Fast...
Waffensammler legen Wert darauf, dass ihre Sammlerwaffen nicht mit "hässlichen" Beschusslasergravuren beschriftet werden. Man stelle sich eine C93 damit vor...
Also ist es auf Antrag möglich, solche Waffen von dem Beschuss auszunehmen, sofern sie noch keinen gültigen Beschuss vorweisen. Die Waffe wird dann vom Beschussamt mit einem entsprechenden Zertifikat ausgeliefert, der "Nicht-Beschussbescheinigung" anstatt der Gravur/Bestempelung.
Und eine Waffe ohne gültigen Beschuss an jemand anderen als einen Händler abzugeben ist nicht gestattet. Dieser darf aber nur beschossene Waffen veräußern, so dass dieser eben bei vorhandenem Sachverstand die Waffe mit Zertifikat (ausschließlich an Sammler) weitergibt. Sehen aber nicht alle Händler so (Zertifikat).
Der weitere Betrieb mit derartigen Waffen ist dann vorbei, also keine Funktionskontrolle mit Munition mehr!