[Niedersachsen] Berufsgenossenschaft Wiederspruch Sozialversicherung dauert 8 Jahre

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.... das kann auch in anderen Bereichen passieren!

Die sind alle samt völlig mit Arbeit zugeschüttet, unterbesetzt und vor lauter Überstundenabbau kaum noch leistungsfähig. 🤣 ;)
D.T.
 
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Hängt möglicherweise mit der Umstrukturierung zusammen - ist kein Einzelfall, wir hatten hier in Niedersachsen mehrere Berufsgenossenschaften für die Landwirtschaft bevor diese 2013 in die SfLFG aufgegangen sind.

Trotzdem sind acht Jahre ein ziemlicher Hammer - aber bei mir hat die Bearbeitung meines Vorganges ja auch mehr als acht Jahre in Anspruch genommen... von daher ist die SfLFG kein Einzelfall, das können auch die Rentenversicherer, Krankenkassen und anderen Berufsgenossenschaften sehr gut.

Oder sie wälzen es ab, wegen fehlender Zuordnung, sprich wenn Du zeitgleich bei zwei BGs versichert warst - welche zeichnet dann für einen Wegeunfall zuständig...
 
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Wissen wir denn, was da in der Zwischenzeit passiert ist? Warum wurde keine Untätigkeitsklage erhoben? Oder ist das Gremium gar nicht "beklagbar"?
 
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Natürlich ist ein nicht beschiedener Widerspruch nach 3 Monaten einklagbar.....88 Abs. 2 SGG.

Vorliegend wäre wegen der ungewöhnlich langen Dauer zu fragen, ob das Verfahren vielleicht geruht hat wegen eines der diversen Musterverfahren gegen die SVLFG
Das ist richtig - aber es ging um die Beklagbarkeit des Gremiums. Also der Ombudsleute. Die entscheiden erstmal nach Aktenlage, Grundsätzlich kannst Du gegen diesen Bescheid a) Widerspruch einlegen und b) klagen.

Im letzteren Falle hilft eine Mitgliedschaft in einem der Sozialverbände (wie zum Beispiel der VdK oder eben eine andere Vertretung) ungemein.

Und ich würde es auch machen, vor allem wegen der ewig langen Bearbeitungszeit.
 
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Das ist richtig - aber es ging um die Beklagbarkeit des Gremiums. Also der Ombudsleute. Die entscheiden erstmal nach Aktenlage, Grundsätzlich kannst Du gegen diesen Bescheid a) Widerspruch einlegen und b) klagen.

Im letzteren Falle hilft eine Mitgliedschaft in einem der Sozialverbände (wie zum Beispiel der VdK oder eben eine andere Vertretung) ungemein.

Und ich würde es auch machen, vor allem wegen der ewig langen Bearbeitungszeit.

Das Gremium ist irrelevant. Der Screenshot ist eine Entscheidung des Widerspruchsausschusses. Das ist dann der Widerspruchsbescheid, gegen den nur die Klage zulässig ist (nicht ein erneuter Widerspruch). Beklagte ist die SVLFG.

Ob Dir der VdK weiterhilft, hängt davon ab, was genau Gegenstand des Widerspruchsbescheides ist. Rechtsschutz in Sozialrechtssachen wird üblicherweise nur bei Klagen aus der Versicherteneigenschaft gewährt. Da es hier um ein Beitragsverfahren geht, ist das eine Klage aus der Unternehmereigenschaft. Dann ist übrigens das Gerichtsverfahren auch beim Sozialgericht nicht kostenfrei .
 
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Ah ja - nicht gründlich gelesen.

Das ist eine andere Sache. Da gab es vor einiger Zeit wohl eine "Sammelklage", wie die gelaufen ist... 🤔

Einzelkläger hatten bisher kaum eine Chance aus der Pflichtmitgliedschaft entlassen zu werden, es gibt da auch einige aktuelle Urteil vom Bundessozialgericht - da die Aussicht auf Erfolg als eher gering einzuschätzen ist, wird wohl auch keine Rechtschutz sich des Themas annehmen.

 
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Ah ja - nicht gründlich gelesen.

Das ist eine andere Sache. Da gab es vor einiger Zeit wohl eine "Sammelklage", wie die gelaufen ist... 🤔

Einzelkläger hatten bisher kaum eine Chance aus der Pflichtmitgliedschaft entlassen zu werden, es gibt da auch einige aktuelle Urteil vom Bundessozialgericht - da die Aussicht auf Erfolg als eher gering einzuschätzen ist, wird wohl auch keine Rechtschutz sich des Themas annehmen.


Das Problem ist, dass die Jagden kraft Gesetzes pflichtversichert sind und es politisch nicht gewollt ist, - wie bei den Imkern - nach Hobby und Gewerbe zu differenzieren. Daher werden Klagen nichts helfen. Wenn der Gesetzgeber nicht reinschreibt, dass er nur die gewerbsmäßig ausgeübte Jagd als Unternehmen ansieht, wird sich nichts ändern. Als Hemmnis wird dabei gerne die "Altlastenproblematik" genannt.
 

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