Deutschland Begehungsschein und Jagdscheinkontrolle

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Mal eine ganz blöde Gegefrage: Wenn mich einer ohne gültigen Jagdschein jagen lässt, begehe ich Wilderei. Egal ob als Gast oder Begeher. Von daher könnte man im Umkehrschluß durchaus in den Raum stellen, dass das zumindest Begünstigung einer Straftat o.Ä. ist . . .

Von daher kann ich durchaus verstehen, dass der Pächter danach frägt, einfach um sich abzusichern.
Jagdschein ja/nein hat mit Wilderei nix zu tun!
 
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Ja aber das ist dann das Problem von dem der es tut. Kontrollierst auch nicht den Führerschein deiner Frau oder?
Wenn meine Frau ohne Führerschein fährt, kostet das 10€. Fährt sie ohne Fahrerlaubnis, kriegt sie ein Ermittlungsverfahren, ggfs. ein Strafverfahren an den Hals, bei Ersttätern entweder Einstellung oder Strafbefehl. Das Auto wird aber nicht eingezogen. Die Knarren ggfs. schon, wenn ich jemandem ohne Kontrolle der Erwerbserlaubnis eine Waffe überlasse (ich könnte ja auch schon die gelbe Karte haben). Das ist schlecht vergleichbar.
 
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Gibt es denn eine Rechtsgrundlage zur Jagdscheinkontrolle?!

Wenn ja, dann muss man sie Befolgen, wenn nein, dann ist es nicht notwendig, hilft aber Problemen schon im Vorfeld aus dem Wege zu gehen.

Un das Rätsel zu lösen müssen wir das Gesetz finden welches den Pächter verpflichtet die Jagdscheine zu kontrollieren. Ohne das brauchen wir eigentlich gar nicht darüber diskutieren, wie es der ein oder andere so handhabt oder in Begehungsscheine reinschreibt.
Jeder kleine Angelverein lässt sich vor Erteilen einer Angelerlaubnis den Fischereischein zeigen und meiner wollte zusätzlich noch das Sportfischerprüfungszeugnis...also abwegig ist das nicht, zumindest beim Verlängern des JES sich kurz den JS zeigen zu lassen. Wer das doof fände, kann mir das sagen, ich antworte dann entsprechend. Es ist nun mal DAS entscheidende Dokument. Einmal im Jahr vorzeigen, WENN der Pächter das wünscht, sei es drum.

Rechtsgrundlage: nicht alles, was erlaubt ist, muss geregelt sein. Parken zum Beispiel ist überall da erlaubt, wo es nicht durch Gesetz oder Einzelfallentscheidung verboten ist. Trotzdem gibt es jeden Tag irre viele Verfahren hinsichtlich Parkverstößen, die Grauzone ist riesig.
Wenn mein Vertragspartner (Jagdherr) den JS einmal sehen möchte, und es nicht explizit verboten, so soll es sein gutes Recht sein.
 
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Es geht mir nicht um das.... zeige ich den Jagschein vor ohne zu murren oder nicht... vielmehr darum, bin ich als Pächter oder Jagdleiter zur Kontrolle verpflichtet vor der Gesellschaftsjagd oder Ausgabe eines Begehungsscheines oder beim Ansitz als Jagdgast... etc.

Ich meine es gibt da keine Rechtsgrundlage, die das vorschreibt. Aber man tut gut daran, denn wenn etwas passiert gibt's andere Rechtsgrundlagen, aufgrund deren man als Pächter oder Jagdleiter dann belangt werden kann.
 
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Man muss den JS auch gar nicht abgenommen bekommen. Einfach vergessen zu verlängern. Versicherung wird überwiesen, weil eine Rechnung kommt, fiel also nicht auf.
Bei aller Liebe, aber wenn ein Jäger "vergisst" seinen Jagdschein zu verlängern will ich nicht wissen was er sonst noch alles vergisst bzw. vergessen hat.

