Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

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Ich kenne zumindest einen Waffenraum, da stehen dreistellig Jagdwaffen drin.
Vor 40 Jahren waren hochwertige Ferlacher bspw auch eine Geldanlage, ist zwar vorbei, Spaß machen die dem, dem so was gefällt trotzdem.
Im Laufe eines gutbetuchten Jägerlebens sammelt sich halt was an. Ein Jagdfreund meinte mal, man müsse ihm das Scheckbuch wegnehmen bevor er zum Büchser fährt, er kam immer zurück mit was neuem.
 
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Mir hat mal Jemand gesagt, wenn du weißt wieviel Waffen du hast, hast du zu wenig. Ich habe grad mal die Schränke inspiziert. Es sind 15 Lange und 5 Kurze. Ich will auch nicht mehr.
 
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Man kann sich sicher darüber streiten, ob man als Jäger eine dreistellige Zahl an Waffen braucht. Aber warum nicht, wenn es einem gefällt. Die Welt wird nicht unsicherer, egal ob 1 oder 50 Repetierer bei mir im Keller stehen...

10 Waffen sind mir persönlich dann aber doch was wenig und da rede ich nur von Waffen, die regelmäßig für die Jagd genutzt werden. Klar, früher hat auch ein Drilling für alles gereicht aber ich bevorzuge dann doch die passende Waffe für die aktuelle Aufgabe und das aktuelle Wetter.

Da wird wieder die allgemeine Ideologie gegen Waffen ausgelebt, völlig egal ob das irgend einen Nutzen hat oder nicht.
 
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Sicher. Man muss nicht alles ausreizen. Zumindest wenn man weiß wie sein Amt tickt....
Aber. Für die innere Sicherheit und die entsprechenden Kriminalstatistiken ist es einfach irrelevant wie viele Waffen jeder Einzelne besitzt. Je weniger Waffen der Einzelne besitzt desto weniger Gefahr geht von dem jenigen aus ist Blödsinn. Noch nie haben Jäger, Sammler oder Schützen andere mit ihren Waffen im großen Stil bewaffnet. Oder sind mit einem Handwagen voller Waffen losgezogen. Wenn, war immer eine einzige Waffe beteiligt. Nicht 5, 10 oder sonst wieviele.
Aber gut. Die Politik hat was neues um uns zu ärgern.
 
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.... im Endeffekt können wir uns 'aufregen', wie wir wollen.
Es wird so passieren, wie Politik & Amt es wünscht 🥺
Dass es oft weniger optimal und absolut sinnbefreit ist,
davon ist auszugehen - sagt und die Erfahrung.
 
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Man kann nur auf Bestandsschutz hoffen.
Und auf eine pro-aktive Arbeit der Jagdverbände braucht man nicht vertrauen...
 
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Einen Bestandsschutz wird es geben,
Die sonst drohenden Kosten wird der Staat nicht wollen ....
 
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Hat den Leute, denen der Eintrag abgelehnt wurde, der Verkäufer eigentlich ohne Erwerbsberechtigung überlassen? Der Jagdschein hat da ja offensichtlich nicht als Berechtigung ausgereicht.
Irgendwann wird das ein Dritter einklagen, seinen Anspruch, dass es eingetragen wird :cool:
 
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Hat den Leute, denen der Eintrag abgelehnt wurde, der Verkäufer eigentlich ohne Erwerbsberechtigung überlassen? Der Jagdschein hat da ja offensichtlich nicht als Berechtigung ausgereicht.
Gute Frage. Gekauft, geschossen, nicht eingetragen.
Nimmt der Händler die Waffe zurück? Abzüglich wie viel Euro …?
 
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Wenn so etwas kommt, dann muss der ganze Prozess überarbeitet werden. Voreintrag, feste Grenze, was auch immer. Ermessen der Behörde reicht da nicht.

Dem Verkäufer wird ja wahrscheinlich irgendeine Behörde (oder der vorgelegte JS) gesagt haben, dass der Käufer berechtigt ist. Wenn er sich darauf nicht verlassen kann, dann kann man nicht mehr rechtssicher handeln.
 
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...ich kenne jetzt schon drei Fälle, darunter mein Spezl. Alles richtig gemacht, EWB des Sportschützen, bzw. Jäger bekommen als Kopie, beim zuständigen Amt angerufen, "Ja" geht klar, der darf kaufen. Paar Wochen später Anzeige wegen über lassen einer Schußwaffe an einen Unberechtigten, weil Sportschütze schon mehr wie 10 hatte, bzw. das Amt beim Jäger den Eintrag verweigerte.
Was aus den anderen zweien wurde weiß ich nicht, mein Spezl kämpft noch...
Im Grunde geht da so nicht. Wenn der Sportschütze eine volle Gelbe hat und mir die leere schickt, man das Amt auch noch frägt, was soll man noch mehr machen. Selbes beim Jäger. Bis jetzt war und ist der gültige Jagdschein der Erwerbsschein. Punkt. Aber da kommen noch tolle Zustände auf uns zu....
 
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Sollte ich also anfangen meine Wunschliste abzuarbeiten? Nur für den Fall das sich "etwas" offiziell manifestiert?
Ich hab 6 LW und eine KW...
 
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...ich kenne jetzt schon drei Fälle, darunter mein Spezl. Alles richtig gemacht, EWB des Sportschützen, bzw. Jäger bekommen als Kopie, beim zuständigen Amt angerufen, "Ja" geht klar, der darf kaufen. Paar Wochen später Anzeige wegen über lassen einer Schußwaffe an einen Unberechtigten, weil Sportschütze schon mehr wie 10 hatte, bzw. das Amt beim Jäger den Eintrag verweigerte.
Was aus den anderen zweien wurde weiß ich nicht, mein Spezl kämpft noch...
Im Grunde geht da so nicht. Wenn der Sportschütze eine volle Gelbe hat und mir die leere schickt, man das Amt auch noch frägt, was soll man noch mehr machen. Selbes beim Jäger. Bis jetzt war und ist der gültige Jagdschein der Erwerbsschein. Punkt. Aber da kommen noch tolle Zustände auf uns zu....
Beim Sportschützen mag das noch zu erklären sein, beim Jäger nicht.

Der wird ja erst „unberechtigt“ mit der Ablehnung.
 

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