<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Biber:
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhebt 3,5 % des Jagd-Pachtpreises(!) als Mitgliedsbeitrag. Dies ist völlig ungerecht! Ist das eigentlich überall so? Kann man dagegen vorgehen? Das ist ja so, wie wenn sich die KFZ-Versicherung nach dem Wert des Autos bemessen würde. Lächerlich!
Kennt sich einer mit dieser Materie aus?
[Dieser Beitrag wurde von Biber am 28. März 2001 editiert.]<HR></BLOCKQUOTE>
Normalerweise werden die Beiträge zur BG nach Arbeitswerten ( aufgeschlüsselt nach Fläche / Anbauart und Viehbesatz/ zusammenstelung und andere Landwirtschaftliche Arbeiten ( Forst, Teich
ect.) berechnedt. Versichert ist nicht die Person, sonder der Betrieb mit der anfallenden Arbeit.
Bei der jagd siehts anders aus :
hier wird nach dem Wirtschafts/ ertragswert
berechnedt, versichert ist hier der Unternehmer = der Jagdpächter, der Begehungsscheininhaber ist nicht Versichert.
Da die Jagdausübung land- und Forstwirtschaftliche tätiegkeit ist, ist die
ldw. BG zuständieg.
Der versicherungsumfang beinhaltedt versorgungsleistungen bei Unfall, Erkrankungen durch jagd ( Fuchsbandwurm !)
rehabilitationen, Rentenzahlungen.
Aber aufgepast: die Rente bei Vollinvalidität
reicht nicht mal zum Verhungern !
Impfungen bei verdachtskontermation mit Tollwut wird auch von der BG übernommen.
Andreas
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhebt 3,5 % des Jagd-Pachtpreises(!) als Mitgliedsbeitrag. Dies ist völlig ungerecht! Ist das eigentlich überall so? Kann man dagegen vorgehen? Das ist ja so, wie wenn sich die KFZ-Versicherung nach dem Wert des Autos bemessen würde. Lächerlich!
Kennt sich einer mit dieser Materie aus?
[Dieser Beitrag wurde von Biber am 28. März 2001 editiert.]<HR></BLOCKQUOTE>
Normalerweise werden die Beiträge zur BG nach Arbeitswerten ( aufgeschlüsselt nach Fläche / Anbauart und Viehbesatz/ zusammenstelung und andere Landwirtschaftliche Arbeiten ( Forst, Teich
ect.) berechnedt. Versichert ist nicht die Person, sonder der Betrieb mit der anfallenden Arbeit.
Bei der jagd siehts anders aus :
hier wird nach dem Wirtschafts/ ertragswert
berechnedt, versichert ist hier der Unternehmer = der Jagdpächter, der Begehungsscheininhaber ist nicht Versichert.
Da die Jagdausübung land- und Forstwirtschaftliche tätiegkeit ist, ist die
ldw. BG zuständieg.
Der versicherungsumfang beinhaltedt versorgungsleistungen bei Unfall, Erkrankungen durch jagd ( Fuchsbandwurm !)
rehabilitationen, Rentenzahlungen.
Aber aufgepast: die Rente bei Vollinvalidität
reicht nicht mal zum Verhungern !
Impfungen bei verdachtskontermation mit Tollwut wird auch von der BG übernommen.
Andreas