Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.058
Aha, dann darf ein revierloser Jäger keine Waffen besitzen und muss nach dem Gesetz vorweisen dass er übt???

Bisher war ich der meinung Der Jagdschein deckt das Bedürfnis, aber wenn wir Jäher uns das Grab schaufel wollen brauchen wir keine Gegner…
Naja, das ist ja genau das Problem.

Seit einigen Jahren machen Personen den Jagdschein, die gar nichts mit der Jagd am Hut haben, einfach nur weil Sie gerne eine Waffe besitzen möchten. Gemessen an der Hürde für Sportschützen und Sammler ist der JS derzeit ein relativ einfacher Weg der gleichzeitig sehr viel Freiheit beim Erwerb gibt. Ob nun richtig oder falsch, dieser Tatsache haben die Behörden den Kampf angesagt. Was dabei raus kommt bleibt abzuwarten.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Bedürfnis für den Waffenerwerb von Jägern, ist die Jagdausübung und das jagdliche Schießen, mit eben diesen, für diesen Zweck erworbenen Waffen. Ein Bedürfnis muss glaubhaft gemacht werden oder wird in diesem Fall vorausgesetzt. Sollten sich Zweifel an einem Bedürfnis ergeben, kann die Waffenbehörde einen Eintrag verwehren bzw. eine Begründung verlangen warum die Waffe dennoch eingetragen werden sollte. Das steht zwar so nicht direkt im Gesetzt, aber kann schon mal herangezogen werden, wenn es berechtigte Zweifel gibt. (10te AR15 od. AR10 od. 10ter 308Win usw.) Es kommt dann immer auf den Einzelfall an. Eine allgemeingültige Vorschrift gibt es nun mal nicht. Nicht jede Eventualität ist im deutschen Recht vorab geregelt.
Der Jagdschein ist kein Ersatz für Sportschützen oder Sammelerlaubnis, das sollte jedem klar sein.
Die Gesetze sind in der Regel so gestaltet, daß sie sich auf eine Mehrzahl oder die Vielzahl möglicher Situationen anwenden lassen, gewisse Unschärfen sind dadurch möglich, aber geregelt.

Die spannende Frage ist trotzdem, wie soll ich das Bedürfnis eines vierten oder sechsten Repetierers in .308 begründen, wenn der dritte oder der fünfte noch okay waren? Das Bedürfnis des Jägers ist eben abstrakt und nicht konkret.

Der Sportschütze hingegen hat seine Verbände und seine Disziplinen.

Ich kenne einen "sammelnden Sportschützen", der auch einen Drilling hat, weil es eben einen kleinen Nischenverband gibt, der kombinierte Waffen im Portfolio hat :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Mai 2001
Beiträge
9.924
An diesem Punkt habe ich ehrlich gesagt auch keine Bedenken.

Einzig und das ist dann schon eine kleine Bombe, nehmen wir mal die Obergrenze sind 10 Langwaffen, du hast bereits 15 Waffen. Die 15 Waffen darfst du zwar behalten, willst du aber aus welchen Gründen auch immer wieder eine neue Waffe erwerben, musst du erst mal 6 veräußern.
Dieses Thema gibt es bei den Sportschützen bereits.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn man 15 Flinten hat und nun eine Büchse kaufen will, dann wird man der behörde das Bedürfnis für die 16. Waffe schon glaubhaft machen können. Vermutlich genau so, wenn man nur austauschen will.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.989
Aha, dann darf ein revierloser Jäger keine Waffen besitzen und muss nach dem Gesetz vorweisen dass er übt???

Bisher war ich der meinung Der Jagdschein deckt das Bedürfnis, aber wenn wir Jäher uns das Grab schaufel wollen brauchen wir keine Gegner…
ganz ruhig bleiben Lacky, für Jäger wird das Bedürfnis für den Erwerb von Jagdwaffen ja vorausgesetzt. Daher kann auch der revierlose Jäger Waffen erwerben ohne irgendetwas nachzuweisen. Der JJ ist die Erlaubnis zu Jagen (sofern du eine legale Jagdgelegenheit hast) nicht das Bedürfnis. Vor der Einführung des NWR und der damit verbundenen Gesetzesänderung konntest du mit dem JJ auch Waffen erwerben (Kaufen) Heute brauchst du zum Waffenerwerb in der Regel auch deine NWR ID und Erlaubnis Nr.
Wir Jäger schaufeln uns hier kein Grab zumindest 99% der Jäger nicht.
Also immer schön Sachlich bleiben.
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
10.723
...shit happens. Hatte ich, wie gesagt, als die Regelung kam, hatte ich 16 auf Gelb, davon ca. 10 auf alte Gelbe. Was soll´s. Eine Büchse hab ich mal verkauft. Also müssten noch 6 weg, für einen Neuerwerb. Schwierig. Ich bin in drei Verbänden und da ist nix dabei, was ich nicht brauchen würde... Für wirklich aktive Schützen gibt es ja die Möglichkeit noch auf Einzelbedürftnis zu kaufen.
Wie hirnrissig alles ist, seh ich jetzt bei mir. Einfach so eine weitere LW kaufen geht nicht. Aber ich hab 89 Waffen geerbts, davon behalte ich nun 37. Des ist "egal". Als Sammler haben´s meinen Vater getriezt, er soll kaufen, als Sportschütze/Jäger soll man ab der 10. eine Gefahr für die Menschheit darfstellen. Absurdistan. Klar. Lieber wäre denen, wir hätten gena 0 Waffen. Aber so leicht machen wir es denen nicht....
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.989
Die Gesetze sind in der Regel so gestaltet, daß sie sich auf eine Mehrzahl oder die Vielzahl möglicher Situationen anwenden lassen, gewisse Unschärfen sind dadurch möglich, aber geregelt.

