Betrunkenem Jäger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein

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Es handelt sich eindeutig um "Qualitätsjournalismus" :

"... der den Angaben zufolge bekennender Jäger ist, ..."

Aber rein rechtlich :
Ist irgendwo eine Promille-Grenze für das Handhaben (z.B. Putzen) einer ungeladenen Waffe festgelegt ?
Zu beanstanden ist eventuell das Überlassen (wenn auch räumlich und zeitlich sehr eng begrenzt) an eine andere, wenn nicht berechtigte Person in der Wohnung.
 
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Nordkurier;
Betrunkenem Jäger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein
NEUBRANDENBURG ·
Einem Neubrandenburger Jäger, der nachts unter Alkoholeinfluss an einem Fenster mit einem Gewehr hantiert haben soll, droht Ungemach von der Jagdbehörde. Bei der Unteren Jagdbehörde sei die entsprechende Anzeige eingegangen, sagte eine Sprecherin des Landkreises dem Nordkurier am Mittwoch auf Anfrage. Daraufhin sei ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Deshalb könne der Landkreis zu dem Sachverhalt oder zu möglichen Konsequenzen keine weiteren Informationen geben. Sollten die Behörden den Mann für „unzuverlässig“ einstufen, drohen ihm der Verlust des Waffen- sowie des Jagdscheins.
Polizei beschlagnahmte zwei Waffen in der Wohnung
Die Polizei ermittelt gegen den Neubrandenburger sowie eine 29-Jährige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Waffengesetz (der Nordkurier berichtete). Die beiden sowie fünf weiteren Personen, die in der Nacht zu Sonntag in einer Wohnung sowie einem Keller im Nachtjackenviertel von der Polizei angetroffen wurden, sollen zudem mit ihrem Treffen gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben (der Nordkurier berichtete). Eine Zivilstreife der Bundespolizei hatte den Angaben zufolge in der Nacht zu Sonntag beobachtet, wie zwei Menschen an einem Fenster standen und eine schwarze Langwaffe mit einem Zielfernrohr heraus hielten. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden zwei Waffen beschlagnahmt, ein Atemalkoholtest ergab laut Polizei einen Wert von 1,5 Promille.
Mehr lesen Sie hier: Betrunkener Jäger zielt mit Gewehr aus Fenster in Neubrandenburg


Jäger äußert sich nicht zum laufenden Verfahren
Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern wollte zum konkreten Fall unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben machen. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage dem Nordkurier, allgemein sei jeder Jäger dafür verantwortlich, dass seine Jagdwaffen sicher aufbewahrt sind, nicht falsch mit ihnen umgegangen wird und sie auch nicht aus den Händen gegeben werden. Wenn jemand stark alkoholisiert seine Waffe an Dritte abgebe, die generell nicht dazu berechtigt seien, stehe die Zuverlässigkeit der Person infrage. Damit drohe der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte. Vom Nordkurier zu dem Vorfall schriftlich angefragt, wollte sich der Jäger in dem laufenden Verfahren ebenfalls nicht äußern.
Mit dem Hinweis, dass es sich vorsorglich um keinen von ihm geschilderten Tathergang handele, führte er zur Rechtslage aus, in den eigenen vier Wänden dürfe der Besitzer erlaubnispflichtiger sowie erlaubnisfreier Waffen diese aus dem Schrank nehmen, sie putzen, sie vertrauenswürdigen Personen, wie beispielsweise angehenden Jungjägern oder interessierten Freunden, zeigen und sie auch aus der Hand geben, wenn man dabei stehen bleibt und sich nicht gerade für eine längere Zeit entfernt.
Der Waffenbesitzer darf seinen Ausführungen nach eine nicht geladene Waffe in seiner Wohnung „anbacken“, also an die Backe anlegen, wenn diese nicht auf Menschen gerichtet ist oder in eine Richtung, in der offensichtlich Menschen leben oder wertvolle Gegenstände stehen. Weiter schrieb er: „Und sollte der Waffenbesitzer dabei in seiner Wohnung stehen, kann auch dabei ruhig das Fenster geöffnet sein. Er muss sich auch nicht vergewissern, ob nachts um zwei Uhr die Straße möglichst menschenleer ist, dass keiner auf die Idee kommt, in sein Fenster zu gucken.“
Weiter führte der Mann aus, man müsse auch nicht jeder unbekannten Person Auskunft zu eventuellem Waffenbesitz geben, selbst dann nicht, wenn diese sich als Zivilstreife zu erkennen gebe. Auch sei es etwa über das nationale Waffenregister relativ einfach dabei zu evaluieren, ob in einer Wohnung ein Besitzer legaler Waffen wohnt.
 
