Berufsgenossenschaft

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Es gab keine Förder- bzw Antragsgrenze. Theoretisch könnte ein Agrarkonzern auch alle Subventionen allein abgreifen, wenn es der erste Antrag wäre. Etwas mehr Ausgewogenheit könnte nicht schaden. Aber man sieht wie gierig es doch zugeht.

Aber bei kleinen Grundstücksbesitzern ab 0,25 ar fleissigSockelbeiträge einkassieren...
Ich meine das stimmt nicht. Man konnte sich nur eine Sache fördern lassen. Außer diese ominöse Kühlkleidung, da waren mehrere Stücke zulässig.
 
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Richtig, die Ansage vom Knallfrosch ist falsch.

Ich habe um 3 Uhr den Antrag abgeschickt - da ist mein Hauszwerg aufgewacht - und gerade die Zusage im Posteingang.

Gerade die Säge bestellt. Die Säge ist nach Plan Mitte Februar lieferbar, der Akku ne Woche später...
 
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Jetzt gibt's auf jeden Fall nichts mehr für 2021,

Gruß,

Mbogo
 
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Die Berufsgenossenschaft hat nirgends gute Papiere. Beim Abkassieren sind sie schnell, was Leistungen angeht eher nicht. Jedes private Unternehmen würde da günstiger versichern. .

Das glaubst auch nur Du. Die Leistungen der BG kriegst Du so bei keiner privaten Unfallversicherung. Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletzenrente, Hinterbliebenenversorgung, KfZ-Hilfe usw. ....im Fall der Fälle ist das ein immenses Leistungsspektrum. Und nicht zu unterschätzen: Rechtsschutz gegen die BG ist kostenfrei vor dem SG möglich. Eine private Versicherung musst Du streitwertbezogen vor den ordentlichen Gerichten verklagen. Das kann bei Invaliditätsleistungen ein erhebliches Kostenrisiko sein.
 
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Das glaubst auch nur Du. Die Leistungen der BG kriegst Du so bei keiner privaten Unfallversicherung. Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletzenrente, Hinterbliebenenversorgung, KfZ-Hilfe usw. ....im Fall der Fälle ist das ein immenses Leistungsspektrum. Und nicht zu unterschätzen: Rechtsschutz gegen die BG ist kostenfrei vor dem SG möglich. Eine private Versicherung musst Du streitwertbezogen vor den ordentlichen Gerichten verklagen. Das kann bei Invaliditätsleistungen ein erhebliches Kostenrisiko sein.
Du bekommst von einer privaten Versicherung was du versicherst. Die BG drückt sich inzwischen auch wo es geht. Ich weiß von einem Bekannten, der sich im Wald verletzt hat, Behandlung wurde abgelehnt wegen altersbedingter Vorerkankung (Atrose). Ich selbst habe schon ein fünfjähriges Gerichtsverfahren gegen eine BG geführt um an mein Geld zu kommen. Das Problem bei diesem Vereinen ist einfach, dass Prävention, Rehabilitation und Entschädigung in einer Hand ist. Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, wäre ja als erstes zu prüfen, ob da nicht eine OWi wegen falscher oder mangelnder Prävention vorliegt usw. Da das aber sozusagen staatlich ist, kommt keiner auf die Gedanken. Und wenn es zu einem Schadensfall kommt, dann haben die ein paar Ärzte in der Rückhand, die die Gerichte auch gut kennen, die entsprechend Gutachten.
Was das Umlageverfahren betrifft, eine gute Versicherung muss Rücklagen bilden. Theoretisch müssten ja auch in den Finanzhaushalten unserer Länder und Bund Rücklagen gebildet worden sein für die ganzen Pensionen. Wird tatsächlich erst seit einigen Jahren gemacht.
 
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Und wenn es zu einem Schadensfall kommt, dann haben die ein paar Ärzte in der Rückhand, die die Gerichte auch gut kennen, die entsprechend Gutachten.
.

Verstehe ich das richtig; Du unterstellst also den Sozialgerichten und den von ihnen beauftragten Sachverständigen, auf der Seite der BG zu stehen? Oder missverstehe ich Dich?

Meine Erfahrung ist übrigens, dass die BG unstreitige Fälle völlig unproblematisch einer Regulierung zuführt. Und wenn gestritten wird, liegt das häufig daran, dass eben doch kein Arbeitsunfall / BK vorliegt und die Ablehnung von Leistungen zu Recht erfolgt ist.

Laien denken meist: Arbeitsunfall = bei der Arbeit verunfallt. Oder BK = krank durch die Arbeit geworden. Dem ist in dieser Einfachheit aber nicht so.
 
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Verstehe ich das richtig; Du unterstellst also den Sozialgerichten und den von ihnen beauftragten Sachverständigen, auf der Seite der BG zu stehen? Oder missverstehe ich Dich?

Meine Erfahrung ist übrigens, dass die BG unstreitige Fälle völlig unproblematisch einer Regulierung zuführt. Und wenn gestritten wird, liegt das häufig daran, dass eben doch kein Arbeitsunfall / BK vorliegt und die Ablehnung von Leistungen zu Recht erfolgt ist.

