Begehungsschein

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Hallo zusammen,

ich musste mich bis jetzt nicht mit dem Thema auseinandersetzen, könnte aber bald für mich akut werden.

Was und wie wird üblicher Weise in Begehungsscheinen geregelt?

Jagdausübung auf einer Teilfläche vom Revier?

Anzahl der zu erlegenden Stücke/Aneignung?

Wildschaden?

Reviereinrichtungen?

Gesellschaftsjagden?

Preis???


Ich hab keinen blassen Schimmer was da üblich ist.....
 
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Was und wie wird üblicher Weise in Begehungsscheinen geregelt?
Primär dass du die Jagd als selbständiger Jagdgast - der bist du als BGSler - in einem bestimmten Revier, meistens in einem bestimmten Zeitraum, ausüben darfst.

Jagdausübung auf einer Teilfläche vom Revier?
Kann, muss nicht. In der Regel finde ich das auch nicht sinnvoll. Ausnahmen bestätigen diese Regel.

Anzahl der zu erlegenden Stücke/Aneignung?
Kann, muss nicht. Der Gestaltungsspielraum ist hier groß. Oft sind die Freigaben im BGS aber klar genannt, ebenso wie mit erlegtem Wild zu verfahren ist und ob / zu welchen Konditionen es übernommen werden kann / soll / muss.

Es kann drinstehen, dass der BGSler bei Maßnahmen zur Wildschadensabwehr mitzuhelfen hat. Alles andere hat darin nichts verloren. Ich würde jeden BGS mit finanzieller Wildschadensbeteiligung dankend ablehnen.

Reviereinrichtungen?
Kann, muss nicht. Steht aber oft drin, dass hier mitgeholfen und ggf. auch selbständig bei Auftreten von Beschädigungen instand gesetzt werden soll.

Gesellschaftsjagden?
Kann, muss nicht.

Bei einem entgeltlichen muss er drinstehen.
 
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Moin.

Umgangssprachlich wird von einem "Begehungsschein" gesprochen, wenn ein --> Vertrag (!) über eine ent-/unentgeltliche Jagderlaubnis geschlossen wurde.

Der BGS -besser: Jagderlaubnisschein- ist jedoch für sich kein Vertrag, sondern lediglich ein "Ausweis" für den Jagderlaubnisinhaber, mit dem er sich bei Bedarf als Berechtigter legitimieren kann.

Die vertraglichen Inhalte, als Art und Umfang der vereinbarten wechselseitig zu erbringen Leistungen, hat dort i.d.R. gar keinen Platz. Stehen nur Teile (Kosten) drin, gibt es fast zwangsläufig irgendwann Streit.

Mein Rat: Über die Jagderlaubnis einen schriftlichen Vertrag schließen, in dem alle Rechte und Pflichten beider Parteien fixiert sind, also Kostenbeitrag, Anzahl des "freigegebenen" Wildes, Wildübernahme, Rechte und Pflichten, bla, bla,....

basti
 
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Die vertraglichen Inhalte, als Art und Umfang der vereinbarten wechselseitig zu erbringen Leistungen, hat dort i.d.R. gar keinen Platz.
Bei mir steht alles auf einem einzelnen DIN A4 Zettel. Das passt da gut drauf. Der beginnt mit "Lieber Jagdfreund" und endet mit "Allzeit Waidmannsheil und guten Anblick". Das Revier steht drin, die Laufzeit steht drin, die Namen stehen drin, Ort und Datum stehen drin, die JS-Nr. steht drin und die Freigaben. Ich hatte bisher nie einen nennenswerten Mangel an einer mehrseitigen Jagdbetriebsanweisung zu beklagen.
 
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Wie Sumpfsau schon schrieb kann alles mögliche drin stehen, muss aber net.
Es gibt auch vorgefertigte Exemplare, ich glaub im Jahrestaschenkalender von WuH oder der Pirsch ist sogar einer drin.


@ Sumpfsau: ist es net sogar so , für BaWü gesehen, dass der entgeltliche sogar im Jagdschein eingetragen wird?
 
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Und welcher "Hegebeitrag" ist bei 3 Böcken, 3 Ricken, Sauen und Raubwild unbegrenzt (alles ohne Wildpret) so die Regel?:what:
 
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Kommt auf die Gegend bzw. das Verhältnis von Nachfrage und Angebot an. In manchen Regionen zahlt man dafür schon mehr als 1.000 €, in anderen gibts das zum Nulltarif.

Guck mal hier in dem Thread: http://forum.wildundhund.de/showthread.php?93382-Was-zahlt-ihr-JJ-für-euren-BGS

Bei mir (Beitrag #5) hat sich das zum neuen Jagdjahr hin dahingehend geändert, dass ich zum selben Tarif jetzt 6 Stück Rehwild zum Eigenverbrauch entnehmen darf und grds. jede 2. Sau. Liegt einfach daran, dass wir die Pacht zu besseren Konditionen bekommen haben als bisher.
 
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@ Sumpfsau: ist es net sogar so , für BaWü gesehen, dass der entgeltliche sogar im Jagdschein eingetragen wird?


Moin,

das dürfte nicht nur in BaWü so sein: siehe §11 Abs. 3, 7 BJG.
In NRW ist die Fläche eines entgeltlichen BGS in den Jagdschein einzutragen. Wie soll sonst auch vernünftig nachgehalten werden können, auf welcher Gesamtfläche der Jagdscheininhaber das Jagdrecht ausüben kann.

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 

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