- Registriert
- 12 Sep 2021
- Beiträge
- 24
Liebe Community,
ich habe die im Betreff genannte Waffe mit zwei seit dem 1.9.2021 verbotenen 21-Schuss Magazinen.
Für den legalen Besitz habe ich mir eine Ausnahmegenehmigung beim BKA eingeholt.
Wenn ich nun die Waffe verkaufen möchte, dann darf ich ja die Magazine nicht einfach mitsenden, da der Käufer ja dann verbotene Gegenstände erhält.
Heißt das dann, dass der Käufer sich im Vorfeld ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beschaffen muss oder ist der Handel mit den Magazinen generell verboten?
Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und hättet einen Tipp.
Beste Grüße
Patrick
ich habe die im Betreff genannte Waffe mit zwei seit dem 1.9.2021 verbotenen 21-Schuss Magazinen.
Für den legalen Besitz habe ich mir eine Ausnahmegenehmigung beim BKA eingeholt.
Wenn ich nun die Waffe verkaufen möchte, dann darf ich ja die Magazine nicht einfach mitsenden, da der Käufer ja dann verbotene Gegenstände erhält.
Heißt das dann, dass der Käufer sich im Vorfeld ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beschaffen muss oder ist der Handel mit den Magazinen generell verboten?
Vielleicht habt ihr Erfahrungen damit und hättet einen Tipp.
Beste Grüße
Patrick