Zu dem Thema: Ich selbst habe einen JES, aber bei Erteilung hat mich keiner der beiden Pächter (einer aus dem Dorf der mich kennt; der andere nicht ortsansässig) nach meinem JS gefragt. Für mich wäre es aber eine Selbstverständlichkeit und nichts ehrenrühriges diesen vorzuzeigen wenn ich danach gefragt würde. Die Frage ist nur, wie oft kontrolliert man als Pächter. Der Vergleich mit der Führerscheinkontrolle, wie hier im Faden desöfteren geschrieben; ich war lange genug GF und für die Führerscheinkontrolle alle 3 Monate verantwortlich; denke ich ist überzogen. Ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Pächter und JES-Inhaber sollte bzw. muss meiner Meinung nach unbedingt gegeben sein.
 
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Gibt es denn eine Rechtsgrundlage zur Jagdscheinkontrolle?!

Wenn ja, dann muss man sie Befolgen, wenn nein, dann ist es nicht notwendig, hilft aber Problemen schon im Vorfeld aus dem Wege zu gehen.

Un das Rätsel zu lösen müssen wir das Gesetz finden welches den Pächter verpflichtet die Jagdscheine zu kontrollieren. Ohne das brauchen wir eigentlich gar nicht darüber diskutieren, wie es der ein oder andere so handhabt oder in Begehungsscheine reinschreibt.

Das hat mit Rechtsgrundlage überhaupt nichts zu tun.
Ich darf in meinem Revier jagen lassen wen ich will. Wenn er mir den Jagdschein nicht zeigt, darf er eben nicht bei mir jagen.
Will er mich dann verklagen oder was!?

So langsam wird es aber lustig. Es ist eben leider / zum Glück ( kreuzen Sie selber an) noch nicht alles rechtlich geregelt.

Manches hat einfach nur mit normalen Menschenverstand und Anstand zu tun.
 
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Ich kenne meinen "Pächter" seit Kindheit, gleiche Schule.
Er ist nur paar Jahre älter als ich.

Nach JS verlängerung gebe ich ihm immer eine Kopie vom JS. Manchen ist es einfach unangenehm unter Freunden danach zu fragen.

Rechtsgrundlage kenne ich keine.

Wenn ich Pächter wäre, würde ich mir den JS immer zeigen lassen.

Ich kontrolliere auch einmal im Jahr die Führerscheine meiner Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge fahre.

Gruß Weichei
 
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22 Okt 2015
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Ich meine es gibt da keine Rechtsgrundlage, die das vorschreibt.

Das ist so nicht ganz richtig. Es ist zutreffend, dass es keine diesbezügliche Verhaltensnorm gibt, welche die Kontrolle ausdrücklich anordnet und die unmittelbar straf- oder bussgeldbewehrt wäre.

Allerdings gehört die Jagdscheinkontrolle bei Gesellschaftsjagden nach der Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspflichten. Wenn ein Gast ohne Jagdschein einen anderen verletzt, haften JAB und/oder Jagdleiter - vor allem aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes des Übeltäters. Ich halte diese Rechtsprechung für falsch, aber das ändert nichts an ihrer Existenz. Was ich in dem Kontext noch nicht durchdacht habe ist die Frage, ob in dieser Konstellation wenigstens die Haftpflichtversicherung von JAB und/oder Jagdleiter den Schaden deckt. Außerdem: wo zivilrechtlich eine Haftung von Verkehrssicherungspflichten im Raum steht, droht auch strafrechtlich Unheil wegen fahrlässiger Tötung/Körperverletzung.

Wem als JAB/Jagdleiter seine wirtschaftliche Existenz und der eigene Schein etwas wert ist, der sollte bei der Durchführung/Organisation einer Gesellschaftsjagd morgens die Jagdscheine kontrollieren bzw. kontrollieren lassen.

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7 Mai 2014
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Danke Leute, danke! Ich fühle mich auf einmal so jung!!

Für mich ist die Jagdscheinkontrolle ebenso selbstverständlich, wie der Gurt im Auto bevor ich losfahre.
 

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