Deutschland Begehungsschein und Jagdscheinkontrolle

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Wenn ich als Pächter einen Begehungsschein ausstelle, dann ist Voraussetzung dafür das der Begeher einen gültigen deutschen Jagdschein hat. Denn ohne Jagdschein -> keine Jagd.
Ein Begehungsschein ist eine "weiterführende" Jagderlaubnis für eine Person in einem bestimmten Gebiet und bestimmter Zeit. Voraussetzung dafür wieder ist das BJG welches festlegt das, wer die Jagd ausüben will, im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muss.
Also Voraussetzung für die Jagdausübung
-> zum einen der gültige Jagdschein, der nachweist das du die Jagd ausüben darfst
-> und zum anderen der Begehungsschein der nachweist wo und wie du die Jagd ausüben darfst.
Beides zusammen ist die Voraussetzung zur befugten Jagdausübung.
Ich stelle meine Begehungsscheine immer zeitlich befristet für ein 1 Jahr aus und wenn wir uns im Februar/März treffen um bei einer Grillwurst und Bier zu beraten was im neuen Jagdjahr ansteht und das alte Jagdjahr auswerten legen meine Begeher automatisch/ selbstverständlich ihren gültigen Jagdschein vor.
Dies zu kontrollieren ist meine Pflicht als Pächter!
Ist schließlich nichts anderes als die Kontrolle der Jagdscheine bei einer Gesellschaftsjagd.
Auch dort kontrolliert der Jagdherr die gültigen Jagdscheine bevor er den Gastjägern eine Jagderlaubnis (für die Teilnahme an der Gesellschaftsjagd) in seinem Revier erteilt.


Gruß der olle pudlich
 
G

Gelöschtes Mitglied 26066

Guest
Ich hab mal in einem Revier gejagt als BGSler… wir beide, ich und der Revierinhaber haben -damals (ist schon etwas länger her)- den Jagdschein zusammen gemacht. Ich schreibe das so, sonst hätte ich davon gar nichts mit bekommen.

Der Revierinhaber hat früher bei den Drückjagden immer gesagt (…geh davon aus dass die eingeladenen Jäger einen gültigen Jagdschein haben, …nur mit gültigen Jagdschein… usw.) er kontrollierte (damals) nie die Jagdscheine… bis es mal richtig Ärger gab, Grund: (Falsches) Vertrauen!!!

Der Revierinhaber hat jedes Jahr Jäger zu Drückjagden eingeladen, die auch mit ihm –damals- den Jägerkurs erfolgreich absolviert hatten. So einem Jäger überließ er kurz darauf eine Waffe mit kleinem Kaliber (ich meine 22 lfb). Er meldete die Überlassung wie vorgeschrieben der Behörde. Dann fing der Ärger an: Der Jäger der die Waffe bekam hatte keinen gültigen Jagdschein mehr (weil nicht verlängert). Diesem Jäger hätte der Revierinhaber also aufgrund fehlendem, gültigen Jagdschein die Waffe nicht überlassen dürfen. Der Revierinhaber gab an dass er den Jäger ja kenne, er hätte den JS zusammen mit ihm gemacht, ja sogar beruflich mit ihm schon öfters zusammen gearbeitet, und dass dieser doch erst kürzlich auf der Drückjagd und die Jahre davor auch schon immer auf den Drückjagden bei ihm war… und er daher davon ausging dass dieser einen gültigen Jagdschein hätte… Durch diese Aussage des Revierinhabers erfuhr also die Behörde auch noch dass dieser Jäger jahrein jahraus auf diesen Drückjagden war, obwohl er laut Behörde schon längers (Jahre?) den Jagdschein nicht verlängert hatte… Anscheinend hätte dann dieser Jäger seine Waffen im Tresor lassen müssen, hätte die nicht führen dürfen…(zur Jagd) und nicht da teilnehmen dürfen. Ein unfreiwilliges Eingeständnis des Revierinhabers also auch noch dass er jahrelang jemanden eingeladen hatte ohne gültigen Jagdschein.

Folge: Polizei, Ermittlungen, Anklage, Rechtsanwälte, Gericht, Urteil: 1000 Euro Strafe für den Revierinhaber… und bei einem weiteren Verstoß: Ende der Jagd.

