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- 19 Jan 2014
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Hallo zusammen,
bei uns wird demnächst ein Revier neu verpachtet und ich überlege ein Angebot abzugeben. In den Ausschreibungsbedingungen steht drin:
Wildschäden sind nach § 29 Abs. 1 Satz 3 BJagG zu ersetzen. Für folgende Baumarten ist bei Wildschäden Schadensersatz zu leisten, Eiche, Fichte, usw.
Nach welchem Verfahren wird in diesem Fall der Wildschaden im Wald berechnet?
Wie ist es in diesem Fall mit der Berechnung des Schadens bei gepflanzten Bäumen?
Die Einstufung des Verbiss ist derzeit mit tragbar bewertet. Die Zielsetzung des Verpächters ist es klar diesen Zustand zu halten und ich gehe davon aus, dass er dies ggf. auch finanziell einfordern wird / würde.
In den mir bisher bekannten Ausschreibungen war es immer explizit angegeben nach welchem Verfahren der Schaden berechnet wird, wie mit gepflanzten Bäumen umgegangen wird usw.
Danke und Gruß
bei uns wird demnächst ein Revier neu verpachtet und ich überlege ein Angebot abzugeben. In den Ausschreibungsbedingungen steht drin:
Wildschäden sind nach § 29 Abs. 1 Satz 3 BJagG zu ersetzen. Für folgende Baumarten ist bei Wildschäden Schadensersatz zu leisten, Eiche, Fichte, usw.
Nach welchem Verfahren wird in diesem Fall der Wildschaden im Wald berechnet?
Wie ist es in diesem Fall mit der Berechnung des Schadens bei gepflanzten Bäumen?
Die Einstufung des Verbiss ist derzeit mit tragbar bewertet. Die Zielsetzung des Verpächters ist es klar diesen Zustand zu halten und ich gehe davon aus, dass er dies ggf. auch finanziell einfordern wird / würde.
In den mir bisher bekannten Ausschreibungen war es immer explizit angegeben nach welchem Verfahren der Schaden berechnet wird, wie mit gepflanzten Bäumen umgegangen wird usw.
Danke und Gruß