Berechnung Wildschaden Wald / Bayern

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Hallo zusammen,

bei uns wird demnächst ein Revier neu verpachtet und ich überlege ein Angebot abzugeben. In den Ausschreibungsbedingungen steht drin:

Wildschäden sind nach § 29 Abs. 1 Satz 3 BJagG zu ersetzen. Für folgende Baumarten ist bei Wildschäden Schadensersatz zu leisten, Eiche, Fichte, usw.

Nach welchem Verfahren wird in diesem Fall der Wildschaden im Wald berechnet?

Wie ist es in diesem Fall mit der Berechnung des Schadens bei gepflanzten Bäumen?

Die Einstufung des Verbiss ist derzeit mit tragbar bewertet. Die Zielsetzung des Verpächters ist es klar diesen Zustand zu halten und ich gehe davon aus, dass er dies ggf. auch finanziell einfordern wird / würde.

In den mir bisher bekannten Ausschreibungen war es immer explizit angegeben nach welchem Verfahren der Schaden berechnet wird, wie mit gepflanzten Bäumen umgegangen wird usw.

Danke und Gruß
 
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Ich würde es ganz genau mit in den Pachtvertrag aufnehmen lassen. Alles andere ist nur ein Garant für Streit.

Gepflanzte Bäume würd ich grundsätzlich ausnehmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Bei den Bedingungen, Finger WEG!
Bei uns hier ist, Wildschaden im Wald absolut unüblich. Wüsste kein Revier wo der bezahlt werden müsste.
Andere Wildschäden würde ich nur zu 50% übernehmen, aber mit einem Maximalbetrag gedeckelt, der sich an den Schäden in den Vorjahren, dem Pachtpreis und dem was du maximal bereit bist jährlich zu zahlen an Wildschaden orientieren sollte.
Alles andere kann dich im Extremfall in den Ruin treiben.
Die meisten Reviere die ich kenne, in denen wird das so oder so ähnlich gehandhabt, zur Zufriedenheit beider Parteien.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Vor allem sollte das Rosenheimer Modell auf keinen Fall rein.
 
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19 Jan 2014
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Danke für die ersten Infos.
bzgl. sonstigem Wildschaden ist das Revier nicht sehr kritisch, da vornehmlich Sonderkulturen.
Ich werde aber in jedem Fall nochmal das Gespräch mit dem Verpächter suchen, gehe aber gerne informiert in ein Gespräch...
Bei uns wurden vor einigen Jahre Reviere "entpachtet". Jedes Jahr wurde so viel Wildschaden verlangt wie Pacht. Es war einfach keine Verpachtung mehr erwünscht. Rosenheimer Modell ist es nicht, hätteich eigentlich fast erwartet...
 
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Servus,

Wer heute noch pachtet ohne Deckelung des Wildschadens, dem ist nicht mehr zu helfen. Für Schäden am Wald grundsätzlich nichts, wär ja noch schöner. Schäden am Feld nur mit Deckelung. Auch wenns keine Sauen gibt, zieht da mal doch ne schöne Rotte durch bist im Arsch.

Gruß

Krucknwig
 
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Hallo zusammen,

bei uns wird demnächst ein Revier neu verpachtet und ich überlege ein Angebot abzugeben. In den Ausschreibungsbedingungen steht drin:
Wildschäden sind nach § 29 Abs. 1 Satz 3 BJagG zu ersetzen. Für folgende Baumarten ist bei Wildschäden Schadensersatz zu leisten, Eiche, Fichte, usw.
Nach welchem Verfahren wird in diesem Fall der Wildschaden im Wald berechnet?
Wie ist es in diesem Fall mit der Berechnung des Schadens bei gepflanzten Bäumen?
Die Einstufung des Verbiss ist derzeit mit tragbar bewertet. Die Zielsetzung des Verpächters ist es klar diesen Zustand zu halten und ich gehe davon aus, dass er dies ggf. auch finanziell einfordern wird / würde.
In den mir bisher bekannten Ausschreibungen war es immer explizit angegeben nach welchem Verfahren der Schaden berechnet wird, wie mit gepflanzten Bäumen umgegangen wird usw.
Danke und Gruß

was ist denn "usw."? Sind dort weitere Baumarten aufgeführt oder steht da tatsächlich "usw."?
Und wenn weitere BA aufgeführt werden, stehen da mehr als die drei bis vier Hauptbaumarten?
 

z/7

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Bei den Einstellungen, die sich in diesem Faden offenbaren, muß man sich nicht wundern, wenn Waldbesitzer körperlichen Nachweis verlangen.

