Berner Patentjagd

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G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Liebe Waidgenossen,

wer einmal in einem richtig grossen Revier (ca. 6000 Quadratkilometer) ohne Reviergrenzen jagen möchte, dem kann ich den Kanton Bern (au äs Uusländr) empfehlen:

Die Jagd im Kanton Bern

Im Kanton Bern werden die Wildbestände durch die Patentjagd bewirtschaftet. Um ein Jagdpatent im Kanton Bern lösen zu können, muss man jagdberechtigt (PDF, 29 KB, 1 Seite) sein.


Das Jagdinspektorat anerkennt die Jagdprüfungen sämtlicher Kantone
sowie die Prüfungen gewisser Länder (PDF, 15 KB, 2 Seiten).


Wer über eine Jagdberechtigung oder eine im Kanton Bern akzeptierte Jagdprüfung verfügt, kann sich über das Antragsformular (PDF, 17 KB, 2 Seiten) beim Jagdinspektorat als Jäger registrieren lassen.


Eine Person, die im Kanton Bern die Jagdprüfung besteht, wird automatisch registriert und erhält für die laufende Jagdsaison die Patentunterlagen zugestellt.


Die Volkswirtschaftsdirektion legt jährlich fest, wie viele Exemplare welcher Arten in der aktuellen Jagdsaison erlegt werden dürfen und durch wen (Festlegungen der Jagdperiode 2013 (PDF, 3.3 MB, 4 Seiten)).

Quelle http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd.html)

hier gibt es die Patentübersicht: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd/jagdpatente.html

hier gibt es die jagdzeiten/jagbare Arten: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/jagd/jagdzeiten.html

Leider ist die Sache auch nicht ganz billig - jedoch unschlagbar was die Erlebnisse angeht:thumbup::thumbup::thumbup:, ganz zu schweigen von der Akzeptanz der Bevölkerung

Alternativ kann ein bereits registrierte/r Berner Jäger/In für einen Jagdgast ein Tagespatent für 45CHF lösen, worin alle Patente des/der registrierten Berner Jäger/In enthalten sind. Das Abschusskontingent geht auf das Abschussbuch des/der registrierten Berner Jäger/In...(so, ist jetzt auch p.c.:razz:)
 
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7 Feb 2008
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So ganz blick ich die Jagdzeiten nicht.
Gamswild + Murmeltier (Patent A) 10.09 bis 30.09. und davon 1 Sonntag weg macht ganze 10 Jagdtage :what:
Und was kostet dieses Patent dann etwa ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Hier die Preise im Klartext:

[h=3]Patentpreise (Art. 11, JWG)[/h]
Patente
Preis
Basispatent​
CHF 250.--
Basispatent in Verbindung mit anderem Patent​
CHF 100.--
Patent A bei einem freigegebenen Tier​
CHF 200.--
Patent B bei einem freigegebenen Tier​
CHF 200.--
Patent A bei zwei freigegebenen Tieren​
CHF 400.--
Patent B bei zwei freigegebenen Tieren​
CHF 400.--
Patent C, D oder E​
CHF 400.--
Patent C, D oder E in Verbindung mit weiteren Patenten
ausser dem Basispatent​
CHF 50.--
Zusatzpatent zu Patent A​
CHF 200.--
Zusatzpatent zu Patent B​
CHF 160.--
Gästekarte​
CHF 45.--


  • Die Gebühren für Spezialbewilligungen betragen 50 bis 200 Franken.
  • Für Wildtiere, die mit einer Spezialbewilligung geschossen worden sind, kann die zuständige Stelle der Volkswirtschaftsdirektion je nach dem Wert des erlegten Wildtieres zusätzlich besondere Abschussgebühren von 100 bis 1000 Franken erheben.
  • Die Regalabgaben für Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern betragen das Dreifache gemäss Absatz 1.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß
Nach meiner Rechnung ergibt das 18 Jagdtage.
.. ich biete 19 Jagdtage :biggrin:

der 10.(vom) sowie der (bis) 30. September gehören dazu? Sind insgesamt 21 Tage.
Minus 2 Sonntage... 19 Tage Jagdzeit, oder etwa nicht :what:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Waidmanns Gruß

.. ich biete 19 Jagdtage :biggrin:

der 10.(vom) sowie der (bis) 30. September gehören dazu? Sind insgesamt 21 Tage.
Minus 2 Sonntage... 19 Tage Jagdzeit, oder etwa nicht :what:

:lol: fast richtig.
Aber ich bleibe bei meinen 18 Jagdtagen. Mein Kalender zeigt zwischen dem 10. und 30. September 3 Sonntage (15.,22. und 29.).
...ist jedenfalls bei uns im Kanton Bern so.

