promillo schrieb:
Himmel, der SB hat KEINE WAHL, wie er die Plempe eintraegt.
Deshalb steht auch auf jeder Waffe dick und fett drauf, was sie im Sinne des deutschen Waffenrechts darstellt ... *LOL*
Selbstverständlich bestimmt der SB den Wortlaut, der in die WBK eingetragen wird.
Mal ein paar (Gegen-)Beispiele:
- Ein VSR mit Sluglauf (glatt) war bei Vorbesitzer als "Repetierbüchse" eingetragen. Ich habe gesagt, dass das wohl eher eine "Repetierflinte" ist, und der SB hat beim nächsten "Repetierflinte" eingetragen.
- Ich habe ein KK an einen Sportschützen verkauft. Vorher stand drin "Kleinkaliberbüchse", auf meine Bitte steht jetzt drin "Kleinkaliber-Einzelladerbüchse" (die Waffe hatte ich zwar sogar dabei, aber niemand wollte sie sehen).
- Ich habe mal in eine Waffe einen anderen Lauf einbauen lassen in einem anderen Kaliber. Das habe ich dem SB mündlich mitgeteilt und er hat den Kalibereintrag geändert. Er wollte - natürlich! - weder die Waffe noch den Neubeschuss noch die BüMa-Rechnung oder die Herstellungserlaubnis noch sonstwas sehen.
Was im Detail in der WBK steht, ist zwar nicht unwichtig, aber die dortige Eintragung der Waffenart (auch einer mglw. falschen) schützt nicht vor gesetzlichen Konsequenzen, wenn die reale Waffe nicht den Vorschriften entspricht. Wenn das o. a. KK doch ein Mehrlader gewesen wäre, würde es dem Sportschützen bei einer Kontrolle gar nichts nützen, wenn das Ding als "Einzellader" eingetragen wäre.