Bedürfnisgrenze für Jagdscheininhaber bei 10 Langwaffen

Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
2.760
Auch hier bringst Du wieder keine Begründung für eine Regulierung der Anzahl.
Zum Thema Überwachung durch den Staat verweise ich nur auf den Fall Kusel und der Frage, wie der Mörder an Waffen kam.

PS: wer glaubt denn wirklich, daß nach einer Limitierung der Waffen für Jäger Ruhe einkehrt? Es wird weitergehen mit der Salamitaktik, danach werden die Halbautomaten dran kommen, dann wird erneut die Anzahl verringert, die KW für Jäger verboten...
Solange bis wir als Gnadenakt des Staates uns in einem Zentrallager die Waffen zur Jagd leihen dürfen...
Die Begründung liegt in der Wahrnehmung einer möglichen/tatsächlichen Mehrheit der Bürger, die mit Waffen nichts anfangen können oder diese schlicht nicht in privaten Händen sehen wollen. Ob dies sachlich begründet wird/werden kann spielt keine Rolle.
Ich denke auch, dass es grundsätzlich künftig auch weitere Einschränkungen geben wird. So lange es Amokläufe o.ä. gibt, welche die Bürger erschrecken sind Waffen negativ "behaftet", unabhängig von Herkunft oder Legalität.
Unsere Gruppe ist schlicht zu klein um daran etwas zu ändern, selbst wenn alle an einem Strang ziehen würden.

wipi
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.670
Die Gruppe der Jäger ist definitiv nicht zu klein und wenn wir alle an einem Strang ziehen (würden), käme man nicht permanent auf die Idee "Gängelungen" dieser Art, -> durch das Beugen des Waffenrechts, in diesem Fall für Jäger eine Begrenzung für LW zu fordern, das jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, umsetzen zu wollen.
Erschreckend, dass aus den eigenen Reihen noch "Verständnis" für diese "Rechtsprechung" aufgebracht wird.
Wenn einem Sonntagsjäger 2 Waffen reichen, um seine jagdl. Aktivitäten auszuleben, dann ist das völlig ok. Aber muss man von seinen eigenen Verhältnissen auf andere schliessen? Somal das gar nichts zur Sache tut. Im Gegenteil.
Die Jagd kann sehr vielfältig sein und dann muss es einem Jäger, der sich ständigen und regelmässigen Überprüfungen unterziehen muss, gestattet sein, die Waffen seiner Wahl zu führen. Führt er böses im Schilde, dann würde auch "eine" reichen.
 
Registriert
8 Nov 2015
Beiträge
1.867
Diese Ausgangslage ist ein Widerspruch in sich selbst.
Was legal ist darf nicht limitiert werden.
Was niemandem Schaden zufügt darf nicht reglementiert werden.
Alles andere zeugt von einem übergriffigen Staat.

Ein Grundrecht und die Entfaltung von Freiheit orientert sich daran, daß ich tun und lassen kann, was niemandem schadet.
Es geht darum einen übergriffigen Staat abzuwehren. Eine kleinteilige Regulierung des Privatlebens ist keine Staatsaufgabe.

Die oben zitierten Thesen sehe ich so nicht im Grundgesetz stehen.
Zum einen gibt es bei uns überhaupt keinen Absatz oder Hinweis der zur Abwehr eines übergriffigen Staates gedacht wäre. Das klingt mir sehr nach Second Amandement, Waffenbesitz zur Abwehr eines tyrannischen Staates und das gibt's es bei uns gottseidank nicht.

Zum anderen heißt es im Grundgesetz Art 2 (1):
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das heißt bei Weitem nicht das du alles tun darfst solange du niemandem schadest. Tatsächlich ist das Waffengesetz Teil der genannten "verfassungsmäßigen Ordnung" und damit als veränderbares Gesetzt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber unterworfen.

Aus meiner Sicht braucht es all das Pathos auch gar nicht.
Denn ich bin der Meinung, dass es keinen Nachschärfungsbedarf in einem Gesetz geben kann, wenn dort bislang keine Probleme oder negativen Auswirkungen für die Bevölkerung bekannt geworden sind, eine etwaige Änderung aber mit negativen Folgen für den betroffenen Personenkreis verbunden ist.
Es kann doch wirklich nicht sein, dass sich irgendwo ein Sachbearbeiter über die Zahl der Waffen eines einzelnen Jägers mockiert und das vor Gericht bringt, wo sich außer ihm kein anderer Mensch in der Republik je daran gestört hätte.

