[Baden-Württemberg] Befriedeter Bezirk

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Hallo Jagdfreunde,

in unserem Revier befindet sich eine Biogasanlage außerorts ohne Wohngebäude.
Da der Betreiber große Schäden an den Silofolien durch aufpicken von Rabenkrähen hat möchte ich dort ab 1. August deren Zahl minimieren.
Meine Frage lautet nun: Ist die Anlage befriedeter Bezirk?
Für Eure Antwort im Voraus besten Dank.
Weidmannsheil Habichtshorst
 
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Hallo Jagdfreunde,

in unserem Revier befindet sich eine Biogasanlage außerorts ohne Wohngebäude.
Da der Betreiber große Schäden an den Silofolien durch aufpicken von Rabenkrähen hat möchte ich dort ab 1. August deren Zahl minimieren.
Meine Frage lautet nun: Ist die Anlage befriedeter Bezirk?
Für Eure Antwort im Voraus besten Dank.
Weidmannsheil Habichtshorst

es ist ein befriedeter Bezirk, zumal er wohl auch eingezäunt ist, vieleicht bei der Behörde nachfragen, ( Ausnahmegenehmigung wenn nötig und Zustimmung des Eigentümers einholen ).
MfG
D.T.
 
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Das Gelände einer Biosgasanlage ist nicht "per se" befriedeter Bezirk, deshalb kann Dir diese Frage ein Forum sicherlich nicht beantworten. Was sagt denn Dein JAB?
 
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schieß irgendwo 4 Krähen, an jede Siloecke einen Pfahl, Krähe an den Ständern anbinden und Ruhe. Am besten 10 auf Vorrat schiessen und einfrieren, weil die irgendwann runterfallen, aber an den Silohaufen gehen die anderen nicht mehr dran.

das ist definitiv der beitrag der Woche. Habe schallend gelacht. Besser wäre jedoch welche zu fangen und sie angekettet zu präsentieren. So mit Folterinstrumenten

Nichts für ungut, der Tip ist gut. Ich hatte nur gerade das Bild vor Augen wie tote Krähen im Wild flattern und Leute vorbeiflanieren:sick::LOL::LOL::LOL::unsure:
 
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mit vorbeiflanieren ist an einer Biogasanlage meist nicht so doll;)
Der Vergrämungseffekt ist definitiv gegeben und der TS kommt nicht in die Verlegenheit sich wegen zerschossenen Folien, oder durch den apportierenden Hund durchgetretene rechtfertigen zu müssen.
 
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es ist ein befriedeter Bezirk, zumal er wohl auch eingezäunt ist, vieleicht bei der Behörde nachfragen, ( Ausnahmegenehmigung wenn nötig und Zustimmung des Eigentümers einholen ).
MfG
D.T.
Die Anlage ist nicht eingezäunt und der Betreiber bittet mich ja um Abschuss der Krähen
das ist definitiv der beitrag der Woche. Habe schallend gelacht. Besser wäre jedoch welche zu fangen und sie angekettet zu präsentieren. So mit Folterinstrumenten

Nichts für ungut, der Tip ist gut. Ich hatte nur gerade das Bild vor Augen wie tote Krähen im Wild flattern und Leute vorbeiflanieren:sick::LOL::LOL::LOL::unsure:
Das Aufhängen der Krähen ist wirkungsvoll aber so viel ich weiß verboten. Das wird aber der Betreiber erledigen.
mit vorbeiflanieren ist an einer Biogasanlage meist nicht so doll;)
Der Vergrämungseffekt ist definitiv gegeben und der TS kommt nicht in die Verlegenheit sich wegen zerschossenen Folien, oder durch den apportierenden Hund durchgetretene rechtfertigen zu müssen.
Ich werde bestimmt nicht in die Folie schießen und Hundepfoten zerstören die Folie nicht.
 
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Also um sicher zu gehen werde ich beim Bürgermeister eine Schießerlaubnis einholen.

Danke für Eure Kommentare
 
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Schieß die Krähen in der Umgebung, wo definitiv kein befriedeter Bezirk ist und häng sie bei dem Grundstück auf, wie @äsungsfläche schon gesagt hat. Da die Krähen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf dem Grundstück wohnen, ist es völlig wurscht, wo du sie schießt un beim Schießen im befriedeten Bezirk hast du - auch mit Schießerlaubnis (die übrigens der BM nicht ausstellen kann, sondern nur das LRA) - bloß Scherereien und wenns auch nur das ist, dass du dich fragst, ob du beim Schuss auch wirklich nix verbockt hast...
 
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§ 13
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd


(1) Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

(2) Befriedete Bezirke sind
1.
Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,
2.
Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude angrenzen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind,

http://www.landesrecht-bw.de/jporta....psml&max=true&aiz=true#jlr-WildTManagGBWpP13
 
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Schieß die Krähen in der Umgebung, wo definitiv kein befriedeter Bezirk ist und häng sie bei dem Grundstück auf, wie @äsungsfläche schon gesagt hat. Da die Krähen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf dem Grundstück wohnen, ist es völlig wurscht, wo du sie schießt un beim Schießen im befriedeten Bezirk hast du - auch mit Schießerlaubnis (die übrigens der BM nicht ausstellen kann, sondern nur das LRA) - bloß Scherereien und wenns auch nur das ist, dass du dich fragst, ob du beim Schuss auch wirklich nix verbockt hast...
Ja ich kann mich auch in den Mais hocken, der ist bis 1. August hoch genug ist so daß ich Deckung habe und auf dem abgeernteten Acker davor baue ich mein Lockbild auf. Danke
 
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§ 13
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd


(1) Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd.

(2) Befriedete Bezirke sind
1.
Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen,
2.
Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude angrenzen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind,

http://www.landesrecht-bw.de/jporta....psml&max=true&aiz=true#jlr-WildTManagGBWpP13
Danke für den Gesetzestext jetzt ist alles klar
 

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