Berufsgenossenschaft: Kanzel zu hoch?

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Da wurde doch der Begriff "Pächter" verwendet, ergo handelt es sich bei dem Beständer nicht um den Eigenjagdbesitzer, so dass in den Pachtverträgen der Landwirte auch nicht drin stehen wird, dass die Wildschadenersatzpflicht des Beständers (Revierpächters) ausgeschlossen ist.
Mithin brauchen sich die Landwirte nicht wirklich in Rage zu reden, sie können einfach beim zuständigen Bürgermeister oder Amt eine Wildschadenmeldung einreichen, meist binnen 14 Tagen nach Feststellung, und schon läuft das Wildschadenverfahren an, mit Ortstermin, Schadenschätzer, Behördenvertreter und Beständer oder seinem Vertreter, egal ob es hohe Hochsitze oder niedrige gibt.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
 
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11 Feb 2017
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ich komme bei dem ganzen nicht wirklich mit:

Rahmenbedingungen:
- Dein Vater ist der Pächter des Reviers
- es gibt weitere 6 Begehungsscheininhaber (inkl. Dir)
- Du bist für die Landwirte der Ansprechpartner
- Du bist der alleinige Kirrdödel, die anderen Mitjäger halten sich raus

Kanzelproblematik:
- Du hast mit Wissen Deines Vaters eine Kanzel gebaut, jetzt verweigert er die Aufstellung mit der Begründung der Berufsgenossenschaft.

Zukunft:
Dir liegt dieses Revier am Herzen, mittel- / langfristig möchtest Du selber pachten.

insoweit richtig?
Vorschlag: Kommuniziere mit den betroffenen Landwirten Deinen Versuch der Schadensminimierung durch Stellen der Ansitzeinrichtung. Erkläre dass der Pächter dies nicht möchte da angeblich die BG Bedenken angemeldet hat.

Geh jagen, mach was der Pächter (Dein Vater) von Dir verlangt, aber lass Dich von den Mitjägern nicht einspannen. Die Zeit arbeitet für Dich.

Sprich mit Deinem Vater offen ob / wann / wie Du die Pacht übernehmen kannst und treff dann selber die Entscheidung über die jetzigen Jäger bzw. Deine zukünftigen Mitjäger.

Horrido
 
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Kann ich nicht glauben. Die BG habe ich noch nie im Jagdrevier gesehen. Dass sie im Vorfeld eines Kanzelbaus kommen - sehr unwahrscheinlich.

Da mag einer Deine Kanzel nicht und schiebt es auf die BG.

An anderer Stelle schreibst du :"hat das Recht, sich...."

Verstehe ich das richtig und hat die Kanzel kein Podest und Einstieg erfolgt direkt von der Leiter in die Kanzel?

Dann würde ich bei der Höhe auch den Aufbau untersagen.
 
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Guten Morgen,
ich kenne das Problem. Im Revier wo ich einige Zeit mal mitgewirkt haben hatten wir eine Kanzel gebaut mit 8m Podesthöhe. Das gab vom Förster den Hinweis, dass das zu hoch ist, maximal 6m Podesthöhe wäre OK. Wir haben uns nix dabei gedacht, war ja "nur" der Förster. Paar Monate später kam dann Brief von der UJB, das die Kanzel zu hoch ist. Maximale Podesthöhe wären 6m. Da ich dann ausgestiegen bin weiß ich nicht, wie der Zirkus weiter gegangen ist. Allerdings war ein halbes Jahr später die Kanzel abgebaut und an anderer Stelle mit deutlich kürzerem Podest.

In Österreich bin ich schon auf Kanzeln und Leitern gesessen, die deutlich jenseits der 10m Marke waren...
 
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War da mal was mit max. Höhe für den Höhenrettungszug der Feuerwehr ( ? ) .

Max. Leiterlänge oder so ?
 
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Auf der Seite der Landwirtschaftlichen BG NDS/Bremen stehen keine Höhenbeschränkungen, sehr wohl Hinweise zum Baumaterial, Stärke der Hölzer etc. Bei uns hat sich der Prüfer der BG schon mal 3 Hochsitze zeigen lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
War da mal was mit max. Höhe für den Höhenrettungszug der Feuerwehr ( ? ) .

Max. Leiterlänge oder so ?
Wir haben Steckleiter Rettungshöhe 7,20m, Schiebeleiter 12m danach muss die DL angefordert werden
Die Höhenretter hohlen dich auch noch aus >100m sicher wieder runter.
 
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https://s19.directupload.net/images/191125/9f2e8f42.jpg
9f2e8f42.jpg

Da möchte ich aber auch nicht hoch.

Höhe ist ja kein Problem, aber die senkrechte Leiter und dann da oben noch rumturnen nein Danke.
 
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Mir kommt eine Idee für einen Fotothread: besondere Ansitzeinrichtungen 🤔
Solange du sicher und stabil baust, zudem den Aufgang sicherst, wird niemand (von „offizieller“ Seite) etwas dagegen haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Herr Versicherungsvertreter hat sich mit seinem "zu hoch" sehr weit aus dem Fenster gelegt.
Persönliche Befindlichkeiten sind nicht durch DGUV und Sozialgesetzbuch abgedeckt.
Ab 9,00m Absturzhöhe hat der Seitenschutz statt 0,9m dann 1,10m zu betragen.
So what?
 
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Dann bliebe nur noch die Frage zu klären, ob eine BG (als Versicherung) befugt ist so zu handeln, wie sie meint zu müssen. Wie gesagt.. Arschkarte retour an Absender!

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist dazu verpflichtet den Arbeitsschutz in der Land / Forstwirtschaft / Gartenbau zu gewährleisten. Dazu darf sie Kontrollen durchführen und gegebenfalls das Abstellen von Mängeln fordern. Dazu bedarf es aber einem Grund, wie bauliche Mängel etc., die im Bescheid mitgeteilt werden. Das Einfachste ist, man schaut im Bescheid was und warum bemängelt wurde und ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt!

Im vorliegendem Fall kann ich mir nicht vorstellen, daß die Höhe der Kanzel das Problem ist, sondern eher irgend ein anderes Detail.
 

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