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Wenn ich als Pächter einen Begehungsschein ausstelle, dann ist Voraussetzung dafür das der Begeher einen gültigen deutschen Jagdschein hat. Denn ohne Jagdschein -> keine Jagd.
Ein Begehungsschein ist eine "weiterführende" Jagderlaubnis für eine Person in einem bestimmten Gebiet und bestimmter Zeit. Voraussetzung dafür wieder ist das BJG welches festlegt das, wer die Jagd ausüben will, im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muss.
Also Voraussetzung für die Jagdausübung
-> zum einen der gültige Jagdschein, der nachweist das du die Jagd ausüben darfst
-> und zum anderen der Begehungsschein der nachweist wo und wie du die Jagd ausüben darfst.
Beides zusammen ist die Voraussetzung zur befugten Jagdausübung.
Ich stelle meine Begehungsscheine immer zeitlich befristet für ein 1 Jahr aus und wenn wir uns im Februar/März treffen um bei einer Grillwurst und Bier zu beraten was im neuen Jagdjahr ansteht und das alte Jagdjahr auswerten legen meine Begeher automatisch/ selbstverständlich ihren gültigen Jagdschein vor.
Dies zu kontrollieren ist meine Pflicht als Pächter!
Ist schließlich nichts anderes als die Kontrolle der Jagdscheine bei einer Gesellschaftsjagd.
Auch dort kontrolliert der Jagdherr die gültigen Jagdscheine bevor er den Gastjägern eine Jagderlaubnis (für die Teilnahme an der Gesellschaftsjagd) in seinem Revier erteilt.
Gruß der olle pudlich
Ein Begehungsschein ist eine "weiterführende" Jagderlaubnis für eine Person in einem bestimmten Gebiet und bestimmter Zeit. Voraussetzung dafür wieder ist das BJG welches festlegt das, wer die Jagd ausüben will, im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muss.
Also Voraussetzung für die Jagdausübung
-> zum einen der gültige Jagdschein, der nachweist das du die Jagd ausüben darfst
-> und zum anderen der Begehungsschein der nachweist wo und wie du die Jagd ausüben darfst.
Beides zusammen ist die Voraussetzung zur befugten Jagdausübung.
Ich stelle meine Begehungsscheine immer zeitlich befristet für ein 1 Jahr aus und wenn wir uns im Februar/März treffen um bei einer Grillwurst und Bier zu beraten was im neuen Jagdjahr ansteht und das alte Jagdjahr auswerten legen meine Begeher automatisch/ selbstverständlich ihren gültigen Jagdschein vor.
Dies zu kontrollieren ist meine Pflicht als Pächter!
Ist schließlich nichts anderes als die Kontrolle der Jagdscheine bei einer Gesellschaftsjagd.
Auch dort kontrolliert der Jagdherr die gültigen Jagdscheine bevor er den Gastjägern eine Jagderlaubnis (für die Teilnahme an der Gesellschaftsjagd) in seinem Revier erteilt.
Gruß der olle pudlich