Ausserdem finde ich es auch nicht nachvollziehbar wo der Leitspruch "Möglichst wenig (legale) Waffen im Volk" herkommen soll?! In der Verfassung steht davon nichts. kennt jemand den Ursprung des Ausspruchs?
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
10.721
.....der Masse der Bürger ist des schlichtweg egal. Wenn man sie nicht dauernd mit entsprechend negativ behafteten Pressemeldungen drauf hin stoßen würde. Für die Masse, egal welcher Klientel, Bildungsgrad und Stand zählt nur Brot und Spielen....

Und im Grunde wäre schon geholfen, wenn von seitens unserer Interessenvertreter paar kurze klare Stellungnahmen kommen würden:

-Die Masse hat 6 Waffen und weniger
-Die Zahl der waffenrechtl. Erlaubnispapiere hat in den letzten Jahren zugenommen, weil die Zahl der kleinen Waffenschein von Null (weil früher ging führen von Schreckschuß ohne) auf eben zig Tausende zugenommen hat. Die Zahl der Erlaubnispapiere für EWB-pflichtige Waffen ist seit 10 Jahren unverändert, inkl. der Zahl dieser Waffen selbst.
Für den Erwerb von Schreckschuß reicht 18+. Keiner weiß wer was wie viel besitzt davon.

Das würde, wenn man es öffentlich immer wieder verbreitet schon etwas helfen.
 
