Bestandsschutz fü A-Schränke auch bei Zukauf?

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Der Bestandsschutz beruht auf des Grundrechtlich geregelte Rückwirkungsverbot der Gesetzgebung.

D.H : kein Gestz darf Rückwirkend Regeln; es sei den :

wenn das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig ist, er also mit einer Neuregelung rechnen musste
wenn er berechtigterweise überhaupt nicht vertrauen durfte;
wenn er mit der Neuregelung ausschließlich besser gestellt ist;
wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls die Rückwirkung erfordern;
wenn ein nichtiges Gesetz durch eine neue Regelung ersetzt wird oder
wenn die bisherige Rechtslage unklar ist.

Da alle Besitzer von A-Schränken diese auf Grundlage eines Gestzews bezüglich der Waffenaufbewahrung Gekauft haben; kann sich jeder Besitzer darauf Berufen das er nicht durch ein neunes Gesetz Benachteiligt wird. Den er hat sich Rechstskonform verhalten.

Keiner der oben aufgeführten Gründe rechtfertigt das die Bestandsbesitzer benachteiligt werden.

Nur wer jetzt einen Neuen Schrank haben muss ( weil die alten Voll sind; oder er Neubesitzer einer Erwerbsberechtigung wird) ; muß einen Schrank der Neuen Defenation besitzen.

Daher ist es auch nicht zulässig das ein Besitzer eines Bestands-Schrankes noch zusätzlich einen A-Schrank zur Verwahrung von Waffen dazu stellt... den das ist kein Bestandsgeschützter Altbesitz sondern Neuerwerb. Und für den gelten Zwekgebunden höher Anforderungen.

Bedutet :
solange wir unsere alten A-Schränke behalten und kein Besitzwechsel vorliegt; dürfen wir Vorahndene weiter Nutzen.

Jegliche Neuerwerbung jedoch bedarf dann Höherwertige Schränke. Daher kann ich einen Betsndsgeschützet Schrank auch nicht an andere zur Nutzung eiter geben; derzeitig wohl n icht mal auf dem Weg der Erbschaft : die Erben können sich nicht auf Bestandschutz befrufen.

Bedeutet : unsere alten A-Schränke taugen bei Besitzwechel nur noch als Mun-Schrank.

Oder Altmetall...

( Darum nutzt meine Tochter auch meine Schränke mit... fressen mich die Würmer; hat Sie immer noch Altschränke mit Bestandsschutz)

Allerdings müssen ihre evt. Kids ( gibt es noch noch..) neue Kaufen; dann evt welche mit dann geltenden Sicherheitsstandarts.


TM
 
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Nicht alles, was man nicht versteht, ist Schwachsinn.
Es ist einfach Fakt, dass die alte Norm ausgelaufen ist, und es deswegen gar keine neuen korrekt klassifizierten A- und B- Schränke geben kann.
Dem wird die neue Regelung in nachvollziehbarer, wenn auch nicht in der einzig möglicher Weise gerecht.

Mit der Argumentation kannst Du schon mal den Tausch der jetzt angeschafften 0er und 1 er Schränke planen, auch diese Normen werden irgendwann überarbeitet werden. Davon abgesehen sollte, wie in anderen Bereichen auch, eigentlich nur der Stand der Normen bei erstmaliger Inverkehrbringung interessant sein.

Zu der „A-Norm“ gibt es auch eine ähnliche Nachfolgenorm, auf die man sich hätte beziehen können.

Und, am wichtigsten: Es wäre schön, wenn die Politik die Priorität auf die echten und nicht die vermeintlichen Probleme legen würde, auch in anderen Bereichen. Oder glaubt irgendwer, dass die Welt durch die Änderung auch nur ein Jota sicherer geworden ist?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der Bestandsschutz beruht auf des Grundrechtlich geregelte Rückwirkungsverbot der Gesetzgebung.
...

TM

TM deine hohe Gesinnung in allen Ehren, nur leider nicht bei unseren Politikern. Bei denen hat sich seit Bismarck leider nur ein Satz erhalten, "...was schert mich mein Geschwätz von gestern..."

Wenn das Grundrecht noch irgendwas bedeuten würde, hätten wir nicht nur dieses WaffenG nicht, sondern bspw. auch nicht mehr dieses Steuerrecht, etcetcetc...


CdB
 
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@ Teufelsmoorer # 32

Dein "Denken in Generationen" macht Dich für einen auf dem Lande lebenden wie mich zum "Gewinner des Tages":thumbup:

Wandersmann

PS: Und wenn das mit Deinen Enkeln geklärt ist, bitte ich um Einladung zum Fest!
 
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Servus, wenn ich diese urlaten Faden noch mal aufmache....

