Wenn ich es recht verstanden hab, geht es eigentlich nur um den Erwerb der Trophäe.
Er hätte gedurft, wenn er denn getroffen hätte.
Wildpret bleibt beim JH. Knochen beim Schützen...
Insofern können vielleicht die Regelungen der umliegenden Landes und Bundesforsten bei entgeldlichen BGS als grobe Orientierung für einen lokalen "Marktpreis" dienen? Die haben das ja üblicherweise sauber geregelt.
Besser: fragen was der JH gern hätte. Wenn der herumdruckst ist er ein xxxxxxxxx. Gerade bei entgeldlichen BGS sollten die Regelungen alle Eventualitäten abdecken.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, das bei allen Arten von Verträgen alle Rechte und Pflichten bis in Detail ausbuchstabieren sein sollten. Wenn sich ein JH weigert das zu tun, wäre das sicher ein guter Grund zum Nachdenken.
Darf ich fragen was Dein BGS so kostet und was das Paket insgesamt hergibt? Gern per PM. Region wär auch interessant. (reine Neugier)
Gruß Rumpel
p.s.
wenn jemand fordert zu zahlen, was es Dir wert ist, kannst Du eigentlich nur verlieren, sofern Du die üblichen Marktpreise nicht kennst oder selbst in einer starken Positon bist.
Entweder zahlst Du zuviel, oder Dein Gegenüber ist von Deinem Angebot beleidigt.
Frag doch einfach was er haben möchte falls Du doch mal triffst ;-), und entscheide ob es Dir das wert ist.