Man darf im Beisein jedem eine Waffe in die Hand geben. Hauptsache man hat weiterhin den willen zur Sachherrschaft
Danke, wieder was gelernt
Man darf im Beisein jedem eine Waffe in die Hand geben. Hauptsache man hat weiterhin den willen zur Sachherrschaft
ĂĂ€hmmm ja- 0,0 ! Wenn Du beim Waffe putzen ein Bierchen trinkst und wirst kontrolliert ist der Lappen auch weg...Waffe + Alkohol = Nur ProblemeEs handelt sich eindeutig um "QualitĂ€tsjournalismus" :
"... der den Angaben zufolge bekennender JĂ€ger ist, ..."
Aber rein rechtlich :
Ist irgendwo eine Promille-Grenze fĂŒr das Handhaben (z.B. Putzen) einer ungeladenen Waffe festgelegt ?
Zu beanstanden ist eventuell das Ăberlassen (wenn auch rĂ€umlich und zeitlich sehr eng begrenzt) an eine andere, wenn nicht berechtigte Person in der Wohnung.
Also Auto fahren nur bis zu 0,5 Promille - aber einen Waffenschrank aufmachen wĂ€hrend sich Betrunkene in der Wohnung befinden und man selber 1,5 intus hat...alles klar...leicht realitĂ€tsfern. Hat nichts mit Schadenfreude zu tun. Der Typ tut mir leid, hĂ€tte ich eine Kamera in der Wohnung wĂ€r mein Schein auch schon weg. Nach der Jagd wĂ€hrend Waffe trocknet ein Bier aufgemacht oder doch geputzt etc. Ich hab auch schon einem Kumpel die BĂŒchse gezeigt nachdem ein Bierchen getrunken wurde, aber dann kommen halt die RolllĂ€den runter..."1,5 Promille in seiner Wohnung" ist auch fĂŒr einen JĂ€ger legal. "Er macht seinen Schrank auf" , ist ebenfalls legal. "DrauĂen kriegen es Leute mit" ist je nachdem vielleicht gar nicht zu vermeiden. Meines Wissens ist das nicht illegal. Mit Waffen rumfuchteln am Fenster ist m.E. unpassend. Unpassend finde ich ĂŒbrigens auch bei manchen Avataren in eine MĂŒndung schauen zu mĂŒssen.
Wie kommst du denn auf diese sehr steile These?ĂĂ€hmmm ja- 0,0 ! Wenn Du beim Waffe putzen ein Bierchen trinkst und wirst kontrolliert ist der Lappen auch weg...Waffe + Alkohol = Nur Probleme
Als 18 JĂ€hriger auf dem Land sind wir immer 1h zur Disco gefahren und zurĂŒck.Soiange es einen selbst nicht betrifft, hat man gut reden, aber die Welt ist eben nicht immer nur rein rabenschwarz oder blĂŒtenweiss.
Ich kenne einen Fall, bei dem ein BerufsjĂ€ger mit gefĂŒhrten GĂ€sten das erlegte StĂŒck Rotwild praktisch mit tottrinken musste und es anschliessend mit dem AnhĂ€nger noch schnell in die nahe gelegene Wildkammer bei seiner Wohnung fahren wolle.
Das ganze hat sich in einem zu der Jahres- und Tageszeit wenig befahrenen Tal abgespielt.
Dummerweise war trotzdem die Polizei unterwegs und hat ihn kontrolliert.
Die per Blasen gemessenen 1,5 Promille waren in Kombination mit der BĂŒchse auf dem RĂŒcksitz eher ungĂŒnstig.
In so einem Fall sollte man ganz ruhig bleiben und einen guten Rechtsanwalt engagieren.
Der vom Jagdherrn beauftragte Rechtsanwalt hat erreicht, dass der BerufsjĂ€ger nach zwei Jahren und der bestandenen MPU seinen Jagdschein wieder zurĂŒck bekömmen hat.
Nur zur VervollstĂ€ndigung. es handelte sich nicht um 0,5 â° sondern 0,47 mg/l . Das muss man ers umrechnen. Der Faktor ist 2 und so kommt man auf rund 1 â° was schon in Richtung absolute FahruntĂŒchtigkeit geht. Die Grenze zum Rausch wird erreicht.Das berĂŒhmte Gerichtsurteil mit dem nach Hause fahrenden 0,5 promilligen JĂ€ger und der Waffe auf dem RĂŒcksitz
Hast Du recht muss ich mich korrigieren...es ist 0,0 bei Schussabgabe...da hab ich zu schnell aus der HĂŒfte geschossen.Wie kommst du denn auf diese sehr steile These?