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Wir lesen hier im Forum ja schon mal von schwarzen Schafen die entweder bei Vorauskasse nicht liefern oder bei Retouren den Kaufpreis nicht erstatten. Gefühlt ist das dann ja Betrug, versuchter Betrug oder auch Unterschlagung. Von dem was man hört oder liest, kommt es ja bei einer Anzeige auch vor, das der Fall mangels öffentlichem Interesse nicht verfolgt. Wie ist so etwas rechtlich einzuordnen, gibt es ein Recht auf Strafverfolgung? Bitte keine wilden Spekulationen, sondern sachliche Angaben zur Rechtslage.