BJV Kreisgruppen

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Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Anerkannter Naturschutzverband

solltest Du Deinem Finanzamt mal vorlegen. Eine andere Frage ist, ob es sich lohnt um Centbeträge zu streiten, denn Du bekommst ja schließlich nicht den Beitrag zurück, sondern die Bemessungsgrundlage für Deine Einkommenssteuer verringert sich.
 
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22 Okt 2015
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„Soweit Sie Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen wollen, empfehlen wir Ihnen, das Aktenzeichen 08/667/0226/5 – III/6 des Finanzamtes Bingen bei Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Das Finanzamt Bingen bestätigt, dass der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. berechtigt ist, für Mitglieder Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.“

Quelle: https://ljv-rlp.de/der-ljv/mitgliedschaft/
 
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22 Nov 2015
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11. Gebot:
Du sollst nicht verallgemeinern!

Mag sein, dass das in deinem Bundesland so praktiziert wird, in R-P jedenfalls nicht und auch nicht in B-W. Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen. Mit hat´s das FA schon abgelehnt.

Und Du solltest richtig lesen, bevor Du die elf Gebote zitierst!
Ich sprach vom BJV - den es nur in Bayern gibt - was bei Dir in R-P anerkannt wird weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht...

Und der 1. Post in diesen Faden sprach eindeutig von BJV
 
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21 Feb 2006
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Anscheinend macht jedes FA, was es will. Ich reiche es auch ein und wird jedesmal abgelehnt.
Ich werd aber heuer mal in Einspruch einlegen.
 
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11 Mai 2009
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Das geht sogar soweit, dass jeder Steuerbeamter macht was er will. ;)
Bei mir hatte der Steuersachbearbeiter wohl gewechselt und mir gleich mal den Mitgliedsbeitrag abgelehnt. Vom Kreisgruppen Schatzmeister habe ich mir dann eine Kopie des Freistellungsbescheids für die Kreisgruppe schicken lassen. War vom gleichen Finanzamt!!!
Damit dann Einspruch erhoben und seitdem klappt das wieder mit dem Anerkennen.

Die Kreisgruppe muss e.V. sein und berechtigt sein für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
 
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4 Dez 2018
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11. Gebot:
Du sollst nicht verallgemeinern!

Mag sein, dass das in deinem Bundesland so praktiziert wird, in R-P jedenfalls nicht und auch nicht in B-W. Lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen. Mit hat´s das FA schon abgelehnt.


Also wir in Bayern haben KEIN eigenes Steuerrecht, selbst wenn wir ein besonders Günstiges selbstverständlich vollumfänglich verdient hätten. :cool:

Was bei uns gilt, muss daher auch bei Euch funktionieren und selbstverständlich beim Schwob ebenso. Wenn ein Verein oder Verband als gemeinnützig anerkannt ist, müssen im Rahmen der geltenden Gesetze die Beiträge anerkannt werden.
Natürlich kann es sein, dass der SB in Deinem WS-Finanzamt den Jagdverband nicht kennt, aber wenn Du die Gemeinnützigkeit Deiner Vereinigung zusammen mit einer Spendenbescheinigung bzw. der Kopie des Kontoauszuges, auf dem die Abbuchung ersichtlich ist, fristgerecht einreichst, hat auch Dein R-P- Finanzbeamter KEINERLEI Ermessensspielraum.
 
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21 Feb 2006
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Es ging hier darum, den Jahresbeitrag abzusetzen. Spenden erkennt das FA an, nicht aber den eigentlichen Jahresbeitrag. Und da gibt es erst Urteile von der ersten Instanz. Falls jemand eins einer zweiten kennt, wäre ich um Nennung des AZ dankbar.
 

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