Folgendes Problem:
Ich habe meine Langwaffen seit 1996 immer im selben, vermeintlichen "A Schrank" aufbewahrt und der Polizei auch via Fotos nachgewiesen. Nie ein Problem.
Nun habe ich aber festgestellt, dass mein Schrank gar keine Plakette in der Tür hat, dass es auch wirklich VDMA- A ist.
Es ist einer von ZF SAGERER, also nix Aldi oder so, gekauft 1996 auf der Waffenbörse in Dortmund. Un er ist wirklich seehr stabil und massiv.

War damals vor den ganzen Novellen die Regelung ggf. wie folgt: A-Schrank oder Äquivalent?
Weil sonst hätte ich den damals ja nicht gekauft...ist nur ganz schön lange her...
Frage daher, da ggf mal bei einem Hausbesuch diese Frage ja aufkommen kann und ich dann doof dastehe.
Ich finde keine alten Regelungen mehr dazu, immer nur was aktuell gilt.
 
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Du musst beweisen, dass dein Behältnis einer definierten Norm entspricht. Frag mal beim Hersteller nach. Vielleicht steht auf der Rechnung der Typ und Sagerer schickt dir ein Testat.
Ansonsten macht das ein anerkannter Sachverständiger. Von ihm kriegst du dann ein entsprechendes Gutachten. Das funktioniert auch via Netz über Zusendung von Bildern, bzw Vermessung durch dich und Ausfüllen von Formularen.
In der Praxis stellt sich aber dann die Wirtschfaftlichkeitsfrage. Was kostet das Gutachten im Verhältnis zu einem Schrank.

Guillermo
 
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Du musst beweisen, dass dein Behältnis einer definierten Norm entspricht. Frag mal beim Hersteller nach. Vielleicht steht auf der Rechnung der Typ und Sagerer schickt dir ein Testat.
Ansonsten macht das ein anerkannter Sachverständiger. Von ihm kriegst du dann ein entsprechendes Gutachten. Das funktioniert auch via Netz über Zusendung von Bildern, bzw Vermessung durch dich und Ausfüllen von Formularen.
In der Praxis stellt sich aber dann die Wirtschfaftlichkeitsfrage. Was kostet das Gutachten im Verhältnis zu einem Schrank.

Guillermo
Bei einem Bekannten wurde die Tauglichkeit bzw. Einstufung seiner alten Schränke vom LKA geklärt. Allerdings stand der sowieso wegen Waffenraum in ständigem Kontakt mit den Behörden. Keine Ahnung, ob das dann über den "kurzen Dienstweg" als Polizeibeamter lief oder ob das eine reguläre Dienstleistung des LKAs ist.
 
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Von dem WS so viel Infos sammeln wie möglich, Maße und Fotos, und damit zu Sagerer. Die sollen Dir eine Konformitätserklärung schicken.
 
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das war auch meine „Rettung“. In der wiedergefundenen Rechnung stand die Klassifizierung. Sagerer hatte sich trotz mehrer Schreiben und Anrufversuchen nicht geregt.
Seit dem ist Sagerer für mich disqualifiziert.
 
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Es ist richtig, wie hier vorgegangen wird - die Beweislast dafür, dass man den A-oder B-Schrank bereits zum Stichtag der Gesetzesänderung 2017 hatte, liegt mE beim Bürger. Wir sind mit dem Waffenrecht und der Zuverlässigkeit im Öffentlichen Recht. Im Öffentlichen Recht gibt es in Fällen zum Bestandsschutz bei Baugenehmgungen Rechtsprechung, die besagt dass der Bürger die Beweislast hat, d.h. er hat die alte Baugenehmigung von dunnemals vorzulegen um zu beweisen dass das alte Haus legal ist obwohl es gegen die heutigen Baunormen verstößt.

Man tut also gut daran, die Nachweise aufzubewahren. Auch für den Fall dass man mal umzieht und eine neue Behörde zuständig wird und man die Nachweise erneut bringen muss (ob dann die alte Behörde die gesamte Akte weiterreicht an die neue Behörde oder sie shreddert oder überhaupt noch die Nachweise besitzt oder sie schon geshreddert hat und nur eine interne Notiz hat - all das ist unklar und davon will man sich nicht abhängig machen)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin, hab vor 2 Jahren aus einem Nachlass einen A Schrank gekauft, der größer ist als mein vorhandener legaler a Schrank. Habe bei der Behörde angefragt ob ich den neuen anstatt dem alten nutzen kann? Ist zwar größer aber gleiche waffenanzahl. Antwort der Behörde nein nicht zulässig kein bestandschutz. Auffallen würde das dann vermutlich bei einer routinemäßigen Kontrolle durch die Behörde. Der neu gekaufte gebrauchte a Schrank steht nun im Ferienhaus.

Gruß Norra
 

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