Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

G

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Guest
Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Da wäre meine erste Frage die, nach der Rechtsgrundlage.
 
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Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
das sehe ich noch kritischer als die Bedürfnisgrenze für Waffen. Man benötigt auch für Jagdeinladungen und Jagdreisen einen Jagdschein und auch Waffen. Würde fast schon sagen damit ist mein Recht auf Selbstverwirklichung eingeschränkt. (Wie das rechtlich genau heißt weiß ich leider nicht.)
 
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Ich verstehe was du in deinem Fall meinst. Jetzt mal Sportschützen und Sammler außen vor.
Wie willst du der nichtjagenden Restbevölkerung da draußen verklickern, dass du für deine Jagdausübung 87 Langwaffen brauchst? Das man schon mit einer Waffe schei.. bauen kann steht außer Frage, aber wenn einer so "viele" Waffen sein eigen nennt ruft das nunmal bei der Restbevölkerung ein Unbehagen hervor und die Frage an den Gesetzgeber lautet dann "Dürfen die das und brauchen die überhaupt so viele?" Und dann wird eine öffentliche Diskussion in Gang gesetzt deren Ausgang für uns ungewiss ist. Befürchte ich.
Wo wir wieder beim Punkt sind, man muss den Bogen nicht überspannen. Gesunder Menschenverstand vorrausgesetzt.
Aber. Der Gesetzgeber, bzw. seine Erfüllungsgehilfen sollte schon in der Lage sein, hier dann differenzieren zu können. Wie aktiv ist der Jäger? Oder um beim Schießsport zu bleiben, bringt der Schütze 3 Nachweise über Mitgliedschaften und hat 50+ Stempel im Jahr, kann es durchaus sein, dass ein Bedarf über das Grundkontingent sinnvoll ist. Ja, ist ja nun auch möglich, aber eben wieder nur mit entsprechendem Papierkram.
Ich kenne auf der anderen Seite natürlich die Schützen, die im Jahr allerhöchstens 10x auf tauchen. Jahre Waffen gekauft haben, nur um des haben wollens. Aber da sind wir wieder bei zwei Punkten. Einmal geht von diesen Menschen eine nicht größere Gefahr aus wie von allen anderen. Und, die Zahlen sind überschaubar. Weil eben jeder Waffenbesitzer im Schnitt nur 5-6 Waffen besitzt in DE. Und nicht alle 1,5 Mio. Waffenbesitzer 10 Waffen und mehr. Oder gar 1000.... Wenn man als Gesetzgeber einen Fall unter 1,5Mio. zur Hand nimmt, um allen anderen Waffenbesitzern neue Regelungen auf zu zwingen, ist das Willkür und Sippenhaft.
Und zum Thema "Restbevölkerung". Die hört auf den, der am lautesten schreit. Eine eigene Meinung zu egal was haben eh die wenigsten. Würde das Thema nicht behandelt in der Öffentlichkeit, wäre es der Masse egal was wir wie mit wieviel Waffen auch immer treiben....
 
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Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Sicher das da der Mitarbeiter von der UJB nicht was durcheinander gebracht hat?! Weil die Angabe des Begeungsscheins, Jagderlaubnis, Einladung, what ever, wird eigentlich nur abgefragt, wenn derjenige den Wohnsitz außerhalb von D hat.

Falls nicht, wäre das absoluter Quatsch. Es würde mich auf der anderen Seite aber auch nicht wundern, wenn es irgendeine Nachweißpflicht in Zukunft geben würde (ala 3x im Jahr irgendwo jagdlich unterwegs).
 
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Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
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Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Wer sich das gefallen lässt und dem Begehren auch noch Folge leistet, dem ist nicht mehr zu helfen.
Noch gibt es klare Gesetze in Deutschland und nicht jeder SB kann und darf sein eigenes Süppchen kochen.
Es gibt für den oben genannten Fall keine Rechtsgrundlage.
 
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....noch nicht.
Ideen in diese Richtung gab es in Entwürfen schon. EWB nur für nachweislich aktive Jäger, usw....
Sicher wurde es verworfen. Aber wenn man da schon mal drüber nachgedacht hat. Sowas bleibt dann doch irgendwo in den Schubladen.
 

KHH

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Erscheint etwas sinnbefreit. Jungjäger bekommt keine LW, da noch revierlos. Er bekommt aber auch keine Einladung, da keine LW. Vielleicht hat man die Zwickmühle erkannt und mit Verstand gehandelt?!
 
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Ideen in diese Richtung gab es in Entwürfen schon. EWB nur für nachweislich aktive Jäger, usw....
Sicher wurde es verworfen. Aber wenn man da schon mal drüber nachgedacht hat. Sowas bleibt dann doch irgendwo in den Schubladen.
Das wurden wohl eher verworfen weil jemand gemerkt hat dass es schon so ist ;)

Ohne gültigen JS keine EWB, und löst Du keinen JS mehr nach 3 Jahren muss das schöne Spielzeug weg.
 
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Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
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Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Sicher, dass es nicht um die Eintragung der (dauerhafte) bejagten Flächen geht ?
 
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Mit den Revierlosen ist wohl auch schon etwas am anlaufen....
Unsere Untere Jagdbehörde will/braucht inzwischen einen Begehungsschein um den Jagdschein zu verlängern.
Steht so auch schon in einem Merkblatt zur Jagdscheinverlängerung. Ein Bekannter von mir musste auch vor kurzem seinen Begehungsschein hinterherschicken um den Js verlängert zu bekommen...
Das läuft scheinbar ähnlich stillschweigend an wie mit der Bedürfnisgrenze.
Ich musste das vor 2 Monaten auch angeben. Bei der Verlängerung.
 

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