Deutschland Begehungsschein und Jagdscheinkontrolle

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Eben und wenn es nur die fehlende Haftpflicht ist, die im Schadensfall Probleme macht.
Dafür, daß derjenige noch Waffen besitzt, obwohl der Schein abgelaufen ist, ist ja eigentlich die Behörde zuständig.
 

Fex

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Das spräche also dafür, dass sich vor Erteilung einer JE der JAB den Schein zeigen lässt.
 
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Ist das gleiche wie bei Gesellschaftsjagden.
Da fragst du ja auch nicht, Wozu?
Für die Gesellschaftsjagd steht es in der UVV Jagd.
Da geht es weniger um eine gestzliche Vorgabe als darum nicht nach einem Jagdunfall den schwarzen Peter aufgedrückt zu bekommen.
Hier ist es auch sinnvoll da man wahrscheinlich nicht zwischen Ansprache am Sammelplatz und Treiben am Nachmittag den Schein verlieren kann.

Bei der Erteilung eines Begehungsscheins könnte ich es verstehen zu kontrollieren, wenn dieser aber über mehrere Jahre läuft sehe ich keine Veranlassung für eine regelmäßige Kontrolle. Der Inhaber kann auch unterm Jahr den Schein verlieren, ich muss mich darauf verlassen das hier die Behörden ihrem Job nachkommen.

Grüße
Alexander
 
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Ich kannte mal jemand der hat vergessen zu verlängern, der hat umgehend Post vom Amt erhalten,
also alles auch eine Frage der Behördenarbeit.@Cast(y)

Gruß Seppel
 
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Das sind aber zwei Paar Schuhe
Hallo zusammen,
muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?
Kann man machen - muß man aber nicht.
Natürlich kann man den JS immer loswerden, aber bei der Erteilung eines JES sollte einer vorhanden sein.
Sollte man auf jeden Fall, egal ob "man kennt sich" oder fremd.

Wenn Erteilung = Verlängerung, würde ich auch kontrollieren.
 

Rotmilan

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wenn es nur die fehlende Haftpflicht ist, die im Schadensfall Probleme macht
Sinngemäß das gleiche wie bei den Waffen, die Haftpflicht meldet ja an die UJB, falls sie sich nicht mehr zuständig "fühlt".

Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen? Falknerschein mal außen vor.
 
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Jagdrechtlich gibt es dazu auch nichts.
Das spräche also dafür, dass sich vor Erteilung einer JE der JAB den Schein zeigen lässt.
Du hast PN.

Generell: es gibt im Jagdrecht keine Regelung, die einen Kontrolle erfordert (ausser bei erstmaliger Erteilung und dem Genehmigungsprozess).

Wenn aber etwas passiert und man hat danach nie mehr kontrolliert, kann man denkbar in die Mithaftung (BGB) kommen. "Hauptschuldiger" ist natürlich der ohne Jagdschein jagendende BGSler.

http://www.jagdrechtliche-entscheidungen.de/

Da kann man mal "Jagdscheinkontrolle"eingeben . Die Urteile sind zwar alt, aber jeder der auf 3 zählen kann, bittet nach lesen der Beiträge freundlich um Einblick in den JS zu Beginn des JJ und gut ist.
 
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Also in meinem BGS steht als Ende "bis Widerruf". Da wird also eigentlich der BGS nie verlängert. Und in meinem aktuellen (welcher der Vordruck vom LJV BW ist - kann man dort im Downloadbereich herunterladen), steht auch die JS Nummer nicht.

Ich würde das Thema auch offen ansprechen. Dann trifft man sich eben einmal kurz nach dem 01.04. Abends auf ein Bier, Quatscht kurz durch was im Revier abgeht und lässt sich den JS zeigen. Dafür werden wohl wirklich alle Verständnis haben. Und evtl spricht man den Termin auch noch vorm 01.04. an, dann kann man ihn noch verlängern wenn vergessen ;)
 
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Sinngemäß das gleiche wie bei den Waffen, die Haftpflicht meldet ja an die UJB, falls sie sich nicht mehr zuständig "fühlt".

Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen? Falknerschein mal außen vor.
Man kann auch waffen ohne Jagdschein haben.
Nachtrag:. Auch kann man Jagdwaffen ohne Jagdschein besitzen. Auch ohne das eine davon illegal ist). Das sind zwei verschiedene Dinge.
Das wäre also kein Problem.
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Eine Textpassage zur Kontrolle braucht es auch nicht.
Es ist ein privatrechtlicher Vertrag. Wenn für das Zustandekommen die Vorlage eines Jagdscheines erforderlich sein soll, ist dies Sache der Vertragspartner.
 
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Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen?

Hat es alles schon gegeben. Habe auch schon erlebt, daß der Betroffene es nicht mal gemerkt hat.
Bei Dreijahres Jagdscheinen kann man das schon mal verwechseln.
Fiel erst auf bei der ersten DJ mit Kontrolle.
In dem Fall war noch nicht mal ein BGS notwendig, der Mann war amtlich bestätigter Jagdaufseher....
 
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