Die spannende Frage ist trotzdem, wie soll ich das Bedürfnis eines vierten oder sechsten Repetierers in .308 begründen, wenn der dritte oder der fünfte noch okay waren? Das Bedürfnis des Jägers ist eben abstrakt und nicht konkret.

Der Sportschütze hat seine Verbände und seine Disziplinen.

Ich kenne einen "sammelnden Sportschützen", der auch einen Drilling hat, weil es eben einen kleinen Nischenverband gibt, der kombinierte Waffen im Portfolio hat :)
Bei den Sportschützen ist es ja etwas weniger Abstrakt :) Das mit der Anerkennung von Bedürfnissen hatten wir hier ja auch schon mit der 3ten Kurzwaffe auf JJ durchgekaut. Da war es auch mal so mal so, je nach Behörde oder Sachbearbeiter.
 
Registriert
14 Okt 2012
Beiträge
3.819
ganz ruhig bleiben Lacky, für Jäger wird das Bedürfnis für den Erwerb von Jagdwaffen ja vorausgesetzt. Daher kann auch der revierlose Jäger Waffen erwerben ohne irgendetwas nachzuweisen. Der JJ ist die Erlaubnis zu Jagen (sofern du eine legale Jagdgelegenheit hast) nicht das Bedürfnis. Vor der Einführung des NWR und der damit verbundenen Gesetzesänderung konntest du mit dem JJ auch Waffen erwerben (Kaufen) Heute brauchst du zum Waffenerwerb in der Regel auch deine NWR ID und Erlaubnis Nr.
Wir Jäger schaufeln uns hier kein Grab zumindest 99% der Jäger nicht.
Also immer schön Sachlich bleiben.
Ich bin gaanz ruhig, aber hier schreien beinahe einige nah weiteren „Regelungen“ wo keinerlei Bedarf da ist. Was soll ein Jäger mit x Waffen so schlimmes anrichten können was er mit einer nicht könnte?

Hier verzettelt man sich auf der X Den Abzweigung vom Weg…
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
15 Nov 2015
Beiträge
2.973
...shit happens. Hatte ich, wie gesagt, als die Regelung kam, hatte ich 16 auf Gelb, davon ca. 10 auf alte Gelbe. Was soll´s. Eine Büchse hab ich mal verkauft. Also müssten noch 6 weg, für einen Neuerwerb. Schwierig. Ich bin in drei Verbänden und da ist nix dabei, was ich nicht brauchen würde... Für wirklich aktive Schützen gibt es ja die Möglichkeit noch auf Einzelbedürftnis zu kaufen.
Wie hirnrissig alles ist, seh ich jetzt bei mir. Einfach so eine weitere LW kaufen geht nicht. Aber ich hab 89 Waffen geerbts, davon behalte ich nun 37. Des ist "egal". Als Sammler haben´s meinen Vater getriezt, er soll kaufen, als Sportschütze/Jäger soll man ab der 10. eine Gefahr für die Menschheit darfstellen. Absurdistan. Klar. Lieber wäre denen, wir hätten gena 0 Waffen. Aber so leicht machen wir es denen nicht....
Ich verstehe was du in deinem Fall meinst. Jetzt mal Sportschützen und Sammler außen vor.
Wie willst du der nichtjagenden Restbevölkerung da draußen verklickern, dass du für deine Jagdausübung 87 Langwaffen brauchst? Das man schon mit einer Waffe schei.. bauen kann steht außer Frage, aber wenn einer so "viele" Waffen sein eigen nennt ruft das nunmal bei der Restbevölkerung ein Unbehagen hervor und die Frage an den Gesetzgeber lautet dann "Dürfen die das und brauchen die überhaupt so viele?" Und dann wird eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt deren Ausgang für uns ungewiss ist. Befürchte ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.415
Wieso muss man der nicht jagenden Restbevölkerung etwas erklären? Wieso rufst du bei deinen nichtjagenden Nachbarn ein Unbehagen hervor?
In meinem nichtjagenden Bekanntenkreis juckt niemand was und wieviel ich besitze.
99,9% haben keine Ahnung was Jäger brauchen oder nicht, die interessiert das auch nicht, außer einer handvoll "Tierrechtlern" und anderen Spinnern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.058
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn man 15 Flinten hat und nun eine Büchse kaufen will, dann wird man der behörde das Bedürfnis für die 16. Waffe schon glaubhaft machen können. Vermutlich genau so, wenn man nur austauschen will.
Möglich, aber man dürfte eben nicht mehr ohne Diskussionen „einfach so“ kaufen.
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
722
Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
 
Registriert
15 Nov 2015
Beiträge
2.973
Wieso muss man der nicht jagenden Restbevölkerung etwas erklären? Wieso rufst du bei deinen nichtjagenden Nachbarn ein Unbehagen hervor?
In meinem nichtjagenden Bekanntenkreis juckt niemand was und wieviel ich besitze.
99,9% haben keine Ahnung was Jäger brauchen oder nicht, die interessiert das auch nicht, außer einer handvoll "Tierrechtlern" und anderen Spinnern.
Weil die nichtjagende Bevölkerung den Gesetzgeber wählt, der im Zweifel dir dann ganz genau schreibt wo dein Bedürfnis beginnt und endet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
132
Zurzeit aktive Gäste
547
Besucher gesamt
679
Oben