Blaser R8 Professional Success: Frage zu Lauf- und Schaftwechsel

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Hallo,

ich habe eine Blaser R8 Professional Success mit normalem (17mm Durchmesser) 308 Lauf und noch einen 30-06 Lauf (auch 17mm).

Mich würde mal interessieren, ob

1) ich auf den originalen Blaser-Schaft auch Semi Weight (19 mm) Läufe passen würden oder gar 22 mm Läufe. Das sieht irgendwie jetzt schon ziemlich eng aus mit dem 17 mm Lauf. Benötigt man beim Wechsel zu einem dickeren Lauf gleich einen komplett neuen Schaft?

2) man entweder das System aus dem Schaft separat kaufen kann oder ob es einen Schaft gibt mit dem System integriert. Die Idee dahinter ist, dass ich den 30-06 Lauf auf zB einen GRS oder KKC Schaft packe und dann eine zweite Waffe habe (nach dem ich den Verschluss umgesteckt habe). Ggfls noch eine zweite Abzugseinheit weil die der Professional Success wohl nicht kompatibel mit GRS oder KKC ist.
Glaube aber das Vorhaben scheitert daran, dass man das System aus dem Schaft wohl nicht separat bekommt.

Vielen Dank
 
G

Gelöschtes Mitglied 27232

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Um 19mm oder 22mm Läufe zu nutzen muss der vorhandene Vorderschaft bearbeitet werden. Allerdings sehen danach die 17mm Läufe mMn blöd drin aus, da zu viel Luft drum rum.

Anpassung kann man selbst machen oder beim Büchser bzw. auch bei Blaser direkt.

Meines Wissens nach bekommt man das System nicht mehr separat neu, allerdings hin und wieder bei egun.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Man kann den vorhandenen Schaft für Semiweightläufe (19mm) nachbearbeiten lassen. Ist keine große Sache. In solche einen Schaft passen dann sowohl die Standardläufe als auch die Semiweightläufe. Ob dass blöd aussieht oder nicht, ist reine Geschmackssache. Ich hatte das bei meiner R8 so eingerichtet und fand es optisch nicht störend und nicht unpraktisch. Im Gegenteil, bei Nutzung eines Standardlaufes liegt der Lauf absolut frei im Vorderschaft. Man sieht, wenn sich da Dreck reinsetzt bzw. fällt dieser leichter wieder raus. Der Schaft passt dann für alle Läufe. Deine zweite Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Ich habe mir seinerzeit weitere Schäfte inkl. System auf Egun zugekauft. Die Lösung war damals günstiger als ein weiteres extra Ersatzsystem von Blaser. Aber inzwischen habe ich diese Schäfte/Systeme und auch meine komplette R8 Success jedoch verkauft. Es gab verschiedene Gründe, die mich dazu gebracht haben. Die R8 hat auch technische Nachteile, die ich nicht mehr akzeptieren wollte. Aber wesentlich beschleunigt wurde dieser Schritt, durch die Änderung des Waffengesetzes. Dieses enthält neue Vorschriften und Auflagen für modulare Waffensysteme. Spätestens ab September müssen Läufe, Kammer, Verschluss und Schaft mit einer Nummer versehen werden (falls das nicht bereits der Fall ist) und in der WBK einzeln eingetragen werden. Auch bereits vorhandene Module müssen um- bzw. nachgetragen werden. Es ist zumindest hier im Forum strittig (wurde bereits ausgiebig hier diskutiert) ob es dann z.B. erlaubt ist, mit solchen Systemen, Läufen und Schäften weitere komplette Waffen zusammen zu bauen (diese also untereinander zu tauschen). Dadurch würde, wenn ich es richtig verstanden habe, eine komplett neue Waffe (so nicht eingetragene Waffe) zusammengebaut, was nicht erlaubt sei. Ich konnte dieser Diskussion nicht ganz folgen, es war mir aber auch egal da für mich nicht mehr relevant. Ich bin aber froh, dass mir zumindest dieser „Verwaltungswahnsinn“ des neuen Waffengesetzes der Einzeleintragung aller R8-Module, die zu wesentlichen Teilen erklärt wurden, künftig erspart bleibt. Insofern muss man sich jede diesbezügliche Anschaffung eines solchen Modules, das nun zum wesentlichen Teil gemacht worden ist, überlegen. Es wird künftig, was Aufbewahrung, Versand, Ummeldung betrifft, vom Gesetzgeber wie eine Waffe behandelt. Darauf jedenfalls habe ich so keine Lust.
 
