Betrug / Unterschlagung bei Onlinegeschäften.

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Wir lesen hier im Forum ja schon mal von schwarzen Schafen die entweder bei Vorauskasse nicht liefern oder bei Retouren den Kaufpreis nicht erstatten. Gefühlt ist das dann ja Betrug, versuchter Betrug oder auch Unterschlagung. Von dem was man hört oder liest, kommt es ja bei einer Anzeige auch vor, das der Fall mangels öffentlichem Interesse nicht verfolgt. Wie ist so etwas rechtlich einzuordnen, gibt es ein Recht auf Strafverfolgung? Bitte keine wilden Spekulationen, sondern sachliche Angaben zur Rechtslage.
 
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Bei Kenntnisnahme einer Straftat ermittelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Die können das Verfahren dann einstellen oder es gibt zb eine Strafe für den Beschuldigten. Das gar nichts gemacht wird kann eigentlich nicht sein.
Der Privatklageweg steht Dir dann immer noch offen.
 
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Die Strafverfolgung als solche bringt dem Geschädigten erstmal eh nix. Die Punkte Täter-Opfer-Ausgleich, Rückgewinnungshilfe usw. werden erst in jüngerer Zeot immer wichtiger. Sollte beim Täter was zu holen sein, haben aber die Geschädigten Vorrang, bevor Vater Staat ggf das Vermögen abschöpft (Kriminalität darf sich nicht lohnen).
Im Zweifelsfall wäre der zivilrechtliche Weg mit Anwalt zusätzlich nicht verkehrt - Titel erwirken!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Richtig und der Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden! Da würde ich erstmal 3 4 Jahre nerven und dann schön 10 - 15 Jahre Ruhe geben, ggf denkt der dann du hast aufgegeben und häuft vielleicht wieder ein wenig Vermögen an, das man sich dann holen kann! So würde ich vorgehen, das ist zwar nicht nett, aber beschissen zu werden ist auch nicht nett und das wurde ja meist nicht gaaaanz unabsichtlich gemacht, also kein Mitleid!
 
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erstmal kostet ein Mahnverfahren Geld, also muß es sich lohnen in den Krieg zu ziehen.
Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mal aussen vor, bei "Bagatellen" dürfte kaum öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen. Dann sollte man zwischen Zahlungsunfähig und Zahlungsunwillig unterscheiden. Bei Kategorie 1, abhaken als Lehrgeld. Bei Kategorie 2 tätig werden. Mahnung, danach Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, sollte sich dann nichts rühren, Konsequent das Mahnverfahren bei Gericht beantragen, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.
Nichts gegen einen qualifizierten Anwalt, aber bis hierhin benötigt ein Gläubiger mit Schulabschluß..."noch" keinen.
 
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bin das letzte mal vor 18 Jahren besch….. worden. War Kleinanzeige Wu.H. Da ich aber viel im Internet kaufe und verkaufen (Spieltrieb und Alter forscht) und ich jetzt schon 3 Wochen auf Ware warte (ist aber Freitag mit Sendungsverfolgung abgeschickt worden) kam mir schon mal der Gedanke,....was machen wenn...

Ehrlich gesagt mir würde es dann auch nicht mehr in erster Linie ums Geld / Verlust gehen, zumal da eh meistens nichts zu holen ist. Mir würde es darum gehen solchen Ar...krampen das Handwerk zu legen. Wegen 200,- Unterschlagung kommt keiner in den Knast, wenn der aber 3 oder 4 Anzeigen wegen solcher Verbrechen / Vergehen bekommt, wird auch der was merken. War zumindest vor 18 Jahren so. Hat wegen gewohnheitsmäßigem Betrug 3,5 Jahre bekommen, da taten die DM 1200,- nicht mehr ganz so weh.
 
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Die Ausgangsfrage ist schwierig zu beantworten. Prinzipiell gibt es einen mittelbaren Anspruch auf Strafverfolgung. So ist eine Behörde gezwungen, bei einer Anzeige zunächst Ermittlungen einzuleiten. Wird das Verfahren mangels Tatverdacht oder mangels ermittelbarem Täter eingestellt, kann man unter Umständen über ein Gericht eine Klageerhebung oder weitere Ermittlungen erzwingen. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür sehr streng. Stellt die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichen Interesse ein, kann man außer einer in der Regel verpuffenden Dienstaufsichtsbeschwerde nichts tun.

Trotzdem ist eine Strafanzeige bei echtem Betrugsverdacht sinnvoll. Zum einen wird nicht mehr eingestellt, wenn sich die Fälle häufen. So werden auch zukünftige Opfer evtl. geschützt. Zum anderen erhält man nur über eine Strafanzeige Kenntnis darüber, ob es überhaupt jemanden gibt, gegen den man zivilrechtlich vorgehen kann. Bei systematischem/gewerblichen Betrug existieren die Verkäufer gar nicht und man hat es - PostIdent sei dank - mit gestohlenen oder erfundenen Identitäten zu tun bzw. man erwischt nur arme Schlucker, die für ein paar Eurofuffzich dem kriminellen Hintermann Konto und/oder Adresse zur Verfügung gestellt haben. Und wo seit 10 Jahren ALG II ist, wird auch zukünftig nur ALG II sein.

In 95% wird man seine finanziellen Ansprüche in den Wind schießen müssen. Aber Strafanzeige würde ich bei echtem Verdacht (und das ist nicht bei jedem Kratzer am Kaufgegenstand der Fall!) aus den o.g. Gründen trotzdem immer erstatten.
 

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