Nein, das hast du falsch verstanden. Davor es zum Gericht kommt, und deren Gutachter zum Spiel kommen, gehst du zu Gutachtern die von der BG ausgesucht werden. Und wenn dich dann das Sozialgericht so nach dem Motto fragt na mit Herrn Prof. Dr. XXX, den Stargutachter der BG, haben sie ja auch schon bekanntschaft gemacht... sagt das doch schon alles. Die Pappenheimer von der BG sind im Sozialgericht gut bekannt. Man sieht auch die Unteschiede bei den Ergebnissen der verschiedenen Gutachtern. Übrigens werden diese Ärzte auch von einigen Versicherung gern benutzt wenn man sich um die Leistungen drücken will.
Was die Behandlung angeht ist es so wie du sagst, wobei im Wald vieles passieren kann was auch privat passieren kann. Immer dann wenn man natürlich vom Unfallort mit dem Sani geholt wird ist es eindeutig. Nehme mal nur das Beispiel, du rückst Holz oder reparierst einen Hochsitz, machst einen Schritt zurück, stolperst und brichst dir den Arm. Das kann dir auch in der Garage beim kehren passiert sein. Letzteres wäre privates Pech. Wo liegt die Beweislast wo es passiert ist? Schwieriger Fall.