Deutschland Begehungsschein und Jagdscheinkontrolle

Rotmilan

Moderator
Registriert
24 Jul 2007
Beiträge
5.878
Stimmt, habe nicht an die verschiedenen Möglichkeiten von legalem Waffenbesitz gedacht. :sleep:

Also alle (3) Jahre die Pappe zeigen lassen, wenn man es denn möchte.
 
Registriert
14 Dez 2000
Beiträge
2.787
Hallo zusammen,

muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?

Um alle Haftungsansprüche auszuschließen würde ich den Jagdschein regelmäßig kontrollieren. Ob dies dann quartalsmäßig oder jährlich geschieht muss jeder selbst entscheiden. Es gibt für viele auch Zugriff auf Waffen ohne Jagdscheinbesitz.
Wer sein Auto verleiht ist auch verantwortlich, dass der Leiher eine Fahrerlaubnis hat. Nicht nur beim ersten Verleih, sondern jedesmal steht man hier in der Pflicht.
Von daher rate ich zur jährlichen Überprüfung. Damit sollte dann den Anforderungen (nach meiner Meinung) genüge getan sein. Eine Dokumentation wäre sicher auch hilfreich.

Wer als Begeher ein Problem damit hat sollte jagen wo der Pfeffer wächst.

wipi
 
Registriert
21 Mrz 2007
Beiträge
5.669
Ich hab reingeschrieben -----in Besitz einer in Deutschland gültigen Jagderlaubnis.

Fertig. Glaub nicht, dass ich das kontrollieren muss. In der Praxis sieht es bei mir so aus. Hab mir einmal den Jagdschein zeigen lassen und kopiert. Seither nie mehr.
Man kennt sich und vertraut sich.

Robert
 
Registriert
15 Jun 2011
Beiträge
1.013
Bei uns in NDS werden Begehungsscheine der Behörde nicht gemeldet, wäre also ein Problem.
Meine Begehungsscheine sind auch nirgends gemeldet ;)

Wenn jemand seinen Jagdschein verliert dann i.d.R. aus 2 Gründen, entweder weil er sich was zu schulden hat kommen lassen, dann hat die Behörde eh schon reagiert, oder weil nicht verlängert wurde. Dann muss die Behörde aber auch was tun weil für die Waffen kein Bedürfnis mehr besteht.

Ich weiss nicht ob jemand sich vom jagen abhalten lässt weil er den Begehungsschein verliert aber nicht weil er seinen Jagdschein los ist ;)

Man könnte jetzt argumentieren dass man dem Deliquenten bei der "Entdeckung eines Malheurs" behilflich ist.
Ich sehe aber nirgends die Begründung (und auch Möglichkeit) sicherzustellen das alle JES Inhaber im Revier immer einen gültigen Jagdschein haben.
Wie gesagt, den JS kann man nicht nur am 31.3. verlieren.

Grüße
Alexander
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
mit dieser Aussage redest du dem Gesetzgeber das Wort (n)
Mit illegalen Schusswaffen wird vielleicht gewildert, aber nicht ordnungsgemäße Jagd betrieben!

Quatsch, ich zitiere hier die FAZ. Und im übrigen ist das ja nun kein Geheimwissen.
Zur ordnungsgemäßen Jagd gehört auch ein gültiger Jagdschein ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.076
Ich hab reingeschrieben -----in Besitz einer in Deutschland gültigen Jagderlaubnis.

Fertig. Glaub nicht, dass ich das kontrollieren muss. In der Praxis sieht es bei mir so aus. Hab mir einmal den Jagdschein zeigen lassen und kopiert. Seither nie mehr.
Man kennt sich und vertraut sich.

Robert

Wir hatten einen BGSler, der ausländischer Staatsbürger ist (Wohnsitz auch in D), und im Ausland seinen JS gemacht hat. Er hatte auch in D seinen JS gemacht, diesen aber gewissermassen über waffenrechtliche Unzuverlässigkeit verloren hatte. Er war der Meinung, er könne nach wie vor mit seinem ausländischen JS hier jagen und hat locker&flockig seine Waffen jedesmal zur Jagd aus dem Ausland mitgebracht. Er war der Meinung und zwar felsenfest, dass er nach wie vor in Besitz einer in Deutschland gültigen Jagderlaubnis ist.

Sicherlich ein Sonderfall, aber einmal zeigen lassen ist zwar blöd, aber Ärger wegen Nichtzeigenlassen ist größer.
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Quatsch, ich zitiere hier die FAZ. Und im übrigen ist das ja nun kein Geheimwissen.
Ein Zitat ist es, wenns als Zitat erkennbar ist ;)
Natürlich ist es kein Geheimwissen. Aber sowie du es hier eingebracht hast, kann es fehlinterpretiert werden! Mit illegalen Waffen wird gewildert, aber nicht gejagt.
Zur ordnungsgemä0en Jagd gehört auch ein gültiger Jagdschein ;).
richtig, wie bereits angemerkt:

https://forum.wildundhund.de/threads/begehungsschein-und-jagdscheinkontrolle.125584/#post-4166989

Kontrolle des Jagdscheins sehe ich wie beim Führerschein: Kontrollen schaden nicht!
Und wenn du z.B. aus Versicherungsgründen der BG gegenüber Jagdscheine nachweisen musst, soltest du diese auch tunlichst kontrollieren ;)
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Quatsch, ich zitiere hier die FAZ. Und im übrigen ist das ja nun kein Geheimwissen.
Zur ordnungsgemä0en Jagd gehört auch ein gültiger Jagdschein ;).