Schäden zahlen muß er sowieso, solang die im Pachtvertrag nicht ausdrücklich ausgenommen werden. Alles andere ist Kür und dient höchstens der Vereinfachung der Abläufe.
 
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Kleiner Einwand: Schäden muss die JG tragen, die das üblicherweise ganz oder in Teilen an den Pächter weitergibt. Problematisch ist hier die ungleiche Behandlung. Würde man den Landwirten generell keine Schäden im Feld bezahlen wollen, bekäme man die Jagd sicher nicht.
 
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Gepflanzte Bäume würd ich grundsätzlich ausnehmen.
:oops:

Grade die sind es doch, bei denen der Waldbesitzer verständlicherweise verärgert ist wenn die ausfallen und die eingesetze Arbeitsleistung und die entstandenen Kosten für den Hugo waren und zu allem Überfluss vielleicht sogar eine Entmischung droht.

Über ein paar verbissene Holundersträucher oder eine geringfügig in ihrem Wachstum gebremste, aber flächig vorhandene Naturverjüngung beklagt sich bestimmt keiner.
Aber wenn die mühsam gesetzen Tannen nicht hinter den Buchen hinterherkommen oder sogar ausfallen und der JAB das durch scharfe Jagd verhindern hätte können, dann kann ich den Waldbesitzer gut verstehen wenn er die entstandenen Kosten weitergibt.

Ich plädiere in so einem Fall übrigens für den Naturalersatz:

Wenn der JAB nicht scharf jagen will, gut bitteschön. Aber dann soll er die Pflanzungen und/oder die Verjüngung ergänzen und mit ordentlichen Wildschutz versehen. Auf eigene Kosten versteht sich. Und wenn das dann mangels Fachkenntnis nix wird, dann möge er das bitteschön durch Fachpersonal auf seine Kosten beheben lassen.

Ich denke, das leuchtet der Mehrzahl der Menschen mehr ein als die Berechnung des Kostenwerts.
Und keine Bange: Soooo schwierig ist so eine Pflanzung samt Zäunung nicht. Wer einen Scherensitz bauen kann, dem trau ich das ohne weiteres zu. Jagd ist Handwerk, sagt man doch so oder...? ;)
 
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Verbißgutachten der letzten Jahre einsehen und schauen wie hoch der "Schaden" war.
Da sollten doch beide Seiten mit offenen Karten spielen. Der eine der verpachten möchte und der andere der pachten "will". Aushandeln kann man hinterher immer noch und einen Rückzieher solange nichts unterschrieben ist auch. ;)
 
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:oops:

Grade die sind es doch, bei denen der Waldbesitzer verständlicherweise verärgert ist wenn die ausfallen und die eingesetze Arbeitsleistung und die entstandenen Kosten für den Hugo waren und zu allem Überfluss vielleicht sogar eine Entmischung droht.

Über ein paar verbissene Holundersträucher oder eine geringfügig in ihrem Wachstum gebremste, aber flächig vorhandene Naturverjüngung beklagt sich bestimmt keiner.
Aber wenn die mühsam gesetzen Tannen nicht hinter den Buchen hinterherkommen oder sogar ausfallen und der JAB das durch scharfe Jagd verhindern hätte können, dann kann ich den Waldbesitzer gut verstehen wenn er die entstandenen Kosten weitergibt.

Ich plädiere in so einem Fall übrigens für den Naturalersatz:

Wenn der JAB nicht scharf jagen will, gut bitteschön. Aber dann soll er die Pflanzungen und/oder die Verjüngung ergänzen und mit ordentlichen Wildschutz versehen. Auf eigene Kosten versteht sich. Und wenn das dann mangels Fachkenntnis nix wird, dann möge er das bitteschön durch Fachpersonal auf seine Kosten beheben lassen.

