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dabei hab ich dieses mal nicht mehr geholfen...;-)
Horrido
Horrido
Nicht alles, was man nicht versteht, ist Schwachsinn.
Es ist einfach Fakt, dass die alte Norm ausgelaufen ist, und es deswegen gar keine neuen korrekt klassifizierten A- und B- Schränke geben kann.
Dem wird die neue Regelung in nachvollziehbarer, wenn auch nicht in der einzig möglicher Weise gerecht.
Der Bestandsschutz beruht auf des Grundrechtlich geregelte Rückwirkungsverbot der Gesetzgebung.
...
TM
Bei einem Bekannten wurde die Tauglichkeit bzw. Einstufung seiner alten Schränke vom LKA geklärt. Allerdings stand der sowieso wegen Waffenraum in ständigem Kontakt mit den Behörden. Keine Ahnung, ob das dann über den "kurzen Dienstweg" als Polizeibeamter lief oder ob das eine reguläre Dienstleistung des LKAs ist.Du musst beweisen, dass dein Behältnis einer definierten Norm entspricht. Frag mal beim Hersteller nach. Vielleicht steht auf der Rechnung der Typ und Sagerer schickt dir ein Testat.
Ansonsten macht das ein anerkannter Sachverständiger. Von ihm kriegst du dann ein entsprechendes Gutachten. Das funktioniert auch via Netz über Zusendung von Bildern, bzw Vermessung durch dich und Ausfüllen von Formularen.
In der Praxis stellt sich aber dann die Wirtschfaftlichkeitsfrage. Was kostet das Gutachten im Verhältnis zu einem Schrank.
Guillermo