zum andern großes technisches Interesse.
Es überschneiden sich auch mal Sammlung und Jagd, da ist dann eben eine eigentlich ins Sammelgebiet passende Waffe doch auf Lodengrün gelandet, weil man die auch jagdlich nutzen möchte.
Ist ja auch nicht(noch nicht???) verwerflich.
Wenn mir nun das Amt vorwirft, ich tät auf Jagdschien horten, dann ist das eher ein Witz, weil wenn die sagen, ich darf keine Waffen auf Jagdschein merh kaufen, dann kauf ich halt auf Rot, weil da MUSS ich ja kaufen, um als Sammler glaubwürdig zu sein.
Is halt doof, wenn man sie fetteste Akte im Amt hat, und ein neuer Besen kommt, und ausprobiert, wies mit dem Kehren so klappt.
Drum seh ich das entspannt, so lange es keine Gesetzesänderung gibt.
Aber uns Sportschützen hat man ja auch verarscht, wusste keiner vorher was vom 10er Deckel auf die Gelbe, mal hatte für genug Ablenkung gesorgt.
Deshalb würde ich mir halt wünschen, dass man bein neuen Jagdgesetz VIEL wacher ist.
Pessimistische Stimmen(keine Wahrsager, richtige Praktiker au der Verwaltung) meinen aber, dass man uns(Schütze/Sammler/Jäger) eher über kurz als über lang ans Leder will.
Ich sage bewusst UNS, weil ich in allen 3 Waffenbesitzergruppen verankert und aktiv bin.
Und sehe, dass leider der Nachwuchs immer weniger wird.
SEHR SCHADE!!!
 
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Des Weiteren wurde mir gesagt das am Bundes Verwaltungsgericht ein Richter sitzen würde, der legalen Waffen Besitz sehr kritisch gegenüber wäre und das man denn Mann unbedingt meiden sollte.
Das dürfte (mindestens) einer der Richter aus dem 6. Senat am BVerwG sein.
Was rauskommt, wenn dort Waffenrecht zur Verhandlung kommt, kann man am Halbautomatenurteil und der Entscheidung zu Schalldämpfern damals gut sehen.
 
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Selbst wenn man es zu einem Prozess in der Sache bringen würde, könnte ich mir bei der Generation an Richtern die zur Zeit da so rum "richtert", gut vorstellen das der Schuß nach hinten los geht. Dann gibt es noch ein Urteil was uns nicht gefällt.:unsure:
So ein Urteil gibt es schon, wird aber sehr wahrscheinlich in der nächsten Instanz kassiert werden.
 
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15 Jul 2013
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Ist schon echt "lustig", entscheidet ein Verwaltungsgericht "pro Bürger" ist es eine Einzelfallentscheidung und gilt nur für genau diesen einen Fall, allen Betroffenen steht natürlich der Klageweg durch die Instanzen offen...
In höchster Not bei Steuerfragen wird auch gerne der Nichtanwendungserlass gezogen.

Entscheidet das Gericht "gegen den Bürger" hat es natürlich sofort und auf der Stelle Allgemeingültigkeit, bei Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten sogar gerne Bundesweit.

Und ganz ehrlich mit dem wachsweichen "Willen des Gesetzgebers" als Begründung sollte es auch möglich sein auf Basis der Straßenverkehrsordnung in Deutschland Elefanten auszuwildern.
 
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Weder Wortlaut noch Wille des Gesetzgebers lassen das Urteil des VG Gießen nur ansatzweise legitim erscheinen. Die Begründung ist hahnebüchen.
 

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