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Hier mal ein tatsächlicher Fall :
Vater und Sohn sind beide Jäger. Der Sohn besitzt 2 Schränke Stufe A mit Innenfach Stufe B sowie einen B für KW. Der Vater besitzt 1 A und einen B für KW. Der Vater verstarb vor 2 Jahren.Sie wohnten getrennt. Lt. Erbe bekam der Sohn die Erbwaffen bei sich mit eingetragen. Er verwahrte sie in seinen gemeldeten und kontrollierten Behältnissen. Damals wurden auch die behältnisse des Vaters registriert und kontrolliert. Jetzt möchte der Sohn,da die Waffen in seinen Schränken etwas eng stehen ,den Schrank seines verstorbenen Vaters noch nutzen. Der Termin ist ja abgelaufen,ihn auf sich anzumelden oder registrieren zu lassen,obwohl er ja bei der UJB /Waffenrecht registriert wurde. Lt. Erbrecht gehört der väterliche Schrank A jedoch dem Sohn ! Wie ist hier die Rechtslage ??? Wie greift hier der Bestandsschutz ?
Wenn er die zwei Behältnisse damals mitgeerbt hat, hat er kein Problem sie auch weiter zu nutzen, wenn er angibt vor dem Stichtag in jedem eine entsprechende Waffe untergebracht zu haben.
Eine Klarstellung könnte diesbezüglich zeitnah beim Amt erfolgen, damit es nicht in Zukunft zu schwierigen Nachfragen kommt.
Wenn die Schränke jedoch seitdem ungenutzt bei der Witwe (o.ä.) stehen, kann dies nicht mehr geltend gemacht werden.
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