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Für die Gesellschaftsjagd steht es in der UVV Jagd.Ist das gleiche wie bei Gesellschaftsjagden.
Da fragst du ja auch nicht, Wozu?
schreibst du nicht in einen Begehungsschein die Jagdscheinnummer des Inhabers mit rein?Das spräche also dafür, dass sich vor Erteilung einer JE der JAB den Schein zeigen lässt.
Kann man machen - muß man aber nicht.Hallo zusammen,
muss sich der Jagdausübungsberechtigte zu Beginn eines neuen Jagdjahres den Jagdschein seiner Begehungsscheininhaber zeigen lassen oder reicht der Passus im Begehungsschein "nur gültig mit gültigem Jagdschein"?
Sollte man auf jeden Fall, egal ob "man kennt sich" oder fremd.Natürlich kann man den JS immer loswerden, aber bei der Erteilung eines JES sollte einer vorhanden sein.
Bei uns in NDS werden Begehungsscheine der Behörde nicht gemeldet, wäre also ein Problem.... . Der Inhaber kann auch unterm Jahr den Schein verlieren, ich muss mich darauf verlassen das hier die Behörden ihrem Job nachkommen.
Grüße
Alexander
Sinngemäß das gleiche wie bei den Waffen, die Haftpflicht meldet ja an die UJB, falls sie sich nicht mehr zuständig "fühlt".wenn es nur die fehlende Haftpflicht ist, die im Schadensfall Probleme macht
Du hast PN.Das spräche also dafür, dass sich vor Erteilung einer JE der JAB den Schein zeigen lässt.
Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen? Falknerschein mal außen vor.
Man kann auch waffen ohne Jagdschein haben.Sinngemäß das gleiche wie bei den Waffen, die Haftpflicht meldet ja an die UJB, falls sie sich nicht mehr zuständig "fühlt".
Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen? Falknerschein mal außen vor.
Umgekehrt gefragt, wie will jemand ohne Waffen in D jagen?
mit dieser Aussage redest du dem Gesetzgeber das Wort"Bis zu zwanzig Millionen illegaler Schusswaffen gibt es nach Schätzungen von Fachleuten in Deutschland."