Gruss aus dem Oberland
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
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Jaja, ist eine extrem kurze Zeit für eine gaaaanz arg grosse Fläche, in der es sooo viel schönes zu sehen gibt.
Aber schon nur das Gefühl, jede freie Gemse schiessen zu dürfen, egal ob im Wald oder just neben einem Gletscher hat schon etwas für sich.
Das Fleisch ist dann eh Deines, insofern relativiert sich der Preis.
Und falls Du zu den intimen Kennern der Hirschjagd gehörst, dann kannst Du locker die Ausgaben durch den Verkauf vom Wildbret reinholen.
Aber es stimmt schon, man würde gerne länger... (wie bei allem, was Spass macht :21:)
 
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Jaja, ist eine extrem kurze Zeit für eine gaaaanz arg grosse Fläche, in der es sooo viel schönes zu sehen gibt.
Aber schon nur das Gefühl, jede freie Gemse schiessen zu dürfen, egal ob im Wald oder just neben einem Gletscher hat schon etwas für sich.
Das Fleisch ist dann eh Deines, insofern relativiert sich der Preis.
Und falls Du zu den intimen Kennern der Hirschjagd gehörst, dann kannst Du locker die Ausgaben durch den Verkauf vom Wildbret reinholen.
Aber es stimmt schon, man würde gerne länger... (wie bei allem, was Spass macht :21:)

Soooo,
dann schaumermal ob ich mit meiner Rechenschwäche das richtig zusammenkriege:
Gams 1 Stück kostet
Basispatent 250,- + Patent A 200,- x 3 (Uuusländr) = 1350,- CHF
Fehlt was ? (Gibts den Mungg als Bonus :cool:)

Fragen:
Wie läuft das dann ab wenn man das Patent erworben hat ?
Wer ist vor Ort Ansprechpartner/Kontrollinstanz ?
Darf man allein jagen oder ist Begleitung durch orstkundigen Jäger vorgeschrieben/sinnvoll ?
Sind Begrenzungen bezüglich Trophäe oder Alter zu beachten, oder gelten nur die allgemeinen Grundsätze der Weidgerechtigkeit (Schutz abhängig führender Elterntiere, jung vor alt, schwach vor stark etc.)
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Die kurzen Jagdzeiten dienen dazu, das Wild minimal zu beunruhigen. Zudem kann jederzeit eine Ausnahme/Sondergenehmigung erteilt werden, wenn die Abschusskontingente nicht erreicht werden.

Und wo kann man schon eine Pirsch von 20km am Stück machen ohne darüber nachdenken zu müssen wo die nächste Reviergrenze verläuft?

Eins hab ich noch vergessen: Wer 10 Gamspatente hintereinander gelöst hat, kann an der Lotterie für die Steinbockpatente mitmachen. Diese werden nur verlost, nicht verkauft so das sichergestellt ist das nur die passionierten, erfahrenen Jäger damit belohnt werden, nicht die Geldelite...;-)
 
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21 Nov 2005
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2.707
Soooo,
...

Fragen:
Wie läuft das dann ab wenn man das Patent erworben hat ?
Wer ist vor Ort Ansprechpartner/Kontrollinstanz ?
Darf man allein jagen oder ist Begleitung durch orstkundigen Jäger vorgeschrieben/sinnvoll ?
Sind Begrenzungen bezüglich Trophäe oder Alter zu beachten, oder gelten nur die allgemeinen Grundsätze der Weidgerechtigkeit (Schutz abhängig führender Elterntiere, jung vor alt, schwach vor stark etc.)

Na, Du bist kurz davor, den Reiz der Sache zu erkennen.
Trophäe: nimm was Du willst (ausser führenden Gemsgaissen und Kitzen ist glaube ich alles frei). Ich glaube es ist noch immer so, 2 Gemsen, 1x Jährling, 1x älter. Also auch die 16 Jahre alte Gemse.
Alleine? Klar, kannst Du machen. Ortskenntnis ist vorteilhaft, Begleitung sicher auch, aber nicht Vorschrift.
Kontrollinstanz: Im Sinne der Vorweispflicht abgeschafft worden, Wildhüter gibt es einige, haben das Recht Dich zu kontrollieren (vor und nach dem Schuss). Ein gutes Verhältnis zu denen lohnt sich immer.
So, ich denke das ist durchaus ein interessantes Angebot...
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Soooo,
dann schaumermal ob ich mit meiner Rechenschwäche das richtig zusammenkriege:
Gams 1 Stück kostet
Basispatent 250,- + Patent A 200,- x 3 (Uuusländr) = 1350,- CHF
+Hegebeitrag + Wildschadenszuschlag

Fehlt was ? (Gibts den Mungg als Bonus :cool:)
jep, Murmel ist im Patent inbegriffen...

Fragen:
Wie läuft das dann ab wenn man das Patent erworben hat ?
--> vor Ort jagen gehen

Wer ist vor Ort Ansprechpartner/Kontrollinstanz ?
--> Der Wildhüter des Bezirkes - bei Bedarf

Darf man allein jagen oder ist Begleitung durch orstkundigen Jäger vorgeschrieben/sinnvoll ?
--> Vorgeschrieben ist nichts, man ist ein freier Jäger in einem freien Land, eine Begleitung ist sicher sinvoll, kann aber durch einen Urlaub vor Ort ersetzt ewerden

Sind Begrenzungen bezüglich Trophäe oder Alter zu beachten, oder gelten nur die allgemeinen Grundsätze der Weidgerechtigkeit (Schutz abhängig führender Elterntiere, jung vor alt, schwach vor stark etc.)

--> es gibt Kategorien (A1, A2, A3) der Tiere aber es ist keine Begrenzung bezüglich der Trophäe vorhanden und selbstverständlich gilt die Waidgerechtigkeit. Einige Sondervorschriften sind in der Berner eidgenössichen Jagdverordnung und Jagddirektionsverordnung festgelegt:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/jagd_wildtiere/rechtliche_grundlagen.html
 

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