Ein Dual Use Teil darfst du sowieso immer dabei haben, auch zum Einkaufen, solange nicht die Waffe dranhängt.
Ein reines Vorsatzgerät, das nach Waffengesetz eingentlich verboten ist oder ein Dual Use Geräte, das auf der Waffe montiert ist, darfst du nur zu jagdlichen Zwecken nutzen.
Und reine Vorsatzgeräte für Waffen müssen als verbotene Gegenstände im Waffenschrank gelagert werden.
Aber sie zählen bei der Ermittlung der zulässigen Lagerkapazität nicht mit.