Deutschland Begehungsschein und Jagdscheinkontrolle

Fex

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Hallo zusammen,

muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?
 
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Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Auf meinem Begehungsschein steht nix dergl.
 
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Ich würde zeigen lassen. Auch wenn der Passus drin ist. Dann bist du safe.
Auf einer DJ reicht es ja auch nicht, wenn in der Einladung was von gültigem Jagdschein steht. Hier muss zwingend vorgezeigt und dokumentiert werden.
Rechtlich einfach sicherer. Im Endeffekt wirst du als Jagdausübungsberechtigter sicher zumindest Unannehmlichkeiten haben im Falle eines Falles, wenn du nicht nachweisen kannst, hier ordentlich kontrolliert zu haben.
 
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Wozu? Ist das irgendwo vorgeschrieben und ich habs nicht mitgekriegt?
Und warum nur zu Beginn des neuen Jagdjahres? Den Jagdschein kann man immer los werden.

Als Nebeninfo: Ich bin kein Pächter, wurde aber noch nie (ausserhalb von Gesellschaftsjagden) nach meinem Jagdschein gefragt.

Grüße
Alexander
 
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Ist das gleiche wie bei Gesellschaftsjagden.
Da fragst du ja auch nicht, Wozu?
 
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Die Frage ist wohl weniger was man sollte, sondern was man rechtlich muss. Im Bundesjagdgesetz steht:

§ 15 Allgemeines (1): Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen. [...]

Ansonsten steht m.W. nirgendswo etwas das man ihn kontrollieren muss. Beim Staat mit schriftlichem Vertrag war es Pflicht, privat hab ich bis dato nur einmal ungefragt (!) den JS dem/der Pächter gezeigt als ich den BGS bekommen habe. Danach nicht mehr.
 
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Mein Jagdherr hat mich noch nie nach meinem Jagdschein gefragt, man kennt sich.
 
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Hallo zusammen,

muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?
hallo. Der Begehungsschein berechtigt zur regionalen Jagdausübung. Diese ist aber nur mit gültigem Jagdschein erlaubt. Insofern ?
 
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Fex

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das wird für den JAB erst spannend, wenn irgend was passiert und der Begeher keinen gültigen Schein vorweisen kann.

Exakt darum geht es.

Mir erschliesst sich nicht, warum bei Gesellschaftsjagden der JS vorgezeigt werden muss und bei Erteilung eines JES nicht?

Ich habe aber bislang nirgendwo etwas dazu gefunden.
 
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Also die Leute die bei mir ein Begehschein haben ,haben den Jagdschein ,sollten die keinen haben steht garantiert paar Tage später das Amt da und holt die Knarre ,ist keiner im Schützenverein.
Das wäre die einzige Möglichkeit ohne Jagdschein zu jagen.

Gruß Seppel
 

Fex

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Wozu? Ist das irgendwo vorgeschrieben und ich habs nicht mitgekriegt?
Und warum nur zu Beginn des neuen Jagdjahres? Den Jagdschein kann man immer los werden.
...

Natürlich kann man den JS immer loswerden, aber bei der Erteilung eines JES sollte einer vorhanden sein.
 
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Ein paar Reviere weiter hat von der Fraktion ''man kennt sich'' einer drei Jahre ohne Pappe gejagt.
So einen hatten wir vor ein paar Jahren auch als er mitte Oktober zur ersten DJ wollte.

das wird für den JAB erst spannend, wenn irgend was passiert und der Begeher keinen gültigen Schein vorweisen kann.
Gab es dazu nichtmal ein Urteil?! Ich meine das ist schon 10+ Jahre her, aber irgendwas schwirrt mir noch im Kopf rum.
 

Fex

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Mir ist da aus den vergangenen Jahren ein Fall in Erinnerung, der auch groß in der Presse war, da hat einer jahrelang in vielen Revieren gejagt, Waffen besessen und hatte keinen JS. Leider finde ich das im Netz nicht mehr, vielleicht erinnert sich hier der eine oder andere dran...
 

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