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Da sehen wir wohl zwei unterschiedliche Artikel:

POLIZEIEINSATZ
Betrunkener Jäger zielt mit Gewehr aus Fenster in Neubrandenburg

Weil Gefahr für Leib und Leben bestand, beschlagnahmte die Polizei in Neubrandenburg zwei Gewehre eines Jägers. Er soll unter Alkohol mit einer Waffe aus dem Fenster gezielt haben.

Neubrandenburg ·
Angetrunkene Personen haben im Neubrandenburger Nachtjackenviertel mit einem Gewehr am Fenster hantiert und damit einen Polizeieinsatz ausgelöst. In der Nacht zu Sonntag hätten die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg von Kollegen der Bundespolizei die Information erhalten, dass eine Person aus einer Wohnung in der Robert-Blum-Straße heraus mit einer Waffe gezielt habe, teilte die Polizei am Montag mit.
Die Bundespolizisten waren in einem zivilen Fahrzeug auf Streifenfahrt, als sie eine Langwaffe aus einem Fenster des Mehrfamilienhauses bemerkten, hieß es. Die Beamten stoppten ihr Fahrzeug, um die Lage besser in Augenschein zu nehmen. Dabei konnten sie laut Polizei deutlich erkennen, wie zwei Personen am Fenster standen und eine schwarze Langwaffe mit einem Zielfernrohr aus dem Fenster hielten. Dabei sollen sie auf die andere Straßenseite gezielt haben.
Gefahr für Leib und Leben
Als die Bundespolizisten ihr Fahrzeug stoppten, war den Angaben zufolge eine weibliche Person am Fenster. Die Beamten fragten die Dame nach der Waffe. In der Folge legte sie die Waffe beiseite und schloss das Fenster sowie die Jalousien. Die Beamten konnten kurze Zeit später beobachten, wie mehrere Personen aus der betroffenen Wohnung in den Kellerbereich gingen. Als sie an der Wohnungstür klingelten, befanden sich noch der Wohnungsmieter sowie zwei weitere Personen in der Wohnung. Auf Nachfrage gaben die Personen an, nichts von einer Waffe und weiteren Personen zu wissen.


Nachdem die Beamten des Polizeihauptreviers Neubrandenburg am Tatort eingetroffen waren, hielten sie erneut Rücksprache mit den Menschen in der Wohnung, die der Mitteilung zufolge augenscheinlich alkoholisiert waren. Da aufgrund der Schilderungen der Beamten der Bundespolizei eine Gefahr für Leib und Leben bestand, weil angetrunkene Personen mit Waffen hantierten, haben die Beamten die Wohnung durchsucht. In dem Waffenschrank des Mittvierzigers, der den Angaben zufolge bekennender Jäger ist, befanden sich zwei Gewehre, darunter auch die von den Bundespolizisten beschriebene schwarze Langwaffe mit Zielfernrohr. Der Atemalkoholtest bei dem Tatverdächtigen zeigte ein Wert von 1,52 Promille an.
Zwei Waffen sichergestellt
Die Beamten hätten beide Waffen zur Gefahrenabwehr sichergestellt, da eine Wiederholungshandlung im angetrunkenen Zustand nicht auszuschließen sei, hieß es. Beim Aufsuchen des Kellerbereiches stellten die Polizeibeamten vier weitere erwachsene Personen fest. Darunter befand sich auch die 29-jährige Frau, welche die Bundespolizeibeamten zuvor mit der Waffe am Fenster beobachtet hätten
Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mittvierziger und die 29-Jährige wurden im Kriminalkommissariat Neubrandenburg aufgenommen. Zudem müssen sich die Leute in der Wohnung und im Kellerbereich wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung verantworten.
 
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Das erinnert mich an eine üble Geschichte als ein stocknüchterner Jäger aus seiner Wohnung bei geschlossenem Fenster Anschlagsübungen auf vorbei Radelnde machte. Der alarmierten Polizei
erklärte er, das seien nur Trockenanschläge zur Vorbereitung auf DJ gewesen.
 
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Meine 2-Cent dazu:
Erstens: Alkohol und Waffen in Kombination sind ein absolutes No-Go! Dazu braucht man nicht mehr zu schreiben.

Zweitens: Da man als Jäger immer irgendwie unter Beobachtung steht, sollte man sein Umfeld gut kennen und seine Verhalten dementsprechend anpassen. Ich habe zwei Wohnsitze, einen sehr ländlichen und einen städtischen.
In meinem städtischen Umfeld käme ich nie auf die Idee, mit der Waffe draußen oder am Fenster "rumzuspielen", obwohl ich meine direkten Nachbern alle gut kenne und ganz gut einschätzen kann. Dennoch sind die allermeisten "jagdfern".
In meinem ländlichen Umfeld kann ich mit der Büchse über der Schulter auf dem Fahrrad ins Revier fahren (der Wohnsitz liegt faktisch "im Revier"...) oder auch im Garten Anschlagübungen mit der Flinte machen, da kräht kein Hahn nach, da die umliegenden Nachbarn alle mit der Jagd vertraut sind.
 
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