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Hallo,
die Geräte messen den Atemalkohol. Wird vorgebracht, dass man kurz zuvor etwas konsumiert hat, wird der Test nach etwas Wartezeit wiederholt. Dann hat sich das wieder eingepegelt.
Bei einer Alkoholfahrt im Ordnungswidrigkeitenbereich (also zwischen 0,5‰ und 1,09‰) wird auf der Wache eine erneute Atemalkoholtestung mit einem stationären (und gerichtsverwertbaren) Testgerät gemacht. Hierbei ist bspw. vorgeschrieben, dass zwischen Vortest und Test auf der Wache mind. 20 Minuten liegen, so dass jedweder „Mundalkohol“ Zeit hatte sich zu verflüchtigen/abzubauen.
Interpretiere ich das richtig, dass im vorliegenden Falle, wenn wir jetzt den Pressebericht als Tatsache annähmen, überhaupt keine Rolle spielt, ob der Eigentümer der Waffen besoffen war, oder nicht, da diese Alkoholmessung als Entscheidungsfindung vor Gericht überhaupt nicht verwendet werden darf?
Dann würde ich sagen, dass diese spezielle Messung nutzlos ist.
Es sei denn, es wurden wie von Dir beschrieben mehrere Messungen und vielleicht noch eine Blutentnahme angeordnet. Aber letztendlich muss er seine Verteidigungsstrategie mit seinem Anwalt ausmachen.
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