BJV-Mitteilungsblatt und die Nachtsichtgeräte

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26 Feb 2018
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Hallo,
wir schimpfen über die Presse die sich nicht auskennt und dann lese ich das BJV Blatt durch mit den Aufbewahrungsvorschriften.
Steht da doch tatsächlich drinnen das Wärmebild oder Vorsatzgeräte egal ob mit oder ohne Restlichtverstärker in Bayern in den Waffenschrank gehören, da sie verbotene Gegenstände sind!
Wusste garnicht das sich jeder Mann, Frau oder divers sich ohne weiteres einen verbotenen Gegenstand Kauf darf.
 
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17 Feb 2016
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Die Aussage ist prinzipiell richtig.

WaffG Anhang 2 verbotenen Gegenstände

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen

Allerdings nicht zu verwechseln mit Dual-Use Geräten, diese zählen nicht als für Schusswaffen bestimmt
 
Zuletzt bearbeitet:
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2 Mrz 2018
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Die Aussage ist prinzipiell richtig.

WaffG Anhang 2 verbotenen Gegenstände

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen

Allerdings nicht zu verwechseln mit Dual-Use Geräten, diese zählen nicht als für Schusswaffen bestimmt
Exakt.
 
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26 Feb 2018
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Und deshalb muss man diese in den Waffenschrank sperren? Dann brauch ich noch einen Neuen - der Platz reicht da bei weiten nicht
 
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26 Feb 2018
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Die wenigsten von der Jägerschaft werden wohl dann etwas anderes benutzten
 
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17 Feb 2016
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Wenn es ein Dual Use Gerät ist, ist es ein Dual Use Gerät, ob mit oder ohne Adapter
Ich muss meine Aussage korrigieren!

Mit Adapter handelt es sich um einen Verbotenen Gegenstand!

Also Adapter abmachen, oder ab in Waffenschrank.
 

Anhänge

  • MerkblattNachtsichtvor_aufsatzgeraete.pdf
    114,5 KB · Aufrufe: 65
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Aufgrund von welcher Rechtsgrundlage leistest Du das ab!?

Der Adapter dient lediglich zum Adaptieren des Dual Use Gerätes…
 
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17 Feb 2016
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Wobei man trefflich drüber streiten kann...

Die waffenrechtlichen Verbote greifen bei diesen Geräten erst dann, wenn durch eine Verwendung von Adaptern oder sonstigen Montagen die Nachtsichtvorsätze oder Nachtsichtaufsätze mit einer Zieloptik, z. B. einem Zielfernrohr oder einem anderen Zielhilfsmittel zusammengefügt werden. Erst dadurch werden dann die für Schusswaffen bestimmten Vorrichtungen geschaffe

Zur Einfachheit würde ich den Adapter einfach abmachen, dann ist man definitiv auf der sicheren Seite 🤷
 

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