Bestätigte Wolfsangriffe auf Jagdhunde

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Na, so richtig trollen tut er sich wohl in sehr vielen Fällen schon nicht mehr. Diese Veränderung ist zu beobachten mit Anwachsen des Bestandes, deren überwiegend territoriale Tiere sich zunehmend an für sie ungefährliche Störungen anpassen.
...
Wir sind wieder bei der Lernkurve, die noch nicht beendet ist.
Territorialverhalten der Wolfsrudel ist ein gutes Stichwort, das zunehmende Bedeutung für unsere Solojäger bekommen wird.
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Es gibt sehr viele Hundeführer, die regelmäßig mit Hunden im Wolfsgebiet jagen und seit vielen Jahren trotz Wolfsvorkommen außer Sichtungen nichts Außergewöhnliches zu berichten haben; hier hatten wir früher mehr ein paar solcher Leute, leider schreiben nicht mehr alle davon.
...
Da gilt es zu differenzieren, ob Durchgeher mit Hunden nah am Geschehen sind und Standschnaller parallel zuarbeiten oder ob mangels durchgehendem Personal und Hunden, nur die Standschnaller mit ihren Hunden die Kernerarbeit verrichten sollen.

Schlicht eine Frage des Konzeptes und des daraus resultierenden Risikos für reine Solojäger, die in diesem Fall auf keinerlei Unterstützung hoffen dürfen.

Es ist mein Grund, meinen Wachtel nicht mehr in der Schorfheide, noch auf Truppenübungsplätzen zu schnallen. Denn genau dort sind territorial, agierende Wolfsrudel, die zunehmend humorlos auf Störungen reagieren.
 
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Das ist Ländersache, in Brandenburg gäbe es uU den Welpenpreis, allerdings nach der "Ochsentour" Nachweis, dass es ein Wolf war und dass der Angriff nicht vom Hunde ausging/provoziert wurde (wenn ich das recht in Erinnerung habe).

Die Rechtslage ist etwas problematisch, es ist bereits das Aufsuchen/Stören des Wolfsgebietes eigentlich verboten, also werden die HF einen großen Bogen um jede genauere Untersuchung machen und von den drei S ist das letzte auch hier das wichtigste.


CdB
Du willst andeuten, dass die Jagdausübung im Revier eines bestätigten Wolfsrudel einen Verstoss gegen das Artenschutzrecht darstellt?

Guillermo
 
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Ja, diese Kette muss man bedenken. Es nützen bekannte Definitionen. Jagd ist das suchen, nachstellen, finden und erlegen des Wildes....sobald der Wolf im Jagdrecht ist, wird es problematisch.
und jetzt und hier wird wieder klar, dass wir strategische Probleme am Sandtisch unter den Augen der Gegner diskutieren.
 
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Müsste ich schauen, entweder FFH oder Berner, kann auch die ArtenschutzRL der EU gewesen sein.
Das wäre nett. Bei uns geht es gerade darum die Pachtpreise zu reduzieren. Wegen Wolf und Asp. Ein Reviere will um 80% kürzen oder nicht mehr pachten. Vielleicht gehen dann endlich mal die Genossenschaften auf die Barrikaden.
 
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Ich jage nun seit einigen Jahren auf DJ mitten im Wolfsgebiet mit mehreren bestätigten Rudeln. Insgesamt sind es in Summe so an die 25.000 ha (eher mehr) bei denen ich die Revierleiter und die Jagden kenne.

Der Wolf hat uns schon häufiger einen Strich durch die Rechnung gemacht und die Reviere vor den Tagen zu Taubstummen-Veranstaltungen gemacht. Was oftmals wirklich ärgerlich war. Naja, zumindest hatten die Jäger dann wieder tolle Handy-Videos.

Aber bis heute kann ich aus Ostbrandenburg über kein einziges ernsthaftes Geplänkel mit einem Wolf berichten. Und wenn man es mit den anderen Gefahren unser Hunde ins Verhältnis setzt, dann drängt sich mir der Begriff Homöopathie auf.

Bisher bestätigen die HF und Schützen, dass sich die beiden Arten ziemlich egal sind und aus dem Weg gehen. Habe ich persönlich in Neuzelle schon beobachtet, dass die spurlaute Bracke noch nicht einmal hoch geschaut hat und Wolfgang völlig souverän seiner Linie gefolgt ist.

Klar treffen gelegentlich die Nachsuchen auf den Grauen oder der hat sich schon mal bedient. Aber auch hier gab es noch keinen belegten Streitfall der beim Tierarzt endete. Erfahrene NS-Gespanne können in meinen Augen echte Gefahren sehr gut einschätzen.

