Betrunkenem Jäger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein

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Ich bin kürzlich noch vor dem Anblasen einer kleinen Gemeinschaftsjagd wieder vom Hof geritten, da ich nicht der Meinung war, meinem Jagdglück morgens um 10 Uhr mit Jägermeister auf die Sprünge helfen zu müssen. Ich werde vermutlich nicht wieder eingeladen... so what...
 
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0,0 promille

Mbogo
Das ist nicht korrekt.
Das gilt für die Jagd, wie wir in einem passenden Thema schon ausführlich anhand des gefällten Urteils diskutiert hatten.

Wie so oft, ist es schwer anhand von Presseartikeln einen Vorgang zu bewerten.
Am ende kann ein vollkommen abweichender sachverhalt verhandelt werden.

Abhängig von der Bewertung kann an einem Ende die Unzuverlässigkeit und am anderen Ende die einstellung des Verfahren stehen. Dazwischen ist die gesamte bandbreite denkbar.
 
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Jaja, die schwarze Langwaffe bei Nacht :) Selten dämlich, sich erwischen zu lassen, aber ewig lockt das Weib.
 
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Ich habe es in Tschechien erlebt, dass vor einer Drückjagd alle Teilnehmer ins Röhrchen blasen mussten. Solche Jagden müssen vorab angemeldet werden und die Behörde entscheidet dann, welche der stattfindenden Jagden kontrolliert wird. Dann werden 2 Tische aufgestellt. Auf einem findet die Prüfung der Papiere statt, auf dem anderen findet der Alkotest statt. Dauert etwa eine halbe Stunde ......

WTO
 

kr1

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Wie immer der Fall auch gewesen sein möge, es ist schon erschreckend, wieviele Poster hier mit offener oder subtiler Schadenfreude aufkreuzen und den weit überlegenen Besserwisser geben, der alles immer perfekt macht.
 
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Ich bin begeistert von der kontextsensitiven Werbung im Forum... kaum schreibt einer was von Jägermeister schon...
 

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Wie immer der Fall auch gewesen sein möge, es ist schon erschreckend, wieviele Poster hier mit offener oder subtiler Schadenfreude aufkreuzen und den weit überlegenen Besserwisser geben, der alles immer perfekt macht.

Gehen wir jetzt mal von dem offensichtlichen Vorwurf aus. Der berechtige hat 1,5 und macht seinen Schrank für seine Gäste auf. Draußen kriegen es mehrere Leute mit.... da ist wenig Besserwisserrei dabei.
 
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Das ist sinnvoll, aber wo steht das rechtlich verbindlich für die Handhabung im ungeladenen Zustand in der eigenen Wohnung ?

Siehe auch Mantelträgers Antwort oben.

Ich erinnere mich nur an einen, hier auch diskutierten Fall, wo ein Jäger mit 0,5 promille die Zuverlässigkeit verlor und der Richter sinngemäß sagte, dass nur 0,0 promille beim Umgang mit Waffen zulässig seien. Im Gesetz steht das so nicht, aber es ist sicherlich nicht verkehrt, mit dem Schlimmsten zu rechnen, wenn es um den Umgang mit Waffen geht.

Gruß,

Mbogo
 

kr1

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Gehen wir jetzt mal von dem offensichtlichen Vorwurf aus. Der berechtige hat 1,5 und macht seinen Schrank für seine Gäste auf. Draußen kriegen es mehrere Leute mit.... da ist wenig Besserwisserrei dabei.
"1,5 Promille in seiner Wohnung" ist auch für einen Jäger legal. "Er macht seinen Schrank auf" , ist ebenfalls legal. "Draußen kriegen es Leute mit" ist je nachdem vielleicht gar nicht zu vermeiden. Meines Wissens ist das nicht illegal. Mit Waffen rumfuchteln am Fenster ist m.E. unpassend. Unpassend finde ich übrigens auch bei manchen Avataren in eine Mündung schauen zu müssen.
 
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Alkohol und Waffen...
Der gute hat den Schuss nicht gehört. Da gibt es nichts zu verteidigen.
Soiange es einen selbst nicht betrifft, hat man gut reden, aber die Welt ist eben nicht immer nur rein rabenschwarz oder blütenweiss.
Ich kenne einen Fall, bei dem ein Berufsjäger mit geführten Gästen das erlegte Stück Rotwild praktisch mit tottrinken musste und es anschliessend mit dem Anhänger noch schnell in die nahe gelegene Wildkammer bei seiner Wohnung fahren wolle.
Das ganze hat sich in einem zu der Jahres- und Tageszeit wenig befahrenen Tal abgespielt.
Dummerweise war trotzdem die Polizei unterwegs und hat ihn kontrolliert.
Die per Blasen gemessenen 1,5 Promille waren in Kombination mit der Büchse auf dem Rücksitz eher ungünstig.
In so einem Fall sollte man ganz ruhig bleiben und einen guten Rechtsanwalt engagieren.
Der vom Jagdherrn beauftragte Rechtsanwalt hat erreicht, dass der Berufsjäger nach zwei Jahren und der bestandenen MPU seinen Jagdschein wieder zurück bekömmen hat.
 
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"Er macht seinen Schrank auf" , ist ebenfalls legal. "

Nicht unbedingt, bzw eher Auslegungssache.
Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass unberechtigte keinen Zugriff darauf erlangen. Hier könnte man argumentieren, dass 1,5 Promille plus offener Schrank den Zugriff nicht verhindern können.
Gibt wahrscheinlich sogar Gerichte, die einen offenen Schrank per se so sehen.

Für den vorliegenden Fall fehlt dabei dann die Info, ob die anwesenden Gäste, vor Allem die Dame, die die Waffe am Fenster in der Hand hatte, ein entsprechendes Bedürfnis haben.
Wenn nein, wurde die Waffe unberechtigt überlassen bzw gegen die Aufbewahrungspflicht verstoßen. Dazu kommt der Alkohol. Und die Dame hätte unberechtigt Umgang mit der Waffe.

Wenn ja, hatten die Personen unter Alkohol Umgang mit der Waffe
 
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Unberechtigtes Überlassen ist es nicht. Man steht dabei und hat weiter die verfügungsgewalt (soweit der Alkoholpegel das nicht einschränkt). Grundsätzlich auch unter Alkoholeinfluss. Die 1,5% sidn allerdings eine sehr harte Nummer. Aber ob die Zahl stimmt?
Man darf im Beisein jedem eine Waffe in die Hand geben. Hauptsache man hat weiterhin den willen zur Sachherrschaft.
Es ist also nicht imemr viel dran an so einer Geschichte.
Mal grundsätzlich ist das alles möglich udn wer weiss, was die herrschaften dann nachher belegen können wahrgenommen zu haben.
Da kann man sich in der Nacht auf einer Fahrt schnell vertun.
Keiner weiss was geschah. Nur was einige Pressevertreter geschrieben haben.
 
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