[Bayern] Befriedeter Bezirk

G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
So noch mal aus der Schwurbelecke, dass das BayJG nix hergibt hast du (TS) bemerkt, den Hinweis dass dann das Bundesjagdgesetz die nächste Norm für dein Anliegen ist, hast du geflissentlich übersehen.
Ist aber so.
Und damit du auch weißt was dass bedeutet (§1 hatte ich dir schon hingeschrieben) hier noch ein dezenter Wink mit dem Brückepfeiler:
Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;


Das war nun schon wieder genug geschwurbelt, salut und schönes WE

CdB
 
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So noch mal aus der Schwurbelecke, dass das BayJG nix hergibt hast du (TS) bemerkt, den Hinweis dass dann das Bundesjagdgesetz die nächste Norm für dein Anliegen ist, hast du geflissentlich übersehen.
Ist aber so.
Und damit du auch weißt was dass bedeutet (§1 hatte ich dir schon hingeschrieben) hier noch ein dezenter Wink mit dem Brückepfeiler:
Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;


Das war nun schon wieder genug geschwurbelt, salut und schönes WE

CdB
Naja, er hat auch gefragt welcher Ort sich als der „Jagdort“ definiert: wo die Füße des Schützen den Boden berühren oder vielleicht doch dort, wo das Projektil an die frische Luft kommt? Fußball und Basketball beispielsweise unterscheiden da ja in „Aus“-Regeln... 😅
 
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So noch mal aus der Schwurbelecke, dass das BayJG nix hergibt hast du (TS) bemerkt, den Hinweis dass dann das Bundesjagdgesetz die nächste Norm für dein Anliegen ist, hast du geflissentlich übersehen.
Ist aber so.
Und damit du auch weißt was dass bedeutet (§1 hatte ich dir schon hingeschrieben) hier noch ein dezenter Wink mit dem Brückepfeiler:
Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;


Das war nun schon wieder genug geschwurbelt, salut und schönes WE

CdB

Bei "IN" bin ich voll bei dir. Aus oder vom wahr die Frage. Und das gibt weder das Bundes, noch das bayrische "Jagag'setz her.
Aber lass gut sein.
 
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Ich kann in einem befriedeten Bezirk, in dem sich kein Wild befindet, nicht jagen, sondern nur schießen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Es ging ja um geladen rumtragen. Und das darf ich!
Ohne jetzt im Detail nachgeschaut zu habe ich irgendwo was im Hinterkopf, dass ich auf meinem Grundstück sogar einen Schuss abgeben kann, wenn sichergestellt ist, dass die Kugel das Grundstück auf irgendeinem Weg verlassen kann.
Vielleicht ists aber auch völlig veraltet oder hat nie gestimmt....
ich würds jetzt zumindest nicht unüberprüft machen...:)
 
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Ohne jetzt im Detail nachgeschaut zu habe ich irgendwo was im Hinterkopf, dass ich auf meinem Grundstück sogar einen Schuss abgeben kann, wenn sichergestellt ist, dass die Kugel das Grundstück auf irgendeinem Weg verlassen kann.
Vielleicht ists aber auch völlig veraltet oder hat nie gestimmt....
ich würds jetzt zumindest nicht unüberprüft machen...:)

Da greifen die 7,5 Joule.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Es gibt auch Jagd in befriedeten Gebiet. Beispielsweise auf Flughäfen, Gewerbegebieten, Friedhöfen, militärischen Liegenschaften, Solarparks ... dafür gibt es auch keine Mindestgröße oder andere Voraussetzungen. Das können 500qm sein oder 50ha. Im Bedarfsfall kann man das befriedete Gebiet auch dem nächsten Jagdrevier mit Auflagen zwangsangliedern, was wegen Größe, Gegebenheiten, Sicherheit sogar sehr praktikabel sein kann.

Es gibt ziemlich wenig, was die Behörden per Ausnahmeregelung nicht gestatten oder sogar zwangsweise anweisen könn(t)en. Mit einer passenden Begründung kann man da durchaus mal vorstellig werden. Mitten auf dem Eigenheim-Schuldenhügel mit 400qm Grundstück wird es aber schwierig.

Wie viele der endlosen Rechtsdiskussionen kann man das aber nur im Gespräch mit der Behörde klären und nicht im Internet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Da greifen die 7,5 Joule.
Da bin ich bei dir. Warte aber immer noch auf die entsprechenden §§ die dir die Schussabgabe aus dem befriedeten Bezirk heraus erlauben.

Vom "geladen" spazieren führen, wie im anderen Thread besprochen, mal abgesehen.

@Jon,

Entsprechende Genehmigungen waren nie Bestandteil der Diskussion...
 
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Bei "IN" bin ich voll bei dir. Aus oder vom wahr die Frage. Und das gibt weder das Bundes, noch das bayrische "Jagag'setz her.
Aber lass gut sein.
Wenn ich nicht irre bei Dir vor der Haustür und (laut dem ausführlicheren Artikel den man nur als Abonnent lesen kann) der Vorsitzende der dortigen Kreisgruppe war als Verteidiger des angeklagten Jägers von Berufs wegen tätig.
Am Ende wurde es weniger als die geforderten 70 Tagessätze (nämlich 40) und die Flinte blieb eingezogen.
Dabei konnte nicht nachgewiesen werden dass die Schüsse selbst von befriedetem Besitztum aus abgegeben wurden. Es genügte allein schon auf diesem mit geladener Waffe durch die Beamten angetroffen worden zu sein!

https://www.pnp.de/lokales/landkrei...uf-Terrasse-1600-Euro-Geldstrafe-1968350.html

Musst Deine Heimatzeitung aufmerksamer lesen. ;)
 

Wheelgunner_45ACP

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Wenn ich nicht irre bei Dir vor der Haustür und (laut dem ausführlicheren Artikel den man nur als Abonnent lesen kann) der Vorsitzende der dortigen Kreisgruppe war als Verteidiger des angeklagten Jägers von Berufs wegen tätig.
Am Ende wurde es weniger als die geforderten 70 Tagessätze (nämlich 40) und die Flinte blieb eingezogen.
Dabei konnte nicht nachgewiesen werden dass die Schüsse selbst von befriedetem Besitztum aus abgegeben wurden. Es genügte allein schon auf diesem mit geladener Waffe durch die Beamten angetroffen worden zu sein!

https://www.pnp.de/lokales/landkrei...uf-Terrasse-1600-Euro-Geldstrafe-1968350.html

Musst Deine Heimatzeitung aufmerksamer lesen. ;)

Vor allem bei der Nachbarin, so zumindes nach dem Zeitungsbericht. . . .

"Nach einer – erfolglos gebliebenen – Jagd auf Elstern hat sich ein 64-jähriger Rentner aus dem Stadtbereich Regen bei einer Nachbarin auf die Terrasse gesetzt. So weit, so gut – allerdings hatte er seine Schrotflinte nicht entladen."
 
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Wird der Zaun als auflage benutzt ist die mündung genaugenommen ja schon im revier:ROFLMAO::LOL: dahher alles gut. oder gilt hier auch vom zaun oder auf dem zaun ;)
 

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