Bejagung des Schwarzwildes - Tipps und Tricks

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7 Jan 2017
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Ja,mach ich auch so. Aber was sagt das Jagdrecht nochmal? Wem gehört das Wildpret?

Du hast leider keine Rechtsgrundlage für deine Forderung, es sei denn es ist in deinem Begehungsschein anders festgelegt. Ich darf auch nicht alles Wild übernehmen beim Staat obwohl ich gerne würde, kannst nix machen. In anderen Konstellationen sieht es umgekehrt aus.
 
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Waidmannsdank. Es wäre ja auch kein Problem wenn man mal vorher drüber redet aber ich sitze mir alleine von 8 Jägern den Arsch platt an den Wiesen und dann wird man so behandelt?
Wenn er gesagt hätte er möchte Bratwurst verkaufen für die Revierkasse oder für den Eigenbedarf wäre natürlich in Ordnung. Aber man kann doch vernünftig reden.
Ich bin doch kein Leibeigener. Es ist ja auch nicht so das jede Woche eins geschossen wird.
Es hat sogar der Bauer angerufen dem die Wiese gehört um Waidmannsheil zu wünschen.
 
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Ich übernehme oder kaufe von meinem Pächter oder dem Staat, wenn ich Wildpret für mich brauche, von meiner Jahresstrecke (40-60 Stck Schalenwild i.D.). Als Erleger "gebührt" mir eine Art Vorkaufsrecht, so sehe ich das schon. Wildpret bedeutet Jagdertrag, der in die Revierkasse gehört.
Letzlich ists eine individuelle Absprache zwischen erwachsenen Menschen !
Kostenlos gibts nur auf Pächters good will. Natürlich darf er meinen Einsatz belohnen, aber ich biete selbstverständlich erstmal Geld an.
 
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Soll kein OT werden, aber vielleicht hat der Pächter genauso gedacht wie du und fühlte sich auch auf den Schlips getreten.

"Was macht der mit meiner Sau? Ich brauch gerade dringend Wildbret. Hätte er sich doch mal melden können was er vor hat." etc.

Schlussendlich habt ihr es doch geklärt. Offen reden ist in der Beziehung das Wichtigste wenn es keine schriftliche Regelung gibt.
 
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Waidmannsdank. Es wäre ja auch kein Problem wenn man mal vorher drüber redet aber ich sitze mir alleine von 8 Jägern den Arsch platt an den Wiesen und dann wird man so behandelt?
Wenn er gesagt hätte er möchte Bratwurst verkaufen für die Revierkasse oder für den Eigenbedarf wäre natürlich in Ordnung. Aber man kann doch vernünftig reden.
Ich bin doch kein Leibeigener. Es ist ja auch nicht so das jede Woche eins geschossen wird.
Es hat sogar der Bauer angerufen dem die Wiese gehört um Waidmannsheil zu wünschen.

Du sagst es ja schon ,man muss darüber reden aber nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Das Wild gehört dem Pächter wenn er es selber braucht, ist das so.

Gruß Seppel
 
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Hallo, ich habe mal eine kurze Frage an euch und möchte keinen neues Thema öffnen.
Am Donnerstag Morgen hatte ich eine Sau erlegt, nach dem Aufstehen den Pächter informiert: Hängt in der Kühlung, Probe gleich eingeschmissen, mache nen Termin mit dem Schlachter für Dienstag.
Heute dann Anruf vom Pächter er ist gerade beim Schlachter, was ich machen will. Meine Aussage: Bratwurst. Dann die Aussage von Ihm: Du hast mich garnicht gefragt ob du die Sau behalten darfst! Ich brauche Bratwurst!
Ich wusste echt nicht was ich da sagen soll, nach einer Diskussion darf ich jetzt die halbe Sau behalten. Meine erste Sau nach einem Jahr. Jahresstrecke ca 3 Stück.
Ich bin echt angefressen, weder bin ich angestellter Jäger im Revier, noch irgendein Schießer.
Jeden Tag bin ich da und kümmere mich.
Das versaut mir wirklich die Osterfeiertage. Sowas hab ich ja noch nie gehört. Ich übernehme immer mein Wildbret.

So was nervt, kann ich nachvollziehen. Umgekehrt wäre es auch bescheiden. Also wenn Du abnehmen musst.

Wir machen es so.
- Wildbret gehört den Pächtern.
- wenn wir dringend was brauchen, sagen wir es VORHER
- BGS und Gäste können jederzeit Wildbret mitnehmen. Auch nur teilweise. Den Rest übernehmen Pächter.
- es soll erlegt werden. Wenn jemand 2 Rehe erlegt Ansitz - Regeln siehe oben
- Trichinen mache ich, egal wer erlegt hat.
- Preise für Wildbret und Zerwirken (macht jemand professionell) sind bekannt
- wer Gulasch schießt, sollte übernehmen. TM sind eher unerwünscht, ebenso bspw mit 9,3x62 auf Kitz. Aber das ist ein wirkliches „sollte“

Alles wird vorher gesagt. Alles mündlich. Und es gab keine Probleme bislang.
 