.., bei uns weist vor Beginn des Jagdjahres (nicht Periode) der Jagdleiter die Pächter an die Jagdkarten zu überprüfen. Dem Konsorten bleibt frei ob oder ob nicht. Aus Respekt gegenüber dem Pächter wird per Smartphone ein Screenshot der Jagdapp, oder ein Foto der Karte (Altjäger) mit Einzahlungsbeleg geschickt, fertig. Fehlt wer, wird beim nächsten Stammtisch ergänzt.
Hat nichts mit Misstrauen zu tun, und entlastet alle.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Aus einem anderen Bereich:

Unsere Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge fahren, müsen alle 3 Monate ihre Fahrerlaubnis vorzeigen. Grund: Mithaftung des Arbeitgebers, wenn einer seinen FS verliert und nen Unfall baut.

Genau so sehe ich das für den JAB. Er muss zB jährlich prüfen, ob jeder im Revier Jagende seinen gültigen Schein hat.
 
Registriert
7 Mai 2014
Beiträge
5.623
Aus einem anderen Bereich:

Unsere Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge fahren, müsen alle 3 Monate ihre Fahrerlaubnis vorzeigen. Grund: Mithaftung des Arbeitgebers, wenn einer seinen FS verliert und nen Unfall baut.

Genau so sehe ich das für den JAB. Er muss zB jährlich prüfen, ob jeder im Revier Jagende seinen gültigen Schein hat.

Exakt, wenn Du den Führerschein nicht prüfst hast Du im Fall der Fälle ein Problem.

Ein andere Fall aus einem Seminar „Die Haftung des GmbH Geschäftführers“ (GF):
Der GF gibt Anf Okt die Anweisung raus, dass die Firmenwagennutzer die Fahrzeuge auf Winterreifen umrüsten müssen. Einer tut es nicht und verunglückt tödlich. Die Ehefrau verklagt den GF und bekommt vor Gericht recht. Der GF hat nur angewiesen, aber nicht kontrolliert, ob es auch gemacht wurde!
Da geht es dann natürlich um Geld.

So krumm kannst Du gar nicht denken ....

Also Foto vom JS machen, dann hat man das Datum dazu.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.626
Man muss den JS auch gar nicht abgenommen bekommen. Einfach vergessen zu verlängern. Versicherung wird überwiesen, weil eine Rechnung kommt, fiel also nicht auf.
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Hallo zusammen,

muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?

Moin,

vom normalen Menschenverstand und Rechtsverständnis her, dann würde ich es nicht vom Jagdjahr abhängig machen, sondern von der Gültigkeit des Jagdscheines.
Das heißt, wenn zu Beginn der Ausgabe des BGS der JS noch 2 Jahre gültig ist, dann würde ich erst wieder zur Verlängerung kontrollieren.

Ob das nun rechtlich ausreichend ist, wird ein Richter im Falle eines Falles entscheiden müssen, wie so oft in Deutschland: "wo kein Kläger, da kein Richter" und: "solange nichts passiert".

Theorethisch könnte im Falle eines Falles dem BGSler nach einem Vorkommnis täglich der JS entzogen werden, soll jetzt der Pächter vor jedem Ansitz den JS kontrollieren? Ich glaube das ist weder rechtlich, noch praktisch möglich.

Sicherlich auch daher werden bei uns auch unentgeltliche BGS der Jagdbehörde vorgelegt und werden abgezeichnet. Verliert jemand seinen JS kann die Behörde dem Pächter so sofort Bescheid geben.

Einen gesetzlichen Turnus zur Kontrolle des JS bei BGS gibt es meines Wissens nach nicht.

Grüße
 
Registriert
13 Mrz 2018
Beiträge
1.171
Aus einem anderen Bereich:

Unsere Mitarbeiter, die Dienstfahrzeuge fahren, müsen alle 3 Monate ihre Fahrerlaubnis vorzeigen. Grund: Mithaftung des Arbeitgebers, wenn einer seinen FS verliert und nen Unfall baut.

Genau so sehe ich das für den JAB. Er muss zB jährlich prüfen, ob jeder im Revier Jagende seinen gültigen Schein hat.

Es ist allerdings auch eine Straftat nach § 21 StVG als Halter einem anderen das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu gestatten.

Umgekehrt ist es aber keine Straftat in einem Revier zu Jagen (Eigenjagd oder anderweitige Berechtigung) ohne im Besitz eines Jagdscheines zu sein, das ist lustigerweise nur eine Ordnungswidrigkeit. (Waffenrechtliche Straftaten außen vor gelassen).
Somit kann sich auch kein Pächter oder Eigentümer strafbar machen, wenn er den JS nicht kontrolliert.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Unterscheide Strafrecht und Haftung
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Grundsätzlich vorzeigen lassen und per Foto dokumentieren genau wie den Scheißnachweis
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
142
Zurzeit aktive Gäste
706
Besucher gesamt
848
Oben