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Was @beutemacher und @Vulpes sagen.

Es gibt von Blaser 2 Laufausfräsungen: Standard sowie Semiweight/Jagdmatch. Standard passt in Semiweight/Jagdmatch, umgekehrt klemmt's.

Den Systemkasten gibt es definitiv nicht einzeln, die günstigstmögliche Variante an einen zu kommen ist entweder über den einschlägigen Gebrauchtmarkt, oder ein Professional System mit Schäftung kaufen und den Schaft wieder verscheppern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
@Huberte aus Bonn: Ja, richtig. Leider gilt das für nahezu alle Wechselschäfte zur R8 im Handel. Das hängt mit der völlig überflüssigen kleinen Designänderung der Einsteck-Abzugseinheit der R8 Success zusammen. Diese verhindert sowohl die Kompatibilität von R8 Professionell und Success Komponenten untereinander als auch zu Zubehörteilen von Fremdanbietern. Auch das ist ein Punkt der mich von der R8 wieder weg gebracht hat.
 
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Aber wesentlich beschleunigt wurde dieser Schritt, durch die Änderung des Waffengesetzes. Dieses enthält neue Vorschriften und Auflagen für modulare Waffensysteme. Spätestens ab September müssen Läufe, Kammer, Verschluss und Schaft mit einer Nummer versehen werden (falls das nicht bereits der Fall ist) und in der WBK einzeln eingetragen werden. Auch bereits vorhandene Module müssen um- bzw. nachgetragen werden.
Nur als Zusatz: Es gibt bislang keine Absichten hier rückwirkend zu arbeiten.
Es wird also weder eine Beschriftung auf die Waffen gebracht werden müssen, noch die Waffe umgetragen werden.
Weitere wesentliche Teile sind natürlich anzumelden.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Nur als Zusatz: Es gibt bislang keine Absichten hier rückwirkend zu arbeiten.
Es wird also weder eine Beschriftung auf die Waffen gebracht werden müssen, noch die Waffe umgetragen werden.
Weitere wesentliche Teile sind natürlich anzumelden.

@Mantelträger: Ich widerspreche Dir nur ungern aber dennoch hat zumindest die für mich zuständige Waffenbehörde (Hessen) genau diese Absicht mir gegenüber angekündig. Wie das dann genau umgesetzt werden soll ist schließlich auch der Behörde unklar, aber volle Absicht und Entschlossenheit ist sie dennoch. So wird derzeit überlegt, wie behördlicherseits neue Nummernkreise generiert werden könnten, um diese Teile nachträglich zu kennzeichnen, wie dies geschehen soll und ob dies für den Besitzer kostenneutral oder sogar auf seine Kosten geschieht. Ausserdem wurde ich darauf hin gewiesen, dass ich nach dem neuen Gesetz verpflichtet wäre, selbständig die Behörde bis zum 1.09. über solche neu als wesentliche Teile definierten Waffen-Komponenten in meinem Besitz zu informieren. Natürlich ist die Behörde derzeit ausserstande solche Meldungen ordentlich umzusetzen.
Anmerkung am Rande: Momentan liegt meine WBK bereits seit 6 Wochen zur Eintragung eines stinknormalen SD auf der Behörde (und hierbei geht es ausnahmsweise nicht um eine gleichzeitige Sicherheitsüberprüfung sondern um einen personalbedingten Bearbeitungsverzug). Wie wollen die dann bitte erst die oben geschilderte, wesentlich komplexere Problematik umsetzen? Schilda lässt grüssen!
 
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Mit den Sachbearbeitern ist es so eine Sache, die einen wissen irgendwie von gar nichts, die anderen zeichnen gerne Horrorszenarien.

Die Behörde setzt um was von Oben angewiesen wird, mehr Kreativität ist denen zum Glück nicht gestattet. Dass die stand heute nicht wissen wie die Nummerierung umgesetzt werden soll, bedeutet für mich, dass es dazu noch keine genauen Vorgaben gibt.

An den TS, wenn dein Schaft nur für 17mm Standardläufe ausgelegt ist, passen die 19/22mm Läufe nicht. Nacharbeiten ist kein Problem, Blaser, Büchsenmacher oder auch selbst.

Ich hatte mir auch einen GRS oder KKC Schaft überlegt, bin aber beim Ultimate gelandet.
Alten Prof. Success Schaft verkauft und einen Ultimate erstanden.
 
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Irgendwann wird auch der Bearbeiter seine Weiterbildung bekommen ;)
Bis dahin, kann er sich das aber auch von der FL NWR erklären lassen.
Dann scheint man dort aber entweder Gesetze nicht zu lesen oder zu verstehen.
Da steht konkret etwas zu den Fristen.
Damit ist dann offenbart, wie es um die Qualität steht.
@Mantelträger: Ich widerspreche Dir nur ungern aber dennoch hat zumindest die für mich zuständige Waffenbehörde (Hessen) genau diese Absicht mir gegenüber angekündig. Wie das dann genau umgesetzt werden soll ist schließlich auch der Behörde unklar, aber volle Absicht und Entschlossenheit ist sie dennoch. So wird derzeit überlegt, wie behördlicherseits neue Nummernkreise generiert werden könnten, um diese Teile nachträglich zu kennzeichnen, wie dies geschehen soll und ob dies für den Besitzer kostenneutral oder sogar auf seine Kosten geschieht. Ausserdem wurde ich darauf hin gewiesen, dass ich nach dem neuen Gesetz verpflichtet wäre, selbständig die Behörde bis zum 1.09. über solche neu als wesentliche Teile definierten Waffen-Komponenten in meinem Besitz zu informieren.

Kurz und knapp: Die Privatperson muss nichts weiter tun. Nichts nachstempeln lassen, keine Umtragungen in der WBK. Nur die wesentliche Teile müssen fristgemäß gemeldet werden. Das geht (theoretisch) aber nicht vor dem 01.09.2020. Da ist das Gesetz diesbezüglich noch garnicht in Kraft.
 
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Gelöschtes Mitglied 25569

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Meine Informationen stammen vom Leiter der Waffenbehörde des Landkreises. Das Problem ist, dass die einzelnen Behörden(leiter) die Vorgaben und Gesetze persönlich unterschiedlich auslegen. Wir haben das hier vor Ort erlebt bei dem Thema Halbautomaten, beim Thema Schalldämpfer für Jäger, beim Thema Sicherheitsüberprüfung und Jagdscheinverlängerung. Bei allen diesen Beispielen kam es innerhalb eines Bundeslandes auf den jeweiligen Stadt- oder Kreisebenen zu sehr unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Auslegungen, Freigaben und Umsetzungen.
 
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Vor allem dann wenn man unter den Ersten ist die etwas neues beantragen :)
Das sind aber Dinge wie: Was Schalldämpfer ohne Voreintrag?! Gesetzesänderung?! Dazu habe ich noch kein Schreiben erhalten!!!

Ob und was eintragungspflichtig ist, ob der Schaft nachträglich eine Nummer benötigt usw. kann kein Behörden(leiter) im Alleingang festlegen.

Anyway, wenn es doch so kommt dann ist es eben so, deshalb muss meine Blaser sicher nicht ausziehen. Das modulare System bietet Vorteile dich ich persönlich nicht missen möchte, die gehen auch nicht durch eine Nummer im Schaft verloren.
 
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Meine Informationen stammen vom Leiter der Waffenbehörde des Landkreises. Das Problem ist, dass die einzelnen Behörden(leiter) die Vorgaben und Gesetze persönlich unterschiedlich auslegen. Wir haben das hier vor Ort erlebt bei dem Thema Halbautomaten, beim Thema Schalldämpfer für Jäger, beim Thema Sicherheitsüberprüfung und Jagdscheinverlängerung. Bei allen diesen Beispielen kam es innerhalb eines Bundeslandes auf den jeweiligen Stadt- oder Kreisebenen zu sehr unterschiedlichen, teilweise widersprüchlichen Auslegungen, Freigaben und Umsetzungen.
Der hat auch keine andere Informationen als der Rest der Bearbeiter ;)
Er kann sich doch einfach die Antwort holen. Die FL NWR hilft ihm schnell.

Durch die Coronamaßnahmen sind die Weiterbildungen des ÖD weitestgehend ausgefallen.
Der Private Sektor (Hersteller/Händler) haben ihre in Webseminaren durchgeführt.
Soweit ist man selbstredend in der Verwaltung nicht.
Es ist ein kleiner Hinweis möglichst vieles vor dem 01.09. noch zu erledigen. Dann klappt so manche "Akte" zu.

Ja, das Problem ist die mangelnde Unterstützung der Behörden.
In der Auslegung sind Handreichungen hilfreich. Die WaffVwV ist so eine. Bis die angepasst wurde, wird viel Zeit vergehen.
Manchmal (und in der Gesamtbetrachtung wirklich selten) sind es auch unwillige/unfähige Mitarbeiter, die sich einfach weigern, den Sachstand anzuerkennen.
 

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