§ 15 BJagdG sagt dass man ihn vorzeigen muss auf Verlangen. Und zwar auch dem Jagdschutzberechtigten.Gibt es denn eine Rechtsgrundlage zur Jagdscheinkontrolle?!
Wenn ja, dann muss man sie Befolgen, wenn nein, dann ist es nicht notwendig, hilft aber Problemen schon im Vorfeld aus dem Wege zu gehen.
Un das Rätsel zu lösen müssen wir das Gesetz finden welches den Pächter verpflichtet die Jagdscheine zu kontrollieren. Ohne das brauchen wir eigentlich gar nicht darüber diskutieren, wie es der ein oder andere so handhabt oder in Begehungsscheine reinschreibt.
Verkehrssicherungspflicht, Organisationsverschulden.nicht dass die Meinung aufkommt ich wäre dagegen, die Scheine zu kontrollieren. Bin schon dafür, nur ists immer gut, wenn man die Gesetzesgrundlage mit den entsprechenden Folgen zu kennen.
Und keine Straf-/Ordnungswidrigkeitsrechtliche Verfolgung.Die UVV begründet keinen Schadenersatz.
Hoffentlich haben sich die Unterhosen bei der Kontrolle nicht rasch braun gefärbt!Mir hat ein Teilnehmer der in Oldenburg zu einer Drückjagd eingeladen war berichtet, es werden nicht nur die Jagdscheine überprüft sondern auch ob die Jungjäger alle grüne Unterhosen anhaben.
Bei der BAYSF müssen soweit mir gekannt immer zu Jagdjahresbeginn Kopien der Jagdscheine vorgelegt werden, auch für die Pirschbezirkler.
Ich bin für Kontrollen, weil ich schon zu viel erlebt habe.