Laien denken meist: Arbeitsunfall = bei der Arbeit verunfallt. Oder BK = krank durch die Arbeit geworden. Dem ist in dieser Einfachheit aber nicht so.
Nein, das hast du falsch verstanden. Davor es zum Gericht kommt, und deren Gutachter zum Spiel kommen, gehst du zu Gutachtern die von der BG ausgesucht werden. Und wenn dich dann das Sozialgericht so nach dem Motto fragt na mit Herrn Prof. Dr. XXX, den Stargutachter der BG, haben sie ja auch schon bekanntschaft gemacht... sagt das doch schon alles. Die Pappenheimer von der BG sind im Sozialgericht gut bekannt. Man sieht auch die Unteschiede bei den Ergebnissen der verschiedenen Gutachtern. Übrigens werden diese Ärzte auch von einigen Versicherung gern benutzt wenn man sich um die Leistungen drücken will.

Was die Behandlung angeht ist es so wie du sagst, wobei im Wald vieles passieren kann was auch privat passieren kann. Immer dann wenn man natürlich vom Unfallort mit dem Sani geholt wird ist es eindeutig. Nehme mal nur das Beispiel, du rückst Holz oder reparierst einen Hochsitz, machst einen Schritt zurück, stolperst und brichst dir den Arm. Das kann dir auch in der Garage beim kehren passiert sein. Letzteres wäre privates Pech. Wo liegt die Beweislast wo es passiert ist? Schwieriger Fall.
 
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Aber im Zweifel holt das Sozialgericht selbst ein oder mehrere Gutachten ein, die der Steuerzahler bezahlt. Klagst Du gegen eine private Versicherungsgesellschaft, zahlst im Zweifel DU das / die Gutachten.

Pappenheimer hin, Pappenheimer her: Liegt der Kläger falsch, wird die Klage abgewiesen. Liegt die BG falsch und erkennt nicht an, wird sie verurteilt. Alles im Namen des Volkes.....hat doch was für sich.
 
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Nein, das hast du falsch verstanden. Davor es zum Gericht kommt, und deren Gutachter zum Spiel kommen, gehst du zu Gutachtern die von der BG ausgesucht werden. Und wenn dich dann das Sozialgericht so nach dem Motto fragt na mit Herrn Prof. Dr. XXX, den Stargutachter der BG, haben sie ja auch schon bekanntschaft gemacht... sagt das doch schon alles. Die Pappenheimer von der BG sind im Sozialgericht gut bekannt. Man sieht auch die Unteschiede bei den Ergebnissen der verschiedenen Gutachtern. Übrigens werden diese Ärzte auch von einigen Versicherung gern benutzt wenn man sich um die Leistungen drücken will.

Was die Behandlung angeht ist es so wie du sagst, wobei im Wald vieles passieren kann was auch privat passieren kann. Immer dann wenn man natürlich vom Unfallort mit dem Sani geholt wird ist es eindeutig. Nehme mal nur das Beispiel, du rückst Holz oder reparierst einen Hochsitz, machst einen Schritt zurück, stolperst und brichst dir den Arm. Das kann dir auch in der Garage beim kehren passiert sein. Letzteres wäre privates Pech. Wo liegt die Beweislast wo es passiert ist? Schwieriger Fall.
Bei mir hat die BG noch nie den Unfallhergang angezweifelt.
 
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Richtig, die Ansage vom Knallfrosch ist falsch.

Ich habe um 3 Uhr den Antrag abgeschickt - da ist mein Hauszwerg aufgewacht - und gerade die Zusage im Posteingang.

Gerade die Säge bestellt. Die Säge ist nach Plan Mitte Februar lieferbar, der Akku ne Woche später...

Du hast bereits die Förderzusage???
Ich war fast drei Stunden früher dran und habe noch nichts...
 
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Die BG ist das letzte. Das müssen sie aber auch sein, wenn man sich deren Mitgliedsstruktur anschaut. Viele Alte und dazu viele und teure Mitarbeiter.

Äh, Du weißt aber schon, dass die sich - als gesetzliche Pflichtversicherung - ihre Mitglieder grundsätzlich nicht aussuchen kann?

Und ich verstehe nicht ganz, was die Altersstruktur in dem Falle aus Deiner Sicht problematisch macht. Die BG zahlt schließlich keine Altersrenten.

Oder geht´s nur um Stänkern?
 
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Äh, Du weißt aber schon, dass die sich - als gesetzliche Pflichtversicherung - ihre Mitglieder grundsätzlich nicht aussuchen kann?

Und ich verstehe nicht ganz, was die Altersstruktur in dem Falle aus Deiner Sicht problematisch macht. Die BG zahlt schließlich keine Altersrenten.

Oder geht´s nur um Stänkern?
Geht's bei dir nur um freche Antworten?

Meine Gebäudeversicherung gibt einen Rabatt, wenn der Betriebsleiter entweder kein alter Sack ist oder ein junger in den Startschuhen steht.
Daraus verallgemeinere ich, dass ältere Herrschaften es eher "das haben wir schon immer so gemacht" und "son modernes Zeug brauchen wir nicht" machen und deshalb gefährlicher Leben.

Die BG hat immer mehr alte Mitglieder, immer weniger Mitglieder insgesamt und dazu steigende Personalkosten. Klar, dass die bei dem "tollen" Geschäftsmodell möglichst wenig ausgeben wollen.
 

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