Hallo,
in Baden-Württemberg zählt der Nutria zum jagdbaren Wild. Die Jagd darf das ganze Jahr ausgeübt werden.
Aber es gibt ja noch die Bestimmung dass in der Setzzeit bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden dürfen.
Soweit ich mich erinnern kann ist die Paarungs- und Setzzeit beim Nutria ganzjährig und dass bis zu drei mal jährlich.
Eine Bejagung ist ja somit unmöglich, da man ja immer ein Elterntier erlegen könnte.
Oder gibt es, wie im Bundesjagdgesetz möglich, in Baden-Württemberg eine Rechtsverordnung die die Schonzeit für die Elternteile aufhebt.
Wenn ja, wo kann ich es nachlesen.
WH aus Baden
Ralf
in Baden-Württemberg zählt der Nutria zum jagdbaren Wild. Die Jagd darf das ganze Jahr ausgeübt werden.
Aber es gibt ja noch die Bestimmung dass in der Setzzeit bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden dürfen.
Soweit ich mich erinnern kann ist die Paarungs- und Setzzeit beim Nutria ganzjährig und dass bis zu drei mal jährlich.
Eine Bejagung ist ja somit unmöglich, da man ja immer ein Elterntier erlegen könnte.
Oder gibt es, wie im Bundesjagdgesetz möglich, in Baden-Württemberg eine Rechtsverordnung die die Schonzeit für die Elternteile aufhebt.
Wenn ja, wo kann ich es nachlesen.
WH aus Baden
Ralf