G
Gelöschtes Mitglied 13565
Guest
So noch mal aus der Schwurbelecke, dass das BayJG nix hergibt hast du (TS) bemerkt, den Hinweis dass dann das Bundesjagdgesetz die nächste Norm für dein Anliegen ist, hast du geflissentlich übersehen.
Ist aber so.
Und damit du auch weißt was dass bedeutet (§1 hatte ich dir schon hingeschrieben) hier noch ein dezenter Wink mit dem Brückepfeiler:
Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;
Das war nun schon wieder genug geschwurbelt, salut und schönes WE
CdB
Ist aber so.
Und damit du auch weißt was dass bedeutet (§1 hatte ich dir schon hingeschrieben) hier noch ein dezenter Wink mit dem Brückepfeiler:
Bundesjagdgesetz
§ 39 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1.
in befriedeten Bezirken die Jagd ausübt oder einer Beschränkung der Jagderlaubnis (§ 6) zuwiderhandelt;
Das war nun schon wieder genug geschwurbelt, salut und schönes WE
CdB