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Ich übernehme oder kaufe von meinem Pächter oder dem Staat, wenn ich Wildpret für mich brauche, von meiner Jahresstrecke (40-60 Stck Schalenwild i.D.). Als Erleger "gebührt" mir eine Art Vorkaufsrecht, so sehe ich das schon. Wildpret bedeutet Jagdertrag, der in die Revierkasse gehört.
Letzlich ists eine individuelle Absprache zwischen erwachsenen Menschen !
Kostenlos gibts nur auf Pächters good will. Natürlich darf er meinen Einsatz belohnen, aber ich biete selbstverständlich erstmal Geld an.

Also das ist natürlich klar das ich das Schwein bezahle, ich arbeite für das Revier und die Jagdgelegenheit und der Pächter hat natürlich recht das Wildbret zu behalten aber es muss vorher angesagt werden.
Ich wollte einfach mal wissen wie das andere Jäger und Pächter handhaben.
 
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Also das ist natürlich klar das ich das Schwein bezahle, ich arbeite für das Revier und die Jagdgelegenheit und der Pächter hat natürlich recht das Wildbret zu behalten aber es muss vorher angesagt werden.
Ich wollte einfach mal wissen wie das andere Jäger und Pächter handhaben.
Bei mir hat jeder Gast 100+Kilo Keiler frei und den mit dem Schuß zum Vorteilpreis erworben. Alles andere Wild vermarkte ich selbst, was natürlich nicht heisst das der Erlegeger es nicht erwerben könnte . Ich erwarte aber das ich da gefragt werde.
Was mir sehr sauer aufstoßen würde , wäre wenn solche Internas im Netz verbreitet werden.
Weil das Netz genau wie der Wald Augen und Ohren hat.
 
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Hallo, ich habe mal eine kurze Frage an euch und möchte keinen neues Thema öffnen.
Am Donnerstag Morgen hatte ich eine Sau erlegt, nach dem Aufstehen den Pächter informiert: Hängt in der Kühlung, Probe gleich eingeschmissen, mache nen Termin mit dem Schlachter für Dienstag.
Heute dann Anruf vom Pächter er ist gerade beim Schlachter, was ich machen will. Meine Aussage: Bratwurst. Dann die Aussage von Ihm: Du hast mich garnicht gefragt ob du die Sau behalten darfst! Ich brauche Bratwurst!
Ich wusste echt nicht was ich da sagen soll, nach einer Diskussion darf ich jetzt die halbe Sau behalten. Meine erste Sau nach einem Jahr. Jahresstrecke ca 3 Stück.
Ich bin echt angefressen, weder bin ich angestellter Jäger im Revier, noch irgendein Schießer.
Jeden Tag bin ich da und kümmere mich.
Das versaut mir wirklich die Osterfeiertage. Sowas hab ich ja noch nie gehört. Ich übernehme immer mein Wildbret.
Ich lese nirgendwo etwas zu den Bedingungen und Absprachen, unter welchen du dort jagen gehst.
Was genau bedeutet:"...nach dem Aufstehen den Pächter informiert..... mache nen Termin mit dem Schlachter für Dienstag... " ?

Du lässt mit deiner Schilderung so Einiges im Unklaren.

Wärst du bei mir als Gastjäger, auch als Begehungsscheininhaber bist du Gastjäger, dann wäre das dein letzter Ansitz bei mir gewesen!

Das alleinige Aneignungsrecht von erlegten Wild obliegt, ohne besondere Absprachen, ganz fraglos dem Jagd Ausübungs Berechtigten.
Dieser entscheidet darüber, was mit dem Stück geschieht.
Als JAB hätte ich echt keinen Nerv darauf, mich um mein Eigentum zu streiten... Im Normalfall ist soetwas schon im Vorfeld eindeutig geklärt und schriftlich festgehalten.
 

JEF

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Ich (selbst BGSler / Gast) bin hier auch mehr beim Pächter.

Punkt 1) eine Erlegung melde ich quasi 5 Minuten nachdem sie erfolgte. SMS, WhattsApp...
Nicht erst am nächsten Tag.

Punkt 2) ohne vorherige, anderslautende Absprache gehe ich ohne wenn und aber davon aus, dass das Wildbret an den Pächter geht.
 
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Ich (selbst BGSler / Gast) bin hier auch mehr beim Pächter.