Mein Fazit Stand 2021: Das ein Jagdhund durch einen Wolf zu Schaden kommt ist in meinen Augen derzeit so unwahrscheinlich, dass es keine Rolle spielt. Eher verschluckt er sich an einem Stück Teppich, dass er auf der Fahrt ins Revier aus der Decke knabbert. Ausschließen kann man da gar nichts, aber wie oben gesagt: Jeder einzelne Überläufer, Waschbär, nicht sozialisierte Jagdhund oder Jäger mit Auto stellt eine höhere Gefahr dar.
Mittlerweile lassen auch die meisten lokalen HF ihre Hunde auch wieder laufen und vertrauen auf deren Können (tun sie bei den Sauen, Waschbären und Füchsen ja auch). Ich packe die HF die ihre Hunde nicht springen lassen heute in die Schublade Wolfs-Gegner.
Das ist wie bei der Spritze derzeit, es ist nicht die theoretische Gefahr sondern es ist ein politisches Statement. Kann man so machen, finde ich persönlich aber doof.

Sorry für den OT-Exkurs. In meinen Augen würde ein verletzter/getöteter Jagdhund durch einen Wolf in einen Faden "Der Teufel ist ein Eichhörnchen oder 1000 Möglichkeiten dass mein Jagdhund zu Schaden kommt" passen
 
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QUOTE="blaserr93, post: 4641061, member: 854"]
Quelle?

Müsste ich schauen, entweder FFH oder Berner, kann auch die ArtenschutzRL der EU gewesen sein.

CdB
[/QUOTE]


So da haben wir es, aus dem Anhang IV der FFH -Richtlinie:

Anhang IV​


Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (in Deutschland aktuell 138 Tier- und Pflanzenarten), die europaweit durch die FFH-Richtlinie unter Schutz stehen, weil sie in ganz Europa und damit auch in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit schützenswert sind. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ v.a. in den § 44 übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dürfen diese Arten auch nicht in der Fortpflanzungs- Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden. Dieser sog. spezielle Artenschutz gilt nicht nur im Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern auf der gesamten Fläche. Das bedeutet, dass für diese Arten strenge Schutzvorschriften gelten, auch außerhalb der FFH-Gebiete und dass der Schutz dieser Arten bei jeglichem Eingriff in Natur und Landschaft beachtet werden muss. Laut § 44 darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern.

Der gleiche Tenor im §44 Bundesnaturschutzgesetz, und Artikel 6c der Berner Konvention.

Daraus könnte man durchaus Einschränkungen für die Jagd ableiten, speziell wenn mit Hunden gejagt wird, darum halte ich es für ratsam in dem Topf nicht herumzurühren.






CdB


Zusammengetragen an dieser Stelle aus anderem Grund: https://forum.wildundhund.de/threads/angefahrene-wildkatze-erloesen.133210/#post-4610965
 
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Schweißhund verletzt+ Wolf ------ als Stichworte eingeben

Mit etwas Glück findet ihr zwei Vorgänge.


CdB
 
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Das wäre nett. Bei uns geht es gerade darum die Pachtpreise zu reduzieren. Wegen Wolf und Asp. Ein Reviere will um 80% kürzen oder nicht mehr pachten. Vielleicht gehen dann endlich mal die Genossenschaften auf die Barrikaden.
Mich wundert, ehrlich gesagt, dass bei Euch überhaupt noch jemand pachtet. :rolleyes:
 
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Müsste ich schauen, entweder FFH oder Berner, kann auch die ArtenschutzRL der EU gewesen sein.

CdB


So da haben wir es, aus dem Anhang IV der FFH -Richtlinie:


Der gleiche Tenor im §44 Bundesnaturschutzgesetz, und Artikel 6c der Berner Konvention.

Daraus könnte man durchaus Einschränkungen für die Jagd ableiten, speziell wenn mit Hunden gejagt wird, darum halte ich es für ratsam in dem Topf nicht herumzurühren.






CdB


Zusammengetragen an dieser Stelle aus anderem Grund: https://forum.wildundhund.de/threads/angefahrene-wildkatze-erloesen.133210/#post-4610965
[/QUOTE]
Danke, sowas habe ich vermutet. Man könnte da auch reininterpreteieren, dass jede Jagdausübung, insbesondere Drückjagden, irgendeine FFH-Art stören könnte, nicht nur den possierlichen Caniden.
Ich glaube, das frage ich morgen mal die Claudia, die kennt sich da sehr gut aus.
 
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Alles bestens - wir sagen den Waldumbau und alle klimarettenden Maßnahmen ab, um den grauen Kumpel in seiner Komfortzone nicht zu stören.

Als wohlhabendes Land geht das alles, keine Sorge.
 
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Ich kann aus den Gesetzestexten nichts ableiten, was den Wolf betrifft.

Guillermo
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Danke, sowas habe ich vermutet. Man könnte da auch reininterpreteieren, dass jede Jagdausübung, insbesondere Drückjagden, irgendeine FFH-Art stören könnte, nicht nur den possierlichen Caniden.

So ist es, allerdings haben die Grauen vermutlich die stärkste Lobby.

In der Land- und Forstwirtschaft ist das übrigens schon übliche "Interpretation" um die Bewirtschaftung auf Flächen auszuhebeln. Jagdlich gesehen trifft momentan eigentlich nur der Horstschutz zu.
Grundsätzlich ist aber eine Latenz vorhanden.


CdB
 

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