Betrunkenem JĂ€ger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein

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Es spricht nichts dagegen den Hausverstand situationsbedingt einzusetzen. Dann wÀren diese ganzen Schlagzeilen, die der JÀgerschaft nur schaden, einfach obsolet.

WH CA
 
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Es handelt sich eindeutig um "QualitÀtsjournalismus" :

"... der den Angaben zufolge bekennender JĂ€ger ist, ..."

Aber rein rechtlich :
Ist irgendwo eine Promille-Grenze fĂŒr das Handhaben (z.B. Putzen) einer ungeladenen Waffe festgelegt ?
Zu beanstanden ist eventuell das Überlassen (wenn auch rĂ€umlich und zeitlich sehr eng begrenzt) an eine andere, wenn nicht berechtigte Person in der Wohnung.
Ă„Ă€hmmm ja- 0,0 ! Wenn Du beim Waffe putzen ein Bierchen trinkst und wirst kontrolliert ist der Lappen auch weg...Waffe + Alkohol = Nur Probleme
 
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20 Okt 2016
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Das berĂŒhmte Gerichtsurteil mit dem nach Hause fahrenden 0,5 promilligen JĂ€ger und der Waffe auf dem RĂŒcksitz sagte sinngemĂ€ĂŸ "Alkohol im Blut fĂŒhrt zur Unterstellung von UnzuverlĂ€ssigkeit, solange eine BeeintrĂ€chtigung des Umgangs mit der Waffe durch Alkohol nicht auszuschließen ist."
Der eine handelt selbst mit 0,8 noch besonnen, der andere neigt schon ab 0,1zum Leichtsinn...
Heißt fĂŒr den praktizierenden JĂ€ger und SchĂŒtzen schlicht: Null. Das wird sich wohl aushalten lassen und selbst unsere Treibjagt macht Spaß, nachdem die Kömbuttel im Rucksack und der Doppelte vorweg & bei der Mittagspause nicht mehr zu den "must have" gehört.
 
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15 Mai 2019
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1. vernĂŒnftigen Anwalt einschalten.
2. Der Atemalkoholwert sagt null aus, da die Messung durch verschiedene Faktoren beeinflusst sein kann. Als Betroffener hÀtte ich vermutlich auf eine Blutentnahme bestanden.
3. Stand die Waffe bei der Kontrolle sicher verwahrt im Waffenschrank. Unter UmstĂ€nden lĂ€sst sich abstreiten, dass die Waffe tatsĂ€chlich benutzt wurde, und nicht etwa ein umgebauter Besenstil fĂŒr Karneval. ;)
4.MĂŒsste geklĂ€rt werden, wer wann die tatsĂ€chliche Gewalt ĂŒber die Waffe ausgeĂŒbt hat.
5.Gibt es bestimmt PrÀzedenzfÀlle, was ich mit der Waffe in der Wohnung machen darf und was nicht.

GrundsĂ€tzlich bin ich gegen Alkohol auf Jagden, Alkohol im Straßenverkehr und Alkohol in Verbindung mit Waffen insgesamt.

Aber es gilt auch die Unschuldsvermutung, der Kanon "im Zweifel fĂŒr den Angeklagten" und die Unverletzlichkeit der Wohnung und die damit verbundene PrivatsphĂ€re.
 
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9 Jul 2019
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"1,5 Promille in seiner Wohnung" ist auch fĂŒr einen JĂ€ger legal. "Er macht seinen Schrank auf" , ist ebenfalls legal. "Draußen kriegen es Leute mit" ist je nachdem vielleicht gar nicht zu vermeiden. Meines Wissens ist das nicht illegal. Mit Waffen rumfuchteln am Fenster ist m.E. unpassend. Unpassend finde ich ĂŒbrigens auch bei manchen Avataren in eine MĂŒndung schauen zu mĂŒssen.
Also Auto fahren nur bis zu 0,5 Promille - aber einen Waffenschrank aufmachen wĂ€hrend sich Betrunkene in der Wohnung befinden und man selber 1,5 intus hat...alles klar...leicht realitĂ€tsfern. Hat nichts mit Schadenfreude zu tun. Der Typ tut mir leid, hĂ€tte ich eine Kamera in der Wohnung wĂ€r mein Schein auch schon weg. Nach der Jagd wĂ€hrend Waffe trocknet ein Bier aufgemacht oder doch geputzt etc. Ich hab auch schon einem Kumpel die BĂŒchse gezeigt nachdem ein Bierchen getrunken wurde, aber dann kommen halt die RolllĂ€den runter...
Man kann den FĂŒhrerschein durch ‚auffĂ€lliges‘ Fahrradfahren ab 0,3 Promille verlieren...da muss man ĂŒber sowas nicht debattieren.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
IN DER WOHNUNG ist doch hier gar nicht das Thema. Die beiden Hochbegabten haben die Waffe aus dem Fenster gehalten, so dass es sogar jemand im Vorbeifahren sehen konnte...
 
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1 Aug 2007
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die Jalousien wurden heruntergelassen und dann bemerkt wie man die Wohnung verließ-wie geht denn das ? Röntgenblick ?
Auch wenn da vieles mit rechten Dingen zuging-womöglich.Und die Polente ĂŒberreagiert hat.
Man darf sich nix leisten.
Ich trau mich nicht mal die Waffe auf dem Terrassentisch zu putzen ,aus Angst das SEK springt mal ĂŒber den Gartenzaun.
 
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Soiange es einen selbst nicht betrifft, hat man gut reden, aber die Welt ist eben nicht immer nur rein rabenschwarz oder blĂŒtenweiss.
Ich kenne einen Fall, bei dem ein BerufsjĂ€ger mit gefĂŒhrten GĂ€sten das erlegte StĂŒck Rotwild praktisch mit tottrinken musste und es anschliessend mit dem AnhĂ€nger noch schnell in die nahe gelegene Wildkammer bei seiner Wohnung fahren wolle.
Das ganze hat sich in einem zu der Jahres- und Tageszeit wenig befahrenen Tal abgespielt.
Dummerweise war trotzdem die Polizei unterwegs und hat ihn kontrolliert.
Die per Blasen gemessenen 1,5 Promille waren in Kombination mit der BĂŒchse auf dem RĂŒcksitz eher ungĂŒnstig.
In so einem Fall sollte man ganz ruhig bleiben und einen guten Rechtsanwalt engagieren.
Der vom Jagdherrn beauftragte Rechtsanwalt hat erreicht, dass der BerufsjĂ€ger nach zwei Jahren und der bestandenen MPU seinen Jagdschein wieder zurĂŒck bekömmen hat.
Als 18 JĂ€hriger auf dem Land sind wir immer 1h zur Disco gefahren und zurĂŒck.
Als Fahrer war ich immer bei 0,0 egal was die anderen gesagt haben.
Da wir mehrere waren uns abwechselten, weiß ich das auch andere da können.

Oder als junger JĂ€ger nach DJ, 0,0. Wenn ich mach Hause fahren wollte.
Es kam aber vor das mir Waffe und AutoschlĂŒssel abgenommen wurden, weil ich mich weigerte aufs Waidmannsheil anzustoßen. Entsprechend verwart und ich bei einem Kumpel gepennt habe.

Wer mit 1,5 noch Auto fÀhrt... weil er trinken muss und keine Eier hat zum nein sagen.
 
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Hier mal ein wenig rechtsgrundlage und die Unterschiede bitte beachten. SchlĂŒsselwort Schusswaffengebrauch. Mehr Deteils im Urteil.
https://www.bverwg.de/pm/2014/62
Das berĂŒhmte Gerichtsurteil mit dem nach Hause fahrenden 0,5 promilligen JĂ€ger und der Waffe auf dem RĂŒcksitz
Nur zur VervollstĂ€ndigung. es handelte sich nicht um 0,5 ‰ sondern 0,47 mg/l . Das muss man ers umrechnen. Der Faktor ist 2 und so kommt man auf rund 1 ‰ was schon in Richtung absolute FahruntĂŒchtigkeit geht. Die Grenze zum Rausch wird erreicht.
In diesem Zustand verbieten sich Nutzung des KfZ und der Einsatz einer Schusswaffe.

Besofffenes Herumhantieren und Showeinlagen sind sicher nicht ratsam. Das Radler beim Reinigen aber nun auch kein Problem.
 
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Wie kommst du denn auf diese sehr steile These?
Hast Du recht muss ich mich korrigieren...es ist 0,0 bei Schussabgabe...da hab ich zu schnell aus der HĂŒfte geschossen.
https://www.rwj-online.de/rwj/servi...-transportieren-nur-ohne-alkohol-_6_1335.html

Im Recht steht nichts fix zur Handhabung daheim. Aber was zÀhlt ist wie die Urteile bis jetzt ausgefallen sind. Wenn der Gesetzgeber nicht ganz klare Richtlinien vorgibt, dann bestimmen die Gerichte mit ihren Entscheidungen.. aber wenn man das hier mal liest..

http://www.juraexamen.info/bverwg-u...ffenbesitzer-duerfen-angetrunken-nicht-jagen/

Ein paar Zitate vom Gericht...

'vorsichtig und sachgemĂ€ĂŸ mit Schusswaffen nur um, wer sie ausschließlich in nĂŒchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden, die zu GefĂ€hrdungen Dritter fĂŒhren können.'

'ob und gegebenenfalls in welchem Umfang bei dem KlĂ€ger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, ist unerheblich. Unvorsichtig und unsachgemĂ€ĂŸ ist der Gebrauch von Schusswaffen bereits dann, wenn ein Waffenbesitzer hierbei das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingegangen ist. Die waffenrechtliche ZuverlĂ€ssigkeit setzt die FĂ€higkeit und die Bereitschaft voraus, Risiken mit dem Potential der SchĂ€digung Dritter strikt zu vermeiden, zumal wenn dies problemlos möglich ist.'

Wenn man da zwischen den Zeilen liest dann kannst Du davon ausgehen dass in jeglicher Situation die 0,0 zÀhlt. WÀre interessant zum wissen ob hier jemand Erfahrung damit hat oder FÀlle kennt in denen jemand mit nem Bierchen die Waffe 'gehandhabt' hat.

Ab 1,6 bist Du sogar als Alkoholiker betitelt und den Lappen weg selbst wenn Du nur auf dem Fahrrad warst oder sonst irgendwie Grund fĂŒr eine Kontrolle veranlasst...

https://www.gesetze-bayern.de/Conte...N-49992?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
 
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28 Nov 2014
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Fast. Gebrauch ist etwas anderes als Umgang.
Der Tenor ist klar, sachgemĂ€ĂŸ, sorgfĂ€ltig, vorsichtig, nicht mißbrĂ€uchlich.
Und das ist eine enorme Bandbreite vom Bier beim Reinigen (OK) hin zu "Partyspaß" am offenen Fenster (nicht ok).
Das Bier beim Reinigen sorgt nicht fĂŒr eine derart ausgelassene Stimmung die zu Risikosituationen fĂŒhrt auf Grund des Falls jeglicher Hemmungen fĂŒhrt.
Auch der Transport nahc Hause ist alkoholisiert noch nie thematisiert. Im Grunde spricht nichts dagegen seine waffe in den Koffer zu sperren, SchĂŒsseltreiben nebst etwas Alkoholgenuss und dann nach hause gefahren zu werden. Man behĂ€lt die Aufsicht. zu keinem Zeitpunkt gelangen Unbefugte an die waffe und eine GefĂ€hrdung oder auch nur Bedrohung ist ausgeschlossen.
Also nichts unsachgemĂ€ĂŸ, nicht sorgfĂ€ltig oder gar missbrĂ€uchlich.
 
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Hast du recht, deswegen hatte ich ‚gehandhabt’ anstatt ‚gefĂŒhrt’ geschrieben. Wir meinen das Gleiche. Das mit dem SchĂŒsseltreiben hab ich so auch schon gemacht aber ich kenne es ganz Formel mit Leihschein...
Wie ist es eigentlich wenn ich zu einem Jagdkollegen gehe meine Waffe bei Ihn in Schrank stelle und wir uns dann beide besaufen? Rechtlich alles gut oder muss man da auch einen Leihschein machen weil er theoretisch Zugriff auf meine Waffe hat?
 

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