Punkt 1) eine Erlegung melde ich quasi 5 Minuten nachdem sie erfolgte. SMS, WhattsApp...
Nicht erst am nächsten Tag.

Punkt 2) ohne vorherige, anderslautende Absprache gehe ich ohne wenn und aber davon aus, dass das Wildbret an den Pächter geht.
Ich denke wir bräuchten bei der Jägerprüfung ein zusätzliches Fach:
Umgang mit anderen Jägern, Jagdgenossen etc.
Ich jage jetzt seit 25 Jahren in den beiden Revieren mit und kann das auch so bestätigen. Wir fotografieren jetzt jede Sau die erlegt wird, sofort und geben es in die Whatsapp-Gruppe. So haben wir auch einen zusätzlichen Nachweis im Falle einer Kontrolle wegen der Prämie. Es ist bei uns üblich, dass die erste Sau des Jagdjahres der Erleger bekommt, aber nicht sebstverständlich. Da wird immer gefragt, egal wieviel ich für das Revier mache und das ist nicht unerheblich.
Wer sich im Dienstleistermodus befindet, wird halt immer wieder mal Grenzen stoßen. Der Fehler liegt da aber nicht beim Pächter, sondern an der Einstellung des Gastes.
 
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Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, dass es keine vorherige Information/ ein Gespräch darüber gab, wie nach einem Abschuss vorzugehen ist. Die rein rechtliche Betrachtung ist (siehe oben) sehr einfach und mehrfach dargelegt worden.

Wir haben folgende Absprache getroffen:
- Abschuss wird sofort gemeldet
- Schütze kann immer zum Selbstkostenpreis übernehmen, muss aber nicht

Was mich ein wenig nachdenklich macht, dass unser JJ in diesem Thread gleich so eine Wutrede loslässt und von Leibeigenschaft spricht.

Es scheint wie so oft in der heutigen Zeit überwiegend ein Kommunikationsproblem zu sein, wahrscheinlich auch von beiden Seiten.
 
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Ich (selbst BGSler / Gast) bin hier auch mehr beim Pächter.

Punkt 1) eine Erlegung melde ich quasi 5 Minuten nachdem sie erfolgte. SMS, WhattsApp...
Nicht erst am nächsten Tag.

Punkt 2) ohne vorherige, anderslautende Absprache gehe ich ohne wenn und aber davon aus, dass das Wildbret an den Pächter geht.
Also Wildbret ging in der Vergangenheit immer an die Erleger außer er sagt er möchte es nicht.
Mündliche Absprache, ich bin nicht erst 2 Wochen im Revier, deshalb wundere ich mich ja über die neuen Verhaltensweisen.
Ich rufe um 2 Uhr morgens niemanden an wenn ich es nicht muss WhatsApp geht immer raus mit Foto hatte ich aber in der Aufregung vergessen. Da ich um 5.30 wieder aus dem Bett musste hatte ich es dann geschickt (also immer noch bevor alle anderen aufgestanden sind) deshalb ändert sich da auch nichts an dem Informationsfluss.

Natürlich war es hier ein Kommunikationsproblem, ich bin einfach aus der Gewohnheit heraus davon ausgegangen das ich das Stück wie immer behalten kann.
 
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Ich lese nirgendwo etwas zu den Bedingungen und Absprachen, unter welchen du dort jagen gehst.
Was genau bedeutet:"...nach dem Aufstehen den Pächter informiert..... mache nen Termin mit dem Schlachter für Dienstag... " ?

Du lässt mit deiner Schilderung so Einiges im Unklaren.

Wärst du bei mir als Gastjäger, auch als Begehungsscheininhaber bist du Gastjäger, dann wäre das dein letzter Ansitz bei mir gewesen!

Das alleinige Aneignungsrecht von erlegten Wild obliegt, ohne besondere Absprachen, ganz fraglos dem Jagd Ausübungs Berechtigten.
Dieser entscheidet darüber, was mit dem Stück geschieht.
Als JAB hätte ich echt keinen Nerv darauf, mich um mein Eigentum zu streiten... Im Normalfall ist soetwas schon im Vorfeld eindeutig geklärt und schriftlich festgehalten.

Echt nette Einstellung. Es gab keinen Streit, natürlich nicht aber wie du sagst muss man vorher drüber reden.
Keine Ahnung wie es bei dir läuft aber auch wenn du Jagdpächter und ich einen BGS hätte sind wir voneinander abhängig weil man sich ergänzt.
Ich möchte ja auch nichts geschenkt haben, aber vernünftig behandelt werden.

Wärst du bei mir als Gastjäger, auch als Begehungsscheininhaber bist du Gastjäger, dann wäre das dein letzter Ansitz bei mir gewesen!
Der Satz disqualifiziert dich für mich menschlich komplett.
 

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