Ich denke, das leuchtet der Mehrzahl der Menschen mehr ein als die Berechnung des Kostenwerts.
Und keine Bange: Soooo schwierig ist so eine Pflanzung samt Zäunung nicht. Wer einen Scherensitz bauen kann, dem trau ich das ohne weiteres zu. Jagd ist Handwerk, sagt man doch so oder...? ;)


Ich weiss nicht was dieser "Schwachsinn" von "scharfer Bejagung" immer soll?
Wir Pächter und Jäger sind nicht für eine "scharfe Bejagung" zuständig!!! Das mag im Forst so sein, aber noch lange nicht in Genoßenschafts Revieren! Hier spricht man in den meisten Fällen noch persönlich mit den Waldbesitzern und handelt dementsprechend nach Verbißgutachten!
Für Cullern und Ausrottungsnahen bejagungen sind lediglich die Herren die ihre Bretter retten wollen und nur € Zeichen in den Augen stehen haben zuständig!
 
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:oops:

Grade die sind es doch, bei denen der Waldbesitzer verständlicherweise verärgert ist wenn die ausfallen und die eingesetze Arbeitsleistung und die entstandenen Kosten für den Hugo waren und zu allem Überfluss vielleicht sogar eine Entmischung droht.


Und gerade die gepflanzten Bäume sind es, die immer wieder Ärger machen, und oft sinnlos, da total hirnlos angepflanzt...

Da kommen die Pflänzen wohin, wo sie überhaupt nicht hinpassen - sie dürren ab. Und wenn dann eins davon noch verbissen ist, sind an allem die Rehe schuld...

Oder Baumarten, die im Umkreis von Kilometern nicht heimisch sind - da reicht ein Reh auf 100ha, und die sind weg.

Wer was ausgefallenes will, was die Natur nicht hergibt, der soll auch selber das Risiko tragen. Muss der Landwirt ja auch (zumindest nach bayrischen Jagdrecht), was nicht regelmäßig im Umkreis vorkommt, bekommt keinen Wildschaden (zB. der Hobbybauer mit 500m² Kartoffeln, wenn es nicht mehr Kartoffelbauern im Umkreis gibt).

Wenn man hier schon nach Gleichbehandlung ruft, dann sollten die Waldbesitz mal einen Gang runter schrauben. Aber zB. für Tannen im tannenfreien Gebiet - da fühl ich mich als Jäger nicht zuständig.
 
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Servus beinand,

genau das meinte ich mit im Wald gibts keinen Wildschaden. Zumindest nicht in einem Niederwildrevier.

Unter der Vorgabe, dass die Rahmenbedingungen stimmen und es keine Rehzuchtveranstaltung ist.

Für Setzlinge sind wir ganz hart gesagt nicht zuständig. Da gibts die Klipserl, Spays, was zum Umwickeln . . . . . Da ist zuerst mal der Waldinhaber gefragt. Natürlich kann/muß/soll ich als Jäger unterstützen, kann das aber auch nur zu einem gewissen Teil. Wer erntet denn den Ertrag am Ende??? Die Verantwortung einfach auf den Jäger schieben ist einfach.
Am Ende soll ich den Verbiss an den Douglasien noch ersetzen.

Wir haben uns da in eine Schiene drängen lassen, da ists schwer wieder rauszukommen. Nur, wenn man nicht anfängt, kommt man nie raus. Dienstleistung kostet Geld, so siehts aus. Ob das nun allen gefällt ist die andere Sache.

Um nochwas klar zu stellen, wenn das Verhältnis passt, kann, ich betone kann man vieles machen. ABER, alles was unterschrieben ist, kann und wird eingefordert werden und zwar in einem Maße, das nicht mehr der Realität entspricht. Wies so schön heisst, beim Geld hört die Freundschaft auf. DAS IST DER SPRINGENDE PUNKT.

Gruß

Krucknwig
 

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