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.185
Die oben zitierten Thesen sehe ich so nicht im Grundgesetz stehen.
Zum einen gibt es bei uns überhaupt keinen Absatz oder Hinweis der zur Abwehr eines übergriffigen Staates gedacht wäre.
Die Grundrechte sind per se Abwehrrechte gegen den Staat. Das meinte Lüderitz damit und das ist auch vollkommen richtig so.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.989
Die Gruppe der Jäger ist definitiv nicht zu klein und wenn wir alle an einem Strang ziehen (würden), käme man nicht permanent auf die Idee "Gängelungen" dieser Art, -> durch das Beugen des Waffenrechts, in diesem Fall für Jäger eine Begrenzung für LW zu fordern, das jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, umsetzen zu wollen.
Erschreckend, dass aus den eigenen Reihen noch "Verständnis" für diese "Rechtsprechung" aufgebracht wird.
Wenn einem Sonntagsjäger 2 Waffen reichen, um seine jagdl. Aktivitäten auszuleben, dann ist das völlig ok. Aber muss man von seinen eigenen Verhältnissen auf andere schliessen? Somal das gar nichts zur Sache tut. Im Gegenteil.
Die Jagd kann sehr vielfältig sein und dann muss es einem Jäger, der sich ständigen und regelmässigen Überprüfungen unterziehen muss, gestattet sein, die Waffen seiner Wahl zu führen. Führt er böses im Schilde, dann würde auch "eine" reichen.
Ganz so schwarz / weiß ist es ja leider nicht und für eine solche "Rechtsprechung" (Beugung) werden wohl die aller wenigsten hier Verständnis haben. Ob jetzt der Staat das Recht beugt, weil der den Waffenerwerb einschränken will, oder der Jagdscheininhaber das Recht beugt, indem er den JJ nutzt um Waffen zu "sammeln", muss wie immer im Einzelfall entschieden werden. Letztendlich spricht das Waffengesetz von Bedürfnissen. Diese sind ja, Waffensammeln, Sportschießen, Jagd und auch Handel und Sachverständige sowie Erbe. Da kann sich jeder entsprechend seiner Interessen einordnen.
Bedenklich finde ich deinen abwertenden Hinweis auf Sonntagsjäger, nicht jeder der nur ein oder zwei Waffen hat, ist deshalb als Jäger schlechter als einer mit 20 Waffen.
Eine Bedürfnisgrenze für Jäger und deren jagdlich genutzte Waffen, möchte ich in keinem Fall unterstützen oder schönreden. Zu dem VG Urteil müsste man ja abwarten ob das von OVG auch bestätigt wird.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.670
@rupeva
genau, durch Bedenkentragen und Abwarten haben solche Auswüchse zunehmend Aussicht auf Erfolg!
Wie Du Dir deinen Sonntagsjäger zusammenreimst das interessiert mich nicht. Mir geht nur dieses "von sich auf andere schliessen" und vor allem diese Gleichgültigkeit, weil ich davon ja nicht direkt betroffen bin, gegen die Hutschnur. Aber was solls....
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
14.919
@rupeva
genau, durch Bedenkentragen und Abwarten haben solche Auswüchse zunehmend Aussicht auf Erfolg!
Wie Du Dir deinen Sonntagsjäger zusammenreimst das interessiert mich nicht. Mir geht nur dieses "von sich auf andere schliessen" und vor allem diese Gleichgültigkeit, weil ich davon ja nicht direkt betroffen bin, gegen die Hutschnur. Aber was solls....
und was schlägst Du vor ?
sollen wir als bundesdt. Jägerschaft mal ne fette Demo vor dieser Behörde, die den Mist da entschieden hat, abziehen oder am besten vor dem zust. Gericht ?
:unsure:
wir haben eben keine (dumm-entsetzten) Kinder-Gesichter wie GT oder LN....
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.670
und was schlägst Du vor ?
sollen wir als bundesdt. Jägerschaft mal ne fette Demo vor dieser Behörde, die den Mist da entschieden hat, abziehen oder am besten vor dem zust. Gericht ?
:unsure:
Wär das so abwegig?
Im Grunde würde es reichen, wie geschrieben, dass wir nicht alles hinnehmen und unsere Verbände entsprechend formieren, soweit man organisiert ist. Aber Duckmäuseln ist wesentlich einfacher.
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.970
Mit welcher Begründung?
Zur Fallenjagd bekommt man eine dritte, zumindest in NRW.
Man muss aber einen Lehrgang nachweisen
... ich kann & soll den Fangschuss beim Schwarzwild mit der meiner 38er antragen.
---
Ich habe es verstanden - man regelt die Thematik SW ohne mich/uns.
Für Fall- und Baujagd habe ich ausreichende Ausrüstung ... :cool:
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
14.919
@Mitch:
Ja, ist leider sehr abwegig...
die einzige größere, eindrückliche Aktion der organis. Jägerei bisher war die Demo auf der Rheinbrücke anl. Remmels Gesetz in NRW:..
wie an anderer Stelle geschrieben wurde, haben unsere Verbände wohl kaum noch Einfluß auf die politisch Handelnden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.970
Hallo und guten Morgen werte Waidgenossen, ganz kurz hier meine unmaßgebliche persönliche Meinung zur Gesamtzahl der Langwaffen: Das Horten der Messis (und dann doch die Nutzung von 1 -2 Lieblingswaffen) bringt auch keinen zusätzlichen Jagderfolg ???? Man kann's ja auch wirklich übertreiben. Habe 2 Langwaffen und gut ist. Die reichen tatsächlich für alles was kreucht und fleucht aus. Meine Maxime: Weniger ist mehr ( na ja, außer bei Schmuck und Pelzen) Aber wie geschrieben: Ein jeder möge nach seiner Facon seelig werden. Horrido
Hm - das deutet auf ein eingeschränktes Beute-Schema hin, oder?
Gams - Feldhase - Rabenkrähe
Schon allein diese 3 Tierarten sind ausreichend, um diesen 2-Waffen-Ansatz zu fordern.
Oder habe ich da etwas übersehen?
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
1.970
Was haben sechs Terrier mit einem Bedürfnis einer dritten KW zu tun?
Solche Argumentationsketten helfen niemandem weiter.

Jedem von uns sollte der parteiübergreifende Wille aufgefallen sein, die Anzahl der Schusswaffen innerhalb der Bevölkerung zu verringern. Da können wir letztlich machen was wir wollen. Es wird künftig weitere Einschränkungen geben. Ob uns dies gefällt oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn man versuchen möchte "dagegen zu arbeiten" muss man schlicht bessere Argumente vorbringen als das oben angeführte. ...
Hm - ich bin bei Dir.
Soll sich um das Schwarzwild kümmern, wer will. Ich komme ohne klar :cool:
Lasst sie auf den Drückjagden zu hunderten ansitzen ...
... keine Sau wird kommen 😇
 

BAL

Registriert
7 Jan 2016
Beiträge
2.125
[...]

Ausserdem finde ich es auch nicht nachvollziehbar wo der Leitspruch "Möglichst wenig (legale) Waffen im Volk" herkommen soll?! In der Verfassung steht davon nichts. kennt jemand den Ursprung des Ausspruchs?

Das hindert die Justiz nicht daran, sich diesen Grundsatz zu eigen zu machen.

"Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG würde daher nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem noch immer gültigen Grundsatz stehen, „so wenig Waffen wie möglich ins Volk“ gelangen zu lassen."

Quelle:
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
563
Besucher gesamt
721
Oben