Benelli M3 Mindestlänge

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das war am Wochenende das Thema beim Abend mit 4 Jagdfreunden.


60 cm oder 95 cm?

Ist ja eigl. ein Selbstlader, aber....?
 
A

anonym

Guest
Ist waffenrechtlich ein Selbstlader. Daher gilt das schwachsinnige VSRF-Laengenverbot nicht. Es wird aber GARANTIERT einige Buettel geben, die das anders sehen und deren Besitzer schikanieren. In dem Fall wuerde ich den Rechtsweg beschreiten, incl aller denkbaren rechtsstaatlichen und disziplinraischen Gegenmassnahmen gegen die Buettel. Damit sie es mal auf die harte lernen. Wie sagte Mao so schoen: Bestrafe einen, erziehe hunderte.
Das muessen WIR uns mal zu nutze machen.
 
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So ist es fein. :!:
Auf die freiheitlich demokratische Grundordnung pochen und dafür die Hilfe eines Kommunistischen Massenmörders in Anspruch nehmen.

@Jaager: Frag doch deinen SB ob er die Waffe als SLF einträgt.

Wenn ja dann dürfte die LL keine Rolex spielen außer du kommst unter die Längen die für eine Langwaffe gelten.
 
A

anonym

Guest
Himmel, der SB hat KEINE WAHL, wie er die Plempe eintraegt. Das ist waffenrechtlich eine halbautomatische SLF.
Ob man die auch noch manuell repetieren kann (wie eigentlich jeden Selbtslader im Notfall) oder nicht, ist egal.
 
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Ach, Promillo!
Wie oft hast Du mir mit Deinen Beiträgen schon so manchen trüben Nachmittag aufgeheitert.

Ich fürchte nur, in diesem Fall hättest Du es weniger mit Mao und stattdessen mehr mit Dieter Nuhr halten sollen. :wink:

Aber bevor Du jetzt hier noch weiter die Leute in unnötige Verwaltungsstreitverfahren treibst, geh mal auf die Internetseite des BKA, und unter der Rubrik

Fragen & Antworten/ Waffenrecht/ Feststellungsbescheide/ Schuss-/Spielzeugwaffen

wirst Du einen Feststellungsbescheid vom 11.02.2009 finden, der eindeutig festlegt, das umschaltbare Flinten sehr wohl als verbotene Waffen gelten, wenn sie die im Gesetz geforderten Mindestlängen unterschreiten. :!: :!: :!:

PS: Ich erzähle es den Bütteln auch nicht weiter. 8)
 
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Rhoenjaeger schrieb:
So ist es fein. :!:
Auf die freiheitlich demokratische Grundordnung pochen und dafür die Hilfe eines Kommunistischen Massenmörders in Anspruch nehmen.

@Jaager: Frag doch deinen SB ob er die Waffe als SLF einträgt.

Klasse Methode um den Guten auf dumme Ideen zu bringen :evil:
 
A

anonym

Guest
promillo schrieb:
Himmel, der SB hat KEINE WAHL, wie er die Plempe eintraegt.
Deshalb steht auch auf jeder Waffe dick und fett drauf, was sie im Sinne des deutschen Waffenrechts darstellt ... *LOL*

Selbstverständlich bestimmt der SB den Wortlaut, der in die WBK eingetragen wird.

Mal ein paar (Gegen-)Beispiele:
- Ein VSR mit Sluglauf (glatt) war bei Vorbesitzer als "Repetierbüchse" eingetragen. Ich habe gesagt, dass das wohl eher eine "Repetierflinte" ist, und der SB hat beim nächsten "Repetierflinte" eingetragen.
- Ich habe ein KK an einen Sportschützen verkauft. Vorher stand drin "Kleinkaliberbüchse", auf meine Bitte steht jetzt drin "Kleinkaliber-Einzelladerbüchse" (die Waffe hatte ich zwar sogar dabei, aber niemand wollte sie sehen).
- Ich habe mal in eine Waffe einen anderen Lauf einbauen lassen in einem anderen Kaliber. Das habe ich dem SB mündlich mitgeteilt und er hat den Kalibereintrag geändert. Er wollte - natürlich! - weder die Waffe noch den Neubeschuss noch die BüMa-Rechnung oder die Herstellungserlaubnis noch sonstwas sehen.

Was im Detail in der WBK steht, ist zwar nicht unwichtig, aber die dortige Eintragung der Waffenart (auch einer mglw. falschen) schützt nicht vor gesetzlichen Konsequenzen, wenn die reale Waffe nicht den Vorschriften entspricht. Wenn das o. a. KK doch ein Mehrlader gewesen wäre, würde es dem Sportschützen bei einer Kontrolle gar nichts nützen, wenn das Ding als "Einzellader" eingetragen wäre.
 
A

anonym

Guest
promillo schrieb:
Wie sagte Mao so schoen: Bestrafe einen, erziehe hunderte.
Das muessen WIR uns mal zu nutze machen.

SIE (Deine Verfolger) tun das schon lange.
Wie bei Dir aber immer schön zu lesen ist funktioniert das Prinzip nur bedingt.

Das passendere Mao-Zitat zur Threadfrage:
"Wer einen Tiger weckt, sollte einen langen Stock benutzen."
 
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Volker4 schrieb:
... Internetseite des BKA, und unter der Rubrik

Fragen & Antworten/ Waffenrecht/ Feststellungsbescheide/ Schuss-/Spielzeugwaffen

wirst Du einen Feststellungsbescheid vom 11.02.2009 finden, der eindeutig festlegt, das umschaltbare Flinten sehr wohl als verbotene Waffen gelten, wenn sie die im Gesetz geforderten Mindestlängen unterschreiten. :!: :!: :!:
Genau das ist leider der Punkt.

Und damit gilt: die M3 muss 95cm Gesamtlänge und 45cm Lauflänge aufweisen, trotzdem sie in der WBK als SLF drin steht.
 
A

anonym

Guest
Volker4, hast Recht, hab eben nochmal nachgesehen und behaupte nun das Gegenteil. Armes Deutschland, aber leider tatsaechlich realer Wahnsinn.

Haeschen, wie immer viel Unfug und nicht zum Thema passend.
 
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Bimmelchen schrieb:
Rhoenjaeger schrieb:
So ist es fein. :!:
Auf die freiheitlich demokratische Grundordnung pochen und dafür die Hilfe eines Kommunistischen Massenmörders in Anspruch nehmen.

@Jaager: Frag doch deinen SB ob er die Waffe als SLF einträgt.

Klasse Methode um den Guten auf dumme Ideen zu bringen :evil:

Das hat nichts mit Dummheit, Feigheit, Lodenjockelei oder Obrigkeitshörigkeit zu tun.

Das hängt damit zusammen das ich erkannt habe das die Dame nicht mein Feind ist und das man mit ihr ganz vernünftig reden kann.

Sie vertritt an der Stelle die Buchstaben des Gesetzes und wenn sie Unrecht hat läßt sie sich auch belehren.

Ein freundlicher, sachlicher und bestimmter Umgangston bringt einen im Leben sehr oft weiter.
 
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Also ich sehe das pragmatisch.

Ist einfach ein netter Hinweis des Gesetzgebers sich eine Benelli Nova und eine Benelli M4 zu kaufen!!

Der Staat muss ja auch (Mehrwert)Steuer einstreichen;-)
 

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