Seitdem lässt sich der Revierinhaber bei jeder Gelegenheit die gültigen Jagdscheine zeigen VON ALLEN, EGAL WIE GUT MAN SICH KENNT…

Notiz: Der Jäger welcher seinen Jagdschein nicht verlängert hatte ist nach den Ermittlungen alles „los“ geworden… wie man hört kam er auf die „schiefe Bahn“ und ihm wurde noch vieles zur Last gelegt und er auch deshalb zusätzlich verurteilt… (neben dem dass er versuchte an eine zusätzliche Waffe zu kommen ohne gültige Erlaubnis)
 
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Schützt davor von Freunden, Verwandten und Bekannten belogen zu werden. Man kann sich aber auch nicht gegen alles schützen.

Ein Führerschein oder Jagdschein kann schon mal innerhalb von sehr kurzer Zeit weg sein. Das braucht manchmal nicht viel..... und es wird ja auch nicht in der Zeitung stehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Ich schicke meistens Fotos des JS per Mail/Whatsapp, auch wenn ich diesen verlängere.

Absicherung für beide.
Für mich, dass ich den JS habe & gezeigt habe.
Für den Revierinhaber dass er die Kontrolle des JS nachweisen kann. Erspart beiden Ärger. 😉
 
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m.w ist spätestens mit dem passus "gültig nur mit gültigen jagdschein" der pächter aus der haftung raus , genauso wie er bei einer drückjagd mit dem obligatorischen satz

" frei ist was der jagdschein hergibt , jeder ist für seinen schuss selbst verantwortlich "

aus jeder mithaftung bei unfällen oder dem erlegen von geschontem wild raus ist.

in der praxis wollte der pächter meinen jagdschein nur beim ersten kennenlernen sehen sowie zur drückjagd .

warum es bei drückjagden explizite jagdscheinkontrolle gibt weiss ich nicht.
 

Westwood

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Ja aber das ist dann das Problem von dem der es tut. Kontrollierst auch nicht den Führerschein deiner Frau oder?

Klar kontrollier ich den... Wenn ich jemandem nicht traue dann der!

Spass beiseite, ich sehe es wie du. Man müsste sich ja um sicherzugehen den Schein vor jedem Ansitz zeigen lassen, gehört in meinen Augen nicht zu den Aufgaben eines Pächters. Wenn man den Schein bei mir Jährlich sehen wollte hätte ich da kein Problem mit aber dann wäre auch gut.
 
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m.w ist spätestens mit dem passus "gültig nur mit gültigen jagdschein" der pächter aus der haftung raus , genauso wie er bei einer drückjagd mit dem obligatorischen satz

" frei ist was der jagdschein hergibt , jeder ist für seinen schuss selbst verantwortlich "

aus jeder mithaftung bei unfällen oder dem erlegen von geschontem wild raus ist.

in der praxis wollte der pächter meinen jagdschein nur beim ersten kennenlernen sehen sowie zur drückjagd .

warum es bei drückjagden explizite jagdscheinkontrolle gibt weiss ich nicht.

Nein, man ist nicht aus der Haftung raus, weil man nicht kontrolliert hat, sondern nur eine Ansage gemacht hat!!
 
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Gibt es denn eine Rechtsgrundlage zur Jagdscheinkontrolle?!

Wenn ja, dann muss man sie Befolgen, wenn nein, dann ist es nicht notwendig, hilft aber Problemen schon im Vorfeld aus dem Wege zu gehen.

Un das Rätsel zu lösen müssen wir das Gesetz finden welches den Pächter verpflichtet die Jagdscheine zu kontrollieren. Ohne das brauchen wir eigentlich gar nicht darüber diskutieren, wie es der ein oder andere so handhabt oder in Begehungsscheine reinschreibt.
 

Wheelgunner_45ACP

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Mal eine ganz blöde Gegefrage: Wenn mich einer ohne gültigen Jagdschein jagen lässt, begehe ich Wilderei. Egal ob als Gast oder Begeher. Von daher könnte man im Umkehrschluß durchaus in den Raum stellen, dass das zumindest Begünstigung einer Straftat o.Ä. ist . . .

Von daher kann ich durchaus verstehen, dass der Pächter danach frägt, einfach